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Kategorie: Anwalt Verwaltungsrecht ,
25.01.2024 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1984 mal gelesen)
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Polizei / Security: Wann dürfen Bodycams eingesetzt werden?

Polizisten in Sicherheitsausrüstung Polizisten in Sicherheitsausrüstung © freepik - mko

Bodycams sollen in gefährlichen Situationen deeskalierend wirken und ihren Träger vor Angriffen schützen. Zudem können die Bodycam-Aufnahmen bei der Beweissicherung und Täteridentifikation helfen. Doch wann darf die Polizei Bodycams einsetzen? Und dürfen auch private Sicherheitsunternehmen Bodycams bei ihrer Arbeit nutzen?

Wie funktioniert eine Bodycam?


Eine Bodycam ist eine kleine Kamera, die auf der Schulter oder an der Brust getragen werden kann. Allein ihr Vorhandensein soll bei Konflikten deeskalierend wirken. Gerät der Träger einer Bodycam in eine gefährliche Situation, kann das Einschalten der Bodycam ihn möglicherweise vor Angriffen schützen. Die Aufnahmen der Bodycam von der Gefährdungslage, bzw. dem Einsatz, können später zu Beweiszwecken verwertet werden.

Wann darf die Polizei Bodycams einsetzen?


Bundespolizisten dürfen aufgrund einer Änderung des Bundespolizeigesetzes im März 2017 an öffentlichen Orten Bodycams einsetzen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz der Bodycam für den Schutz vor Gefährdungen für Leib, Leben, Eigentum oder Freiheit des Polizisten oder anderer notwendig ist oder der Einsatz der Bodycams zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung förderlich ist.

Auch auf Landesebene wurde die Polizei nach und nach mit Bodycams ausgestattet. In welchen Fällen die Bodycams aufzeichnen dürfen, regeln die jeweiligen Bundesländer. So müssen in Berlin Polizisten ihre Bodycams einschalten, wenn Zwang angewendet wird, damit im Nachhinein die Rechtmäßigkeit ihres Handelns kontrolliert werden kann. In Nordrhein-Westfalen ist Tragen der Bodycam seit Mitte 2023 für Polizisten Pflicht. Eine Pflicht die Bodycam anzuschalten, gibt es aber für die NRW-Polizei nicht.

Darf auch privates Sicherheitspersonal Bodycams nutzen?


Mitarbeiter bei Sicherheitsunternehmen sind ebenso tätlichen Angriffen ausgesetzt und greifen in vielen Fällen als Schutz zur Bodycam. Doch Vorsicht: Setzen private Unternehmen oder Privatpersonen Bodycams ein, müssen sie strenge datenschutzrechtliche Vorgaben erfüllen.

Eine Bodycam darf von privaten Personen im Sinne des Datenschutzes nur anlassbezogen und zweckgebunden eingesetzt werden. Es muss vor dem erstmaligen Einsatz der Bodycam in einem Konzept geregelt sein, an welchem Ort, in welcher Lage und mit welchen Sicherheitsmaßnahmen der Einsatz einer Bodycam stattfinden soll. Der Einsatz der Bodycam darf nur erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse dafür besteht. Dieses ist bei einem tätlichen Angriff sicher gegeben. Ebenso, wenn Beweismittel gesichert oder Tatverdächtige identifiziert werden sollen.

Die Bodycam darf nicht dauerhaft auf Aufnahme laufen. Sie darf erst eingeschaltet werden, wenn eine gefährliche Lage besteht und der Angreifer auf das Einschalten der Bodycam hingewiesen wurde. Reicht allein der Hinweis auf das Einschalten der Bodycam um die Gefahrensituation zu deeskalieren, darf die Kamera nicht eingeschaltet werden. Ist es notwendig, die Bodycam einzuschalten, muss das Einschalten der Kamera für den Angreifer mit einem Ton- oder optischen Signal erkennbar sein. Zudem muss der Angreifer unverzüglich und umfangreich über die Datenerhebung in Kenntnis gesetzt werden. Unangekündigte Bodycam-Aufnahmen von Personen sind rechtswidrig.

Unbeteiligte Dritte dürfen nicht mit der Bodycam aufgenommen werden. Sind sie zufällig aufgenommen worden, müssen sie unkenntlich verpixelt werden.

In Toiletten, Umkleiden, Aufenthaltsräumen dürfen keine Aufnahmen mit der Bodycam gemacht werden.
Die Aufnahmen der Bodycam müssen sicher aufbewahrt und dürfen nur zum vorher festgelegten Zweck benutzt werden. Daten, die nicht zur Rechtsverfolgung benötigt werden, müssen umgehend gelöscht werden.

erstmals veröffentlicht am 01.06.2017, letzte Aktualisierung am 25.01.2024

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