Trennung: Muss der Ex erotische Fotos und Video löschen?
Die Liebe ist vorbei, die Beziehung beendet – was geschieht jetzt mit Fotos und Videoaufnahmen, die im Besitz des Ex-Partners sind? Kann vom Ex verlangt werden, dass er intime Fotos oder Videos herausgibt oder löscht? Hat er ein Recht darauf Fotos aus der gemeinsamen Zeit zu behalten?
Muss der Ex-Partner intime Fotos und Videos löschen?
Ein klares Ja, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VI ZR 271/14) letztinstanzlich im Fall eines getrennten Paares bei dem der Ex – selbst Fotograf – zahlreiche Nacktaufnahmen und erotische Fotos und Videos seiner Ex-Freundin besaß. Alle intimen Fotos und Videos waren im Einverständnis mit der Ex-Freundin aufgenommen worden, einige hatte sie selbst an ihren damaligen Freund verschickt.
Laut BGH und auch der Vorinstanz OLG Koblenz (Az. 3 U 1288/13) hat die Ex-Partnerin in die Erstellung und Nutzung der Lichtbilder zwar eingewilligt, soweit es sich um intime Aufnahmen handele, sei die Einwilligung jedoch zeitlich auf die Dauer der bestehenden Beziehung beschränkt worden.
Die Einwilligung in die intimen Fotos und Videos könne zudem von der Ex-Freundin widerrufen werden, da das den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffende Interesse der Frau an der Löschung der Aufnahmen höher zu bewerten sei als das Eigentumsrecht des Ex-Partners an der Existenz der Aufnahmen. Da es sich um Bild- und Filmaufnahmen für den privaten Bereich gehandelt habe, werde auch das berufliche Tätigkeitsfeld des Ex-Partners nicht beeinträchtigt.
Fazit: Erotische Fotos und Videos müssen auf Verlangen des Ex-Partners nach einer Trennung gelöscht werden!
Kann der Ex-Partner das Löschen von allen Fotos während der Beziehung verlangen?
Laut OLG Koblenz (Az. 3 U 1288/13) kann der Ex-Partner allerdings nicht die vollständige Löschung aller Fotos oder Videos aus der gemeinsamen Zeit verlangen. Anders als bei intimen Aufnahmen seien Fotos der Ex-Partnerin im bekleideten Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen nur in einem geringeren Maße geeignet, ihr Ansehen gegenüber Dritten zu beeinträchtigen. Es sei allgemein üblich, dass Personen, denen die Fertigung von Aufnahmen bei Feiern, Festen und im Urlaub gestattet werde, diese auf Dauer besitzen und nutzen dürfen.
Was tun, wenn der Ex intime Fotos oder Videos veröffentlicht?
Stellt der Ex-Partner intime Fotos oder Videos ins Internet oder veröffentlicht sie auf andere Weise, macht er sich ggfs. wegen Beleidigung, Stalking und/oder Erpressung strafbar. Um seinen Treiben ein schnelles Ende zu setzen, sollte unbedingt Strafanzeige gestellt werden. In diesem Fall sollte das Verhalten des Ex-Partners unbedingt zur Anzeige gebracht werden, damit seinem Treiben ein Ende gesetzt wird.
Darüber hinaus kann gegenüber dem Ex-Partner nach einer Veröffentlichung von intimen Fotos Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden. So erhielt eine Frau, deren Ex-Partner Nacktaufnahmen von ihr zusammen mit ihrem Namen und ihrer Adresse im Internet veröffentlichte, vom LG Kiel (Az. 4 O 251/05) 25.000 Euro zugesprochen.
erstmals veröffentlicht am 28.05.2014, letzte Aktualisierung am 27.07.2023
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