Rechtsanwälte und Kanzleien für Baurecht in Wuppertal Barmen finden
Kanzlei Dr. Witting
Rechtsanwältin, Mediatorin DAA und Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Kocherstraße 18, 42369 Wuppertal
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting!. Spezialisierung seit 1997 Immobilienrecht/Privates Baurecht Unsere Schwerpunkte: die umfassende rechtliche Beratung beim Erwerb/Verkauf/Sanierung einer Immobilie die rechtssichere Überprüfung von notariellen Kauf- undBauträgerverträgen die Bau begleitende Rechtsberatung das Werkvertragsrecht und die VOB/B, z.B. Konflikte zwischen Bauherren und Bauunternehmern, zwischen Subunternehmern und Generalunternehmern das Architekten- und Ingenieurrecht (HOAI) das Wohnungseigentumsrecht das Gewerbe und Wohnraummietrecht und die Erstellung von Rechtsgutachten in sämtlichen Bereichen Verwaltungsrecht. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht unterstütze ich den Bürger und die Öffentliche Hand. Ich berate Sie in allen Anliegen der Bereiche: Öffentliches Baurecht, z.B. bei der Erholung von Baugenehmigungen und der Schaffung von Baurecht Umweltrecht, z.B. Altlasten, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht Gewerberecht, z.B. bei Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten und gerichtlichen Vertretung nach dem Entzug der Gewerbeerlaubnis Beamtenrecht, z.B. bei Disziplinarverfahren, Konkurrentenklagen Schulrecht, z. B. bei fehlender Versetzung Vergaberecht, z.B. bei der Vertretung vor der Vergabekammer Kommunalrecht, z.B. im Bereich des Kommunalen Haushaltsrechts Vertragsgestaltung. Unsere Leistungsbereiche: ...mehr
Baurecht öffentlich und privat
Unterschrift Bauvertrag Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich vorwiegend mit den gesetzlichen Regelungen wer, wo und unter welchen Voraussetzungen bauen darf. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Holen Sie sich schnellstmöglich den versierten Rat eines Anwaltes für Baurecht.
Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?
ein Schlüssel und Haus aus Pappe Der Bau ist genehmigt, nun geht es um die Bauverträge. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Ein Anwalt für Baurecht in Wuppertal Barmen kann hier oft schnell und klärend größeren Schaden abwenden.
Was ist wichtig bei der Bauabnahme?
Gespräch während einer Bauabnahme Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Juristisch ist dies ein wichtiger Schritt. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.
Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Herstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Um einen Baumangel handelt es sich wenn die Arbeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte oder das Ergebnis nicht funktionstüchtig ist. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Um hier ganz sicher zu gehen, ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.
Der Inhalt sollte jedoch aus folgenden Punkten bestehen:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständige für bebaute Grundstücke
zwei Bausachverständige beraten sich Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Auch Folgendes wird als Bauabnahme gewertet: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bezug des Eigenheims. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.
Typische Baumängel und Mängelbeseitigung
Bagger in einer Baugrube Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Bei Fenstern ist die äußere Seite die Sonnenschutzseite, sie wird manchmal nach innen eingebaut. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.
Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?
Arbeiten an Holzständern Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Fotos des Mängels können als Beweismaterial dienen. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Aus vielen Gründen ist es für alle am Bau Beteiligten ganz besonders wichtig, hieb- und stichfeste Verträge und Vereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Baurecht abzuschließen. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Wuppertal Barmen.