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Kategorie: Anwalt Strafrecht ,
13.06.2017 (Lesedauer ca. 1 Minute, 306 mal gelesen)
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Bekämpfung von Geldwäsche wird reformiert

Bekämpfung von Geldwäsche wird reformiert © svetlana67 - fotolia.com

Mit einem neuen Gesetz soll verstärkt bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchgegriffen werden. Bundestag und Bundesrat haben jüngst der Umsetzung einer entsprechenden europäischen Geldwäscherichtlinie zugestimmt.

Was ist Geldwäsche?


Unter Geldwäsche versteht man, wenn illegales Geld – das etwa aus Drogen- oder Waffenhandel stammt oder Terrorismus finanzieren soll- wieder in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf gebracht wird. Geldwäsche ist in Deutschland strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

Wie sieht die Bekämpfung von Geldwäsche derzeit aus?


Bislang stehen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor allem folgende Instrumente zur Verfügung: In erster Linie sollen mit dem „Know Your Customer“-Prinzip (KYC anonyme wirtschaftliche Transaktionen verhindert werden. So sind Banken, Anwälte und Versicherungen verpflichtet die Identität des Geschäftspartners festzustellen. Des weiteren müssen Banken und Versicherungen Konten und Transaktionen, bei denen der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, ständig überwachen und einen Verdacht auf Geldwäsche melden.

Wie wird in Zukunft bei der Bekämpfung von Geldwäsche vorgegangen?


In Zukunft soll die Bekämpfung von Geldwäsche effektiver werden. Dafür soll ein elektronisches Transparenzregister eingerichtet werden, welches insbesondere Briefkastenfirmen ihre Transaktionen erschweren soll. Hier werden Daten über die tatsächlichen Eigentümer einer Firma gesammelt. Dieses Transparenzregister soll ein allen EU-Ländern etabliert und miteinander vernetzt werden. Die Daten sollen von Behörden, aber auch bei besonderem Interesse von Journalisten, abrufbar sein.

Daneben soll es zukünftig schärfere Auflagen für Glücksspielanbieter geben. Sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glückspielen sollen geldwäscherechtlich verpflichtet werden.

Das neue Gesetz soll noch im Juni 2017 in Kraft treten.



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