anwaltssuche
Suche

Rechtsanwälte und Kanzleien für Migrationsrecht in Sprockhövel finden

Rechtsanwalt Fabian Sauer Sprockhövel
Rechtsanwalt Fabian Sauer
Rechtsanwalt
Schulstraße 3, 45549 Sprockhövel
0173 2533571
Kontaktformular
(3 Bewertungen)

Fabian Sauer, Ihr Rechtsanwalt für Migrationsrecht. Sie haben ein ausländerrechtliches Problem, das Sie schnell und erfolgreich in Ihrem Sinne lösen wollen? Dann kann ich Ihnen als auf das Migrationsrecht spezialisierter Anwalt helfen. Recht haben und Recht bekommen. Mit umfassendem Fachwissen in meinen Rechtsgebieten, insbesondere im Migrationsrecht, verhelfe ich Ihnen schnell und kompetent zu Ihren Ansprüchen. Als Mandant stehen Sie immer im Mittelpunkt meiner Arbeit. Als spezialisierter Anwalt für Migrationsrecht biete ich Ihnen erstklassige Beratung und Vertretung. Ich betreue Mandanten in Dortmund, aber auch deutschlandweit. Meine Arbeitsweise. Ich spreche mit meinen Mandanten nicht in kompliziertem Juristendeutsch. Bereits in der Erstberatung werde ich Ihnen nachvollziehbar und klar darlegen, welche Erfolgschancen in Ihrem Fall bestehen und Ihnen auch die Risiken klar aufzeigen. Das Ziel meiner Beratung sehe ich darin, mit Ihnen gemeinsam einen bestmöglichen Weg zu finden, Ihrem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Von kostenintensiven Maßnahmen, die keine Erfolgsaussichten für Sie bringen, werde ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Migrationsrecht in Sprockhövel
Kinder in Flüchtlingsunterkunft erhalten Nahrung
Kinder in Flüchtlingsunterkunft erhalten Nahrung ©freepik - mko

Rechtssicherheit für Migranten

Asylrecht und Aufenthaltsrecht befassen sich beide mit Migration. Jeder politisch verfolgte Fremde hat in Deutschland das Recht auf Asyl. Das Aufenthaltsrecht prüft durch klare Ausschlußkriterien alle Anträge von Ausländern, die für längere Zeit in Deutschland wohnen wollen. Asyl wird also nicht gewährt, wenn man aus einem anderen EU-Land einreist oder das jeweilige Heimatland als sogenanntes sicheres Herkunftsland ausgewiesen ist. Für die Prüfung von Anträgen auf Asyl oder Aufenthaltsgenehmigungen ist das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zuständig, das war auch bis 2015 völlig ausreichend. Seit der Flüchtlingswelle wurde diese Arbeit jedoch deutlich erschwert. Seitdem wurden Maßnahmen verabschiedet, um politisch Verfolgte und Menschen mit anderen Einreisegründen zu unterscheiden und Straftäter oder Terroristen zu erfassen und die Einreise gegebenenfalls zu verweigern. Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht wurden nötig, wie z.B. die Verlängerung der Residenzpflicht auf sechs Monate, und im Asylpaket I bereits im Oktober 2015 verabschiedet. Es wurden auch weitere Länder (Albanien, Montenegro und Kosovo) als sichere Herkunftsländer eingestuft. Weitere Gesetzesänderungen kamen im Mai und Juni 2017. Im § 47 des AsylG wird geregelt, dass Bundesländer alle Asylsuchenden verpflichten dürfen, für bis zu 24 Monate in einer Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Für Rechtsfragen zu Ihrem Asylantrag sind Sie bei einem Anwalt für Migrationsrecht in Sprockhövel bestens aufgehoben.

Wer hat in Deutschland Aufenthaltsrecht?

Den Aufenthalt in Deutschland suchen jedoch nicht nur politisch motivierte Menschen. Zu unterscheiden ist auch ob der Antragsteller aus einem EU Land kommt oder aus dem nicht EU-Ausland. Bedingung für einen längeren Deutschlandaufenthalt, für alle Ausländer die nicht EU-Bürger sind, ist ein gültiger Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel sind entweder ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobile ICT-Karte, eine Niederlassungserlaubnis oder schließlich eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Ein Aufenthaltstitel ist auch für Asylanten notwendig. Aufenthaltstitel sind immer an einen Zweck gebunden. Im Folgenden werden die Zwecke gelistet, die das Aufenthaltsgesetz anerkennt: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Mit Ausnahme der Niederlassungserlaubnis sowie der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unterliegen alle Aufenthaltstitel einer zeitlichen Befristung. Für eine unbefristete Regelung bedarf es Voraussetzungen, die klar definiert sind. Neben einer bereits seit fünf Jahren bestehenden Aufenthaltsgenehmigung ist unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt notwendig, sowie eine ausreichende Krankenversicherung. Weiter wird vorausgesetzt, dass der Hauptwohnsitz in der Stadt sein muss, in welcher der Antrag abgeben wurde. Die örtliche Ausländerbehörde ist zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Für Fragen oder Probleme ist die örtliche Ausländerbehörde, gemeinsam mit dem BAMF, zuständig. Die Verlängerung eines Aufenthaltstitels wird nur gewährt, wenn die urspünglichen Voraussetzungen noch Gültigkeit haben. Außerdem findet eine Überprüfung statt um sicher zu stellen, dass der Antragsteller seinem verpflichtenden Integrationskurs nachgekommen ist. Laut § 50 AufenthG ist jeder Ausländer verpflichtet Deutschland zu verlassen, wenn er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat. Das Gesetz listet die Gründe für eine Ausweisung unter § 51 AufenthG auf. Oft geht eine Ausweisung mit einem Wiedereinreiseverbot einher. Insbesondere trifft dies dann zu, wenn man durch den Ausländer wesentliche deutsche Interessen, wie die freiheitliche demokratische Grundordnung, oder die Sicherheit Deutschlands, gefährdet sieht. Staatliche Behörden setzen dann die Maßnahme um, um die Ausreise einer ausländischen Person ohne Aufenthaltstitel zu erzwingen. Vor einer Abschiebung werden eventuelle „zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote“, die sich auf Gefahren im Zielstaat beziehen, vom BAMF geprüft.  Ein fehlender Pass oder eine akute schwere Erkrankung beispielsweise können dann eine Abschiebung verzögern, wenn auch nur für kurze Zeit. Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nennt man dann Duldung. Ganz klar ist diese Duldung nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichzusetzen! Nur wenn zu befürchten steht, dass sich der Asylant der Abschiebung durch Flucht entziehen würde, kann eine Abschiebehaft angeordnet werden. In Deutschland gibt es gerechte Gesetze und viele Strukturen. Das trifft auch auf die rechtlichen Regelungen rund um die Migration zu. Jedoch kann im Einzelfall eine falsche Bewertung der Situation nicht ausgeschlossen werden. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Migrationsrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.