Anwaltssuche für Steuerrecht in Tangstedt
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
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Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt
Anwältin in Tangstedt macht Steuerberechnung Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Da hohe Strafen drohen, wenn der Steuerpflicht nicht ordnungsgemäß Genüge getan wird, sind die meisten darüber sehr erleichtert. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen
Steueranwältin liest Steuerbescheid Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.
Rechtliche Möglichkeiten gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt überprüft Steuerbescheid Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.
Steuerhinterziehung
Geschäftsfrau macht Steuererklärung Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.
Die Selbstanzeige
Unternehmer macht Selbstanzeige Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Ab einem hinterzogenen Betrag von über 25.000 Euro ist auch eine Selbstanzeige nicht mehr straffrei. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Tangstedt finden.
Schwarzarbeit
Richter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt
Figur Kompass Orientierung bei Betriebsprüfung Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Dies passiert jedoch eher selten. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.
Ein Arbeitszimmer im Privathaus
Münzstapel vor heimischem Arbeitsplatz § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Dies entschied der Bundesfinanzhof. Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Privates hat in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer keinen Platz, der Steuervorteil besteht also nur, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird. In unbegrenzter Höhe können Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.