Grundrente: 6 wichtige Punkte, die Sie dazu wissen müssen

Die Grundrente ist eine Rentenzahlung für langjährig Versicherte mit geringem Einkommen. Sie soll sicherstellen, dass Menschen, die trotz langer Arbeit nur eine geringe Rente bekommen, finanziell besser gestellt werden. Hier sind die 6 wichtigsten Punkte, die Sie zur Grundrente wissen müssen:
1. Wer hat Anspruch auf Grundrente?
Wer Grundrente in voller Höhe erhalten möchte, muss 35 Jahre Rentenbeitragszeiten nachweisen können. Ab 33 Jahren Rentenbeitragszeiten haben Rentner einen Anspruch auf eine gestaffelte Grundrente. Zu den Rentenbeitragszeiten zählen Zeiten mit Rentenbeiträgen aus einer Berufstätigkeit, Pflegetätigkeit, Bezug von Krankengeld oder Kindererziehung.
Nicht angerechnet werden die Schulausbildungszeit, Zeiten mit ALG II-Bezug oder als Minijobber oder freiwillige Beitragsleistungen.
Die Rentenversicherung prüft automatisch alle Rentenkonten. Wer Anspruch auf Grundrente hat, bekommt einen Bescheid per Post.
2. Gibt es eine Einkommensprüfung?
Ja! Eine weitere Voraussetzung für den Bezug von Grundrente ist, dass das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden unter 1.250 Euro und bei Paaren 1.950 Euro liegt. In diesem Fall wird die Grundrente in voller Höhe ausgezahlt. Bei einem höheren Einkommen erfolgen Abschläge auf die Grundrente.
Wichtig: Es zählt nicht nur die eigene Rente, sondern auch Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder Betriebsrenten. Eine Witwenrente zählt nicht, weil sie kein Hinzuverdienst darstellt. Auch Vermögen wird bei der Grundrente nicht berücksichtigt.
3. Wie hoch ist die Grundrente?
Es gibt keinen festen Betrag: Die Höhe der Grundrente wird individuell für jeden Rentner ausgerechnet. Sie erhöht die reguläre Rente individuell, abhängig von der Höhe der bisherigen Rentenansprüche.
Die Berechnung der Grundrente ist kompliziert. Sie erfolgt auf Grundlage von Entgeltpunkten, die während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden.
4. Muss die Grundrente beantragt werden?
Rentner müssen die Grundrente nicht extra beantragen. Sobald die Voraussetzungen für die Grundrente vorliegen, wird sie ohne Antrag von der Rentenkasse ausgezahlt. Die Rentenkasse prüft das Einkommen des Rentners anhand der Daten der Finanzämter.
5. Wird die Grundrente auch ins Ausland gezahlt?
Die Grundrente wird, wie die Rente selbst, auch ins Ausland gezahlt.
6. Wird die Grundrente besteuert?
Die Grundrente zählt zur normalen Rente und unterliegt der Einkommenssteuer. Wer mit seiner gesamten Rente über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt (für das Jahr 2024: 11.604 € für Alleinstehende), muss Steuern zahlen. Bei niedrigen Renten bleibt die Grundrente aber meist steuerfrei.
erstmals veröffentlicht am 24.07.2020, letzte Aktualisierung am 14.02.2025
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