Gebrauchtwagenkauf beim Händler: Was unbedingt zu beachten ist!
Gebrauchtwagenkauf ist eine Vertrauenssache! Dennoch gibt es einige Aspekt, die ein Autokäufer vorm Gebrauchtwagenkauf prüfen kann, um einen Fehlkauf zu vermeiden. Worauf sollte man bei der Besichtigung des Gebrauchtwagens beim Händler achten? Woran erkennt man einen seriösen Gebrauchtwagenhändler? Ist eine Probefahrt wichtig? Was muss unbedingt im Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen stehen? Was tun, wenn sich nach dem Gebrauchtwagenkauf Mängel am Fahrzeug zeigen? Für welche Macken muss der Gebrauchtwagenhändler haften? Und wann sollte man lieber die Finger vom Gebrauchtwagenkauf lassen?
- Worauf muss man bei der Besichtigung eines Gebrauchtwagens beim Händler unbedingt achten?
- Sollte man eine Probefahrt mit dem Gebrauchtwagen machen?
- Was muss man beim Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen beachten?
- Woran erkennt man einen seriösen Gebrauchtwagenhändler?
- In diesen Fällen sollten Sie vom Gebrauchtwagenkauf absehen!
- Was tun, wenn sich Mängel am gekauften Gebrauchtfahrzeug zeigen?
- Wie lange haftet ein Gebrauchtwagenhändler für Mängel am Fahrzeug?
- In welchen Fällen kann der Autokäufer wegen arglistiger Täuschung vom Gebrauchtwagenkauf zurücktreten?
- Was versteht man unter einer Gebrauchtwagengarantie?
Worauf muss man bei der Besichtigung eines Gebrauchtwagens beim Händler unbedingt achten?
Wer in Online-Autoportalen oder Zeitungsanzeigen den für sich passenden Gebrauchtwagen gefunden hat, wird das Fahrzeug zunächst beim Gebrauchtwagenhändler besichtigen. Dabei empfiehlt es sich eine weitere Person mit zu nehmen, die etwa Zusicherungen des Gebrauchtwagenverkäufers im Nachhinein bezeugen kann.
Beim Gebrauchtwagen sollte der Zustand des Fahrzeugs genau untersucht werden. Gibt es Roststellen oder Beulen, die möglicherweise auf einen Unfallschaden hinweisen? Lässt sich der Kofferraum mühelos schließen? Wie sieht der Motorraum aus? Gibt es hier undichte Stellen oder ist er stark verschmutzt? Der aktuelle TÜV-Bericht und das Service-Heft können ebenfalls Hinweise auf den Zustand des Gebrauchtwagens geben. Wichtig ist auch, dass alle Vorbesitzer des Fahrzeugs aufgeführt sind.
Aufgepasst: Merken Sie sich alle mündlichen Zusicherungen des Gebrauchtwagenkäufers im Hinblick auf den Gebrauchtwagen. Diese sollten später unbedingt im Kaufvertrag festgehalten werden!
Sollte man eine Probefahrt mit dem Gebrauchtwagen machen?
Autointeressenten sollen immer auf eine Probefahrt mit dem Gebrauchtwagen bestehen. Hier zeigt sich das Fahrverhalten des Gebrauchtwagens und möglicherweise auch andere Macken. Die Probefahrt sollte nicht zu kurz sein und sowohl im Stadtverkehr wie auch auf Landstraßen oder Autobahnen durchgeführt werden.
Was muss man beim Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen beachten?
Ist alles zur Zufriedenheit des Autointeressenten folgt die Kaufverhandlung mit dem Gebrauchtwagenhändler. Wichtig ist, dass sich im Kaufvertrag alle mündlichen Zusicherungen des Gebrauchtwagenhändlers schriftlich wiederfinden. Mängel am Fahrzeug sollten in einem Mängelprotokoll aufgeführt werden, das als Anlage dem Kaufvertrag beigefügt wird. Einigen sich Autokäufer und Gebrauchtwagenhändler über die Kaufmodalitäten, wird der Kaufvertrag unterschrieben. Nach Zahlung des Kaufpreises übergibt der Gebrauchtwagenhändler das Fahrzeug an den Autokäufer. Hier sollte der Autokäufer unbedingt darauf achten, dass ihm alle Schlüssel und Unterlagen ausgehändigt werden. Um die Zulassung des Fahrzeugs kümmert sich in der Regel der Händler.
Woran erkennt man einen seriösen Gebrauchtwagenhändler?
Ein Gebrauchtwagenkauf ist immer Vertrauenssache. Ob der Autohändler seriös ist, oder nicht, ist für den Autointeressenten meist schwer einzuschätzen. Die Autoanzeige, die Zusagen des Gebrauchtwagenverkäufers im Verkaufsgespräch und deren schriftliche Bestätigung im Autokaufvertrag, seine Äußerungen im Verkaufsgespräch und der übereinstimmende Inhalt des Kaufvertrages sowie ein ausführliches Mängelprotokoll sind Anhaltspunkte für einen seriösen Gebrauchtwagenhändler. Auch die Zusicherung, dass das Fahrzeug werkstattgeprüft ist und eine große Inspektion durchgeführt wurde, sprechen für einen seriösen Gebrauchtwagenhändler.
In diesen Fällen sollten Sie vom Gebrauchtwagenkauf absehen!
Immer wieder versuchen Gebrauchtwagenhändler durch bestimmte Formulierungen im Kaufvertrag die Gewährleistung zu umgehen. Autokäufer sollten vom Gebrauchtwagenkauf absehen, wenn sie folgendes im Kaufvertrag lesen: Es werden ohne Überprüfung einfach eine Reihe von Mängeln im Kaufvertrag aufgeführt. Das Fahrzeug wird als Schrott- oder Bastlerfahrzeug bezeichnet, obwohl es sich nachweislich in einem guten Zustand befindet. Vorsicht ist auch geboten, wenn der Käufer als Unternehmer im Kaufvertrag bezeichnet wird oder wenn der Händler nicht selbst, sondern eine Privatperson den Kaufvertrag unterzeichnen lässt.
Was tun, wenn sich Mängel am gekauften Gebrauchtfahrzeug zeigen?
Der Gebrauchtwagenkauf bei einem Autohändler ist meist teurer als der Kauf von Privat. Dafür bietet er den Vorteil, dass der Händler mindestens ein Jahr für Sachmängel am Fahrzeug haften muss. Dies Haftung kann vom Händler auch nicht mit Formulierungen im Kaufvertrag, wie „Gekauft wie gesehen“ oder „Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft“, umgangen werden.
Häufiger Streitpunkt zwischen Autokäufer und Gebrauchtwagenhändler ist, ob es sich wirklich um einen Mangel am Fahrzeug handelt und wann dieser Fehler aufgetreten ist.
Wichtig zu wissen: Für Mängel, die im Kaufvertrag/ Mängelprotokoll aufgeführt wurden, haftet der Händler grundsätzlich nicht. Eine Sachmängelhaftung des Händlers scheidet auch bei üblichem Verschleiß an Fahrzeugteilen oder bei Gebrauchsspuren aus.
Tritt ein Mangel am Gebrauchtwagen nach sechs Monaten auf, kann man laut Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VIII ZR 259/06) davon ausgehen, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag. In diesem Fall haftet der Händler und muss zunächst eine kostenlose Reparatur des Fahrzeugs durchführen. Der Autokäufer kann unter bestimmten Umständen auch vom Autokauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Bei Karosseriemängel muss der Autokäufer nachweisen, dass der Mangel schon bei der Fahrzeugübergabe vorlag, so der BGH (Az. VIII ZR 36/04).
Wird ihm ein Auto als „TÜV neu“ verkauft, muss es auch die notwendige Verkehrssicherheit aufweisen. Fehlt diese, kann der Käufer sofort vom Gebrauchtwagenkauf zurücktreten, urteilte ebenfalls der BGH (Az. VIII ZR 80/14).
Tritt ein sicherheitsrelevanter Mangel auch nur sporadisch auf, ist es dem Käufer laut BGH (Az. VIII ZR 240/15) nicht zu zumuten abzuwarten bis sich der Mangel erneut zeigt. Er kann sofort vom Autokauf zurücktreten.
Macht der Händler falsche Angaben zum Baujahr oder der Erstzulassung ist das ein Sachmangel, da es sich um wichtige Eigenschaften eines Fahrzeugs handelt, so der BGH (Az. VIII ZR 34/08). Gleiches gilt für Angaben zu den Vorbesitzern (BGH; Az. VIII ZR 38/09).
Ein Sachmangel ist laut BGH (Az. VIII ZR 72/06) auch gegeben, wenn dem Autokäufer zugesichert wurde, dass das Fahrzeug sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und dann nach 2.000 km nicht mehr fährt.
Auch ein serienmäßiger Fehler am Gebrauchtwagen, wie etwa ein Nach-rechts-Ziehen, ist ein Sachmangel, entschied das Landgericht (LG) Frankfurt (Az. 2-02 O 470/06).
Der Benzinverbrauch eines Fahrzeugs kann laut BGH (Az. VIII ZR 19/05) auch ein Sachmangel sein, wenn er mehr als 10 Prozent von den Angaben des Händlers abweicht.
Hat das Fahrzeug einen Unfallschaden erlitten, ist dies nach Ansicht des BGH (Az. VIII ZR 253/05) ein Sachmangel. Dabei ist es unerheblich, ob der Händler vom Unfallschaden wusste.
Wie lange haftet ein Gebrauchtwagenhändler für Mängel am Fahrzeug?
Gebrauchtwagenkäufer haben die Möglichkeit ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler zwei Jahre ab Kenntnis vom Mangel geltend zu machen. Diese Frist kann der Händler vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Handelt es sich aber um eine arglistige Täuschung des Händlers wird die Frist sogar auf drei Jahre verlängert.
In welchen Fällen kann der Autokäufer wegen arglistiger Täuschung vom Gebrauchtwagenkauf zurücktreten?
Ein Gebrauchtwagenhändler muss einen potentiellen Kaufinteressenten auch ungefragt über Mängel am Fahrzeug oder Unfallschäden hinweisen, entschied das LG Coburg (Az. 15 O 68/19). Unterlässt er das, liegt eine arglistige Täuschung vor, die den Käufer zur Rückabwicklung des Autokaufs berechtigt.
Wurde der Tachostand am Fahrzeug nachweislich manipuliert und entspricht die tatsächliche Laufleistung des Autos nicht dem im Kaufvertrag angegebenen Tachostand, liegt eine Tachomanipulation vor, die den Käufer berechtigt vom Autokauf zurückzutreten. Der Verkäufer muss den Kaufvertrag dann rückabwickeln, so das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Az. 1 U 65/16).
Aber: Verschweigt der Gebrauchtwagenhändler, dass es sich beim Fahrzeug um einen Reimport handelt, ist dies laut OLG Zweibrücken (Az. 8 U 85/17) keine arglistige Täuschung durch den Verkäufer, wenn er nicht ausdrücklich vom Käufer danach befragt wurde.
Was versteht man unter einer Gebrauchtwagengarantie?
Nicht alle Mängel, die am Gebrauchtwagen nach dem Kauf auftreten können, sind durch die Gewährleistung gedeckt. Diese umfasst nur Sachmängel am Fahrzeug, die schon bei der Fahrzeugübergabe vorlagen. Viele Gebrauchtwagenhändler bieten deshalb eine Gebrauchtwagengarantie mit einer Laufzeit von 12 Monaten für Mängel, die später auftreten. Welche Schäden genau von der Gebrauchtwagengarantie umfasst sind, hängt von der Vereinbarung mit dem Händler ab. Die Gebrauchtwagengarantie ist manchmal mit im Kaufpreis enthalten, in der Regel muss sie zusätzlich käuflich erworben werden.
erstmals veröffentlicht am 20.05.2020, letzte Aktualisierung am 19.02.2024
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