Entgelttransparenzgesetz: Was ist das, was ändert sich?
Das Entgelttransparenzgesetz beschäftigt derzeit viele große Firmen. Im Kern soll es dafür sorgen, dass Männer und Frauen für eine vergleichbare Tätigkeit den gleichen Lohn erhalten. Was Firmen beachten müssen, erfahren Sie hier.
Das Entgelttransparenzgesetz, mancherorts auch Entgeltgleichheitsgesetz genannt, ist im Juli 2017 verabschiedet worden, ab 2018 ist es amtlich: Dann müssen Firmen auf Anfrage ihrer Mitarbeiter nachweisen, wie viel Gehalt Kollegen des anderen Geschlechts bei gleicher Arbeit erhalten. Derzeit herrscht unter den großen deutschen Unternehmen noch viele Unsicherheiten. Laut einer aktuellen Studie sind sich derzeit nur ein Drittel von 350 befragten Firmen sicher, dass bei ihnen Männer und Frauen in vergleichbaren Positionen gleich viel verdienen. Auch sind sich die meisten Unternehmen unsicher, wie eine drohende Entgeltungleichheit nachhaltig beseitigt werden kann.
Das Entgelttransparenzgesetz soll Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen beseitigen. Ab 2018 haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch. Ansprechpartner ist der Betriebsrat. Er ist verpflichtet, das Gehalt eines vergleichbar arbeitenden Kollegen des anderen Geschlechts offen zu legen. Die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen müssen allerdings gewahrt werden. So ist ein Auskunftsanspruch nur gegeben, wenn es auf einer vergleichbaren Position mindestens sechs Beschäftigte des jeweils anderen Geschlechts gibt. Grund: Der Antragsteller darf nicht Rückschlüsse auf eine einzelne Person ziehen können. Insofern ist das Entgelttransparenzgesetz auch eher relevant für größere Unternehmen.
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern mit Verpflichtung zu einem Lagebericht nach Handelsrecht, haben ab 2018 mehr Arbeit: Dann ist zusätzlich ein Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. Darin muss dargestellt werden, welche Maßnahmen die Firma unternommen hat, um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zu fördern und welche Auswirkungen die Aktivitäten auf die Entgeltgleichheit hatten.
Was ist das Entgelttransparenzgesetz?
Das Entgelttransparenzgesetz soll Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen beseitigen. Ab 2018 haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch. Ansprechpartner ist der Betriebsrat. Er ist verpflichtet, das Gehalt eines vergleichbar arbeitenden Kollegen des anderen Geschlechts offen zu legen. Die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen müssen allerdings gewahrt werden. So ist ein Auskunftsanspruch nur gegeben, wenn es auf einer vergleichbaren Position mindestens sechs Beschäftigte des jeweils anderen Geschlechts gibt. Grund: Der Antragsteller darf nicht Rückschlüsse auf eine einzelne Person ziehen können. Insofern ist das Entgelttransparenzgesetz auch eher relevant für größere Unternehmen.
Besonderheit für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern mit Verpflichtung zu einem Lagebericht nach Handelsrecht, haben ab 2018 mehr Arbeit: Dann ist zusätzlich ein Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. Darin muss dargestellt werden, welche Maßnahmen die Firma unternommen hat, um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zu fördern und welche Auswirkungen die Aktivitäten auf die Entgeltgleichheit hatten.
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