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Kategorie: Anwalt Wirtschaftsrecht ,
23.11.2009 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 355 mal gelesen)
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Chance auf Neubeginn: Zehnjähriges Bestehen der Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz – umgangssprachlich besser bekannt als Privatinsolvenz – wurde am 1. Januar 1999 eingeführt, um verschuldeten Privatpersonen einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen. Denn nach Abschluss eines sechsjährigen Verfahrens wird eine Befreiung von den Restschulden erteilt.

Die Verbraucherinsolvenz – umgangssprachlich besser bekannt als Privatinsolvenz – wurde am 1. Januar 1999 eingeführt, um verschuldeten Privatpersonen einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen. Denn nach Abschluss eines sechsjährigen Verfahrens wird eine Befreiung von den Restschulden erteilt.

Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Durch Entlassungen, Kurzarbeit und niedrige Einkommen – auch im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise – ist damit zu rechnen, dass diese Zahl weiter ansteigt.

Seit zehn Jahren bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren überschuldeten Privatpersonen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn. Über 600.000 Menschen haben seither davon Gebrauch gemacht. Vor dem gerichtlichen Verfahren müssen sich die Schuldner um eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern bemühen, indem in einem sogenannten Schuldenbereinigungsplan eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich der Schuldenregulierung vorgeschlagen werden muss. Hierbei benötigen sie professionelle und auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Unterstützung.

Die Verbraucherzentrale Berlin ist seit Inkrafttreten des Gesetzes als geeignete Stelle im lnsolvenzverfahren anerkannt und für die Bürger des Bezirks Tempelhof-Schöneberg für die Einleitung der Verfahren zuständig. Wichtig für die Betroffenen ist, dass für die Unterstützung durch die Schuldner- und lnsolvenzberatung im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs bis hin zur Antragstellung bei Gericht keinerlei Kosten anfallen. Für das gerichtliche Verfahren fallen dann jedoch Gerichts- und Treuhänderkosten an, die mittellosen Schuldnern allerdings vom Gericht gestundet werden können. Vor Einführung dieser Stundungsmöglichkeit Ende 2001 kam es nur selten zur Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren, da kaum ein Schuldner die Verfahrenskosten vorab bezahlen konnte. Seit der Stundungsmöglichkeit haben die Verfahren dann enorm zugenommen. So stellte die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale im Jahr 2002 rund 50 Anträge bei Gericht. Dieses Jahr werden es voraussichtlich bis zu 300 werden.

Insgesamt hat die Verbraucherzentrale seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung über 1.500 Verfahren für Schuldner vorbereitet. Die Anzahl der zuvor erstellten Schuldenbereinigungspläne lag noch weit höher, wobei hier in zahlreichen Fällen ein gerichtliches Verfahren vermieden werden konnte, sofern die Gläubiger mit der Regelung einverstanden waren.

Die Bilanz nach einem Jahrzehnt ist somit ausgesprochen positiv. Die Einführung der Verbraucherinsolvenz stellt eine große soziale Errungenschaft dar, die bereits vielen Betroffenen den Weg in ein schuldenfreies Leben geebnet hat.





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