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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Friedrich-Ebert-Damm 145, 22047 Hamburg
Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt
Anwältin für Steuerrecht in Reinbek Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen
Steueranwältin berät bei Steuervergehen Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Verschweigen ist strafbar. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt überprüft Steuerbescheid Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtiger legt Geld zurück Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Nur als grobe Richtwerte hier die Staffelung der Strafen bei Steuerhinterziehung: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige
Unternehmer macht Selbstanzeige Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Ein Anwalt für Steuerrecht berät in allen komplizierten Angelegenheiten rund um Steuern und eventuelle Versäumnisse oder Fristen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Reinbek.
Schwarzarbeit
Richter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.
Wenn der Steuerprüfer kommt
Buchhalterin bei Betriebsprüfung Treffen kann die BP theoretisch jeden Steuerpflichtigen. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden
Mann arbeitet von zu Hause aus Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr in seiner Einkommenssteuer angeben. Aber es gibt Sonderregelungen. Steht einem Arbeitnehmer z.B. kein anderer Arbeitsplatz, als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann er die Kosten als Werbungskosten bei seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. So urteilte der Bundesfinanzhof. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.