Deutscher ESC-Beitrag geklaut? Das passiert bei einem Plagiatsvorwurf
Am Samstag findet der 62. Eurovision Song Contest in Kiew statt. Bereits im Vorfeld gab es Plagiatsvorwürfe um den deutschen ECS-Beitrag der Sängerin Levina. Er soll ein Plagiat vom Musiktitel „Titanium“ von David Guetta und Sia sein und dem Titelsong zum Film „Young and Wild“ von Regisseur Felix Maxim Eller stark ähneln. Im Zusammenhang mit Plagiatsvorwürfen stellt sich immer wieder die Frage, wann rechtlich ein Plagiat vorliegt und wie Künstler dagegen vorgehen können.
Was ist ein Plagiat?
Ein Plagiat ist per Definition die Verletzung geistigen Eigentums durch unbefugte Verwertung eines Werks unter Anmaßung der Autorschaft. Dieser Diebstahl geistigen Eigentums kann durch Übernahme von Textmaterial oder Gedankengut geschehen und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Auch Musik ist in Deutschland urheberrechtlich geschützt. Ein verbotenes Plagiat liegt im Musikbereich bereits dann vor, wenn der Name des originären Urhebers nicht genannt wird. Eine Urheberrechtsverletzung ist erst recht gegeben, wenn ein nicht Nutzungsberechtigter ein fremdes Werk oder Teile von ihm sich zueigen macht – dabei kann es sich um eine Melodie, eine Akkordstruktur, der Refrain oder auch der Aufbau des Liedes handeln. Beispiele für Plagiate gibt es in der Musikszene und gerade rund um den Eurovision Song Contest viele.
Wie kann ein Plagiat nachgewiesen werden?
Den Nachweis eines Plagiats kann nur ein Gutachten eines Sachverständigen führen, der Musikstücke minutiös hinsichtlich Takt, Melodie, etc. untersuchen muss. Problematisch ist allerdings der Nachweis, dass bewusst ein Plagiat hergestellt wurde. Dies muss letztlich in vielen Fällen ein Gericht entscheiden.
Wie sollten Künstler bei Plagiatsverdacht vorgehen?
Zunächst sollte der Künstler vom möglichen Plagiat eine Kopie zu Beweiszwecken für Gericht und Gutachter anfertigen. Da der Nachweis einer Urheberrechtsverletzung nicht leicht zu führen ist, empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Urheberrecht aufzusuchen und dessen Beratung über die weitere Vorgehensweise in Anspruch zu nehmen.
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