Wirtschaftskriminalität: Delikte und drohende Strafen
Ob Diesel-Abgasskandal, Cum-Ex-Geschäfte oder Compliance: Das Thema Wirtschaftskriminalität hat nicht nur in Unternehmen, sondern auch im Bewusstsein der Öffentlichkeit an Bedeutung zu genommen. Doch was versteht man unter Wirtschaftskriminalität? Welche Delikte gehören zum Wirtschaftsstrafrecht? Welche Sanktionen drohen bei Wirtschaftsstraftaten? Wie sollte man sich bei Ermittlungsmaßnahmen wie einer Durchsuchung der Unternehmensräume verhalten? Und warum brauchen Sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite?
- Was versteht man unter Wirtschaftskriminalität?
- Welche Delikte gehört zum Wirtschaftsstrafrecht?
- Welche Strafen drohen bei Wirtschaftskriminalität?
- Wie verhindert Compliance Wirtschaftsstraftaten?
- Wie laufen die Ermittlungen bei Wirtschaftsstraftaten ab?
- Wie verhalte ich mich bei Ermittlungsmaßnahmen wegen Wirtschaftskriminalität richtig?
- Was kann ein Strafverteidiger bei Wirtschaftsstraftaten für Sie tun?
- Vor welchem Gericht werden Wirtschaftsstraftaten verhandelt?
- Anwälte für Wirtschaftsstrafsachen finden und beauftragen
- Häufige Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht
Was versteht man unter Wirtschaftskriminalität?
Wirtschaftskriminalität bezieht sich auf illegale Handlungen, die in einem wirtschaftlichen Kontext stattfinden und typischerweise darauf abzielen, finanzielle Vorteile zu erlangen oder wirtschaftliche Schäden zu verursachen. Der Begriff Wirtschaftsstrafrecht ist gesetzlich nicht definiert. Man versteht ihn als Oberbegriff, für alle Straftaten, die insbesondere im Wirtschaftsleben vorkommen.Welche Delikte gehört zum Wirtschaftsstrafrecht?
Unter das sog. Wirtschaftsstrafrecht fallen strafrechtlich relevante Delikte, wie etwa folgende Beispiele: Betrug: Dies umfasst verschiedene Formen von Täuschung, um finanzielle Gewinne zu erzielen. Beispiele sind betrügerische Buchhaltungspraktiken, Fälschung von Dokumenten, Kreditkartenbetrug, Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug. Korruption: Korruption beinhaltet den Missbrauch von Macht oder Einfluss in geschäftlichen Zusammenhängen, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen. Korruption ist kein eigener Straftatbestand, sie kann durch Bestechung, Erpressung, Unterschlagung von Geldern oder Vorteilsnahme verwirklicht werden. Insiderhandel: Wer Wertpapieren auf Grundlage von nicht öffentlichen Informationen, die einen Einfluss auf den Preis der Wertpapiere haben können, kauft oder verkauft, begeht Insiderhandel. Geldwäsche: Wer illegal erlangte Gelder, also etwa aus Schwarzarbeit, in den Finanzkreislauf einbringt und so die Herkunft der illegalen Gelder verschleiert, begeht Geldwäsche. Dies kann durch komplexe Transaktionen, die Nutzung von Offshore-Konten oder die Investition in legale Unternehmen erfolgen. Kartellbildung: Wenn Unternehmen illegal zusammenarbeiten, um den Wettbewerb zu verhindern, Preise zu manipulieren oder den Markt zu kontrollieren, spricht man von Kartellbildung. Dies kann durch Absprachen über Preise, Produktionsmengen oder Vertriebsgebiete geschehen. Untreue: Dies bezieht sich auf das missbräuchliche Verwenden von Vermögenswerten oder finanziellen Ressourcen durch Personen, die in einer Position des Vertrauens oder der Verantwortung stehen, wie zum Beispiel Manager oder Treuhänder. Aber auch Insolvenzstraftaten, Steuerstraftaten, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Delikte mit bank- und kapitalmarktrechtlichem Bezug gehören zum Wirtschaftsstrafrecht.Welche Strafen drohen bei Wirtschaftskriminalität?
Die Strafen bei Delikten aus dem Wirtschaftsstrafrecht hängen von dem jeweils verwirklichten Straftatbestand aus. So wird bspw. ein Betrug mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet, gleiches gilt für Geldwäsche und Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.Wie verhindert Compliance Wirtschaftsstraftaten?
Unternehmen sehen sich zunehmend steigenden rechtlichen Anforderungen und damit auch dem Risiko ausgesetzt, sich strafrechtlich verantworten zu müssen. Compliance – das Einhalten von Gesetzen, Regeln und Normen - ist daher mittlerweile ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung. Mit sog. Compliance-Systemen oder -Prozessen soll das strafrechtliche Unternehmensrisiko präventiv gemindert werden. Viele Unternehmen haben Compliance-Beauftragte oder Compliance-Abteilungen eingerichtet. Im Hinblick auf die Einführung praktikabler rechtssicherer Compliance-Strukturen, bei Fragen des Datenschutzes oder der Mitarbeiterüberwachung lohnt es sich den Rat eines kompetenten Anwalts für Strafrecht mit Spezialisierung auf das Wirtschaftsstrafrecht einzuholen.Wie laufen die Ermittlungen bei Wirtschaftsstraftaten ab?
Bei dem Verdacht etwa auf Unterschlagung, Betrug, Geldwäsche oder Untreue kann die Staatsanwaltschaft auch ohne einen Strafantrag eines Betroffenen ermitteln. Bei Korruption und Bestechlichkeit handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt, das heißt, die Staatsanwaltschaft wird auf einen Strafantrag hin tätig, kann aber bei Bejahung eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung auch ohne Strafantrag ermitteln. In einigen Bundesländern gibt es sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich auf Wirtschaftsstraftaten spezialisiert haben. Sie werden nicht nur bei einer Strafanzeige tätig, sondern ermitteln auch von Amts wegen.Wie verhalte ich mich bei Ermittlungsmaßnahmen wegen Wirtschaftskriminalität richtig?
Das Ermittlungsverfahren ist bei Wirtschaftsstraftaten von großer Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft prüft hier, ob ein hinreichender Tatverdacht für eine Wirtschaftsstraftat gegeben ist. Dafür führt sie unter anderem Vernehmungen, Durchsuchungen der Geschäftsräume oder Beschlagnahmungen von Akten oder Vermögen durch. Wenn Sie sich mit solchen Ermittlungsmaßnahmen konfrontiert sehen, sollten Sie sich umgehend mit einem Anwalt für Strafrecht in Verbindung setzen. Aufgepasst: Stehen die Ermittler mit einem Durchsuchungsbeschluss für Ihre Geschäftsräume vor der Tür – bewahren Sie Ruhe! Widerstand ist sinnlos! Setzen Sie sich besser sofort mit Ihrem Anwalt in Verbindung. Lassen Sie die Ermittler nicht alleine in ihren Geschäftsräumen. Geben Sie keine Unterlagen freiwillig heraus und ganz wichtig: SCHWEIGEN SIE und auch Ihre Mitarbeiter.Was kann ein Strafverteidiger bei Wirtschaftsstraftaten für Sie tun?
Ein Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht schützt Sie und Ihr Unternehmen vor strafrechtlicher Verfolgung und dies möglichst geräuschlos ohne Anteilnahme der Öffentlichkeit. Er verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Strafrecht wie auch im Wirtschaftsrecht und verbindet diese mit seiner erfahrenen Kompetenz im Prozessrecht. Sobald Ihnen ein Delikt auf dem Wirtschaftsstrafrecht vorgeworfen wird, beantragt Ihr Strafverteidiger Akteneinsicht, bewertet den Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt und baut mit Ihnen zusammen eine effektive Verteidigungsstrategie auf. Ihr Strafverteidiger schützt Sie und Ihr Unternehmen vor vermögenssichernden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden, die schnell existenzbedrohend werden können, sowie vor einer Untersuchungshaft. Bei Durchsuchungen Ihrer Geschäftsräume oder Vernehmungen ist er an Ihrer Seite und setzt sich für Ihre Rechte durchsetzungsstark ein. Neben der Strafverteidigung geht es bei Wirtschaftsstraftaten häufig darum beschlagnahmtes Firmenvermögen wieder zurück zu bekommen. Auch dabei sollten Sie auf die kompetente Unterstützung eines Rechtsanwalts bauen.Vor welchem Gericht werden Wirtschaftsstraftaten verhandelt?
Wirtschaftsstraftaten werden vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht verhandelt. Für welche Straftaten die Wirtschaftsstrafkammer konkret zuständig ist, regelt § 74 c Gerichtsverfassungsgesetz in einem umfangreichen Katalog. Dazu gehören u.a. Straftaten nach dem Patentgesetz, nach den Gesetzen über das Bankwesen und Wertpapierhandelsgesetz, des Subventionsbetruges, des Bankrotts, der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, der Bestechlichkeit, der Geldwäsche, des Betruges, der Untreue und viele mehr.Anwälte für Wirtschaftsstrafsachen finden und beauftragen
Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht Beratung vom Anwalt im WirtschaftsstrafrechtHier finden Sie schnell zu einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht und können sich umfassend über die weiteren Schritte informieren. Falls Sie Beratung in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir, Ihr Anliegen im Kontaktformular bereits zu schildern und sich unverbindlich zurückrufen zu lassen. Ihr Anwalt / Ihre Anwältin kann sich dann optimal vorbereiten und Sie effektiv zu Ihrem Rechtsfall und den möglichen Kosten beraten.Häufige Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht werden allgemeine Straftaten, wie etwa der Betrug, mit anderen Rechtsgebieten, wie dem Handels-, Urheber- oder Insolvenzrecht, zu einem Spezialrechtsgebiet verknüpft.
+ Wirtschaftsprüfung - wer wird geprüft?Laut Handelsrecht müssen die Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Alle übrigen Unternehmen können sich freiwillig einer Wirtschaftsprüfung unterziehen.
erstmals veröffentlicht am 24.05.2019, letzte Aktualisierung am 22.04.2024
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