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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Krefelder Straße 219, 47877 Willich
Profis im Steuerrecht
Anwältin in Wegberg macht Steuerberechnung Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.
Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen
Steueranwältin berät bei Steuervergehen Stellen Sie sich vor Sie erben, zahlen Erbschaftssteuer und alles ist abgeschlossen, dann finden Sie nachträglich ein kleines, zur Erbschaft gehöriges Sparguthaben, das nicht in der Erbmasse angegeben war, so muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.
Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid
Rechtsanwalt für Steuerrecht in Wegberg denkt über Strategie nach Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.
Steuerhinterziehung
Unternehmerin tippt auf Taschenrechner Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.
Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
Anwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vor Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Wegberg.
Schwarzarbeit kurz erklärt
Miniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt
verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.
Ein Arbeitszimmer im Privathaus
Arbeit im Büro zuhause Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Ausnahmen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer als Büro eingerichtet sein und nahezu für berufliche Zwecke genutzt werden. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Ein Büro im heimischen Keller, der in der häuslichen Sphäre eingebunden ist, kann durchaus auch als Arbeitszimmer bewertet werden.