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Rechtsanwälte aus Neu Wulmstorf & Umgebung mit Fachgebiet Steuerrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

1 Anwälte im 40 km Umkreis von Neu Wulmstorf
Rechtsanwalt Roy Felgner Hamburg
Rechtsanwalt Roy Felgner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Friedrich-Ebert-Damm 145, 22047 Hamburg
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Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann

Anwältin in Neu Wulmstorf macht SteuerberechnungAnwältin in Neu Wulmstorf macht Steuerberechnung Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwältin berät bei SteuervergehenSteueranwältin berät bei Steuervergehen Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Verschweigen ist strafbar. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.

Rechtliche Möglichkeiten gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtige blickt auf SteuererklärungSteuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Die Selbstanzeige

Mann durchsucht SteuerunterlagenMann durchsucht Steuerunterlagen Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Neu Wulmstorf.

Schwarzarbeit kurz erklärt

mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeldmehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.

Die Betriebsprüfung

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.

Häusliches Arbeitszimmer

junge Frau arbeitet zu Hausejunge Frau arbeitet zu Hause Das häusliche Arbeitszimmer kann üblicherweise nicht mehr bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Aber es gibt Ausnahmen. Steht einem Arbeitnehmer z.B. kein anderer Arbeitsplatz, als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann er die Kosten als Werbungskosten bei seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Privates hat in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer keinen Platz, der Steuervorteil besteht also nur, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.

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