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Kategorie: Anwalt Strafrecht ,
26.07.2024 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 394 mal gelesen)
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Hund bei Hitze im Auto gelassen – Welche Strafen drohen?

Hund bei Hitze im Auto gelassen – Welche Strafen drohen? © hemlep - Fotolia

Wer seinen Hund bei hohen Temperaturen ohne ausreichende Versorgung eine längere Zeit im Auto lässt, muss mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen rechnen. Welche Strafen drohen, wenn ein Hund bei Hitze im Auto gelassen wird? Und darf die Polizei oder Passanten die Scheibe des Autos einschlagen, um den Hund zu retten?

Welche Strafen drohen, wenn ein Hund bei Hitze im Auto gelassen wird?


Wenn durch das Zurücklassen des Hundes im überhitzten Auto erhebliche Schmerzen, Leiden beim Tier verursacht werden, handelt es sich um eine strafrechtlich relevante Tierquälerei. Bei Tierquälerei muss der Tierhalter je nach Schwere des Falls mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Tierquälerei kann bei der Polizei angezeigt werden, was dann zu einer Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft führt.

Falls die Tat nicht als schwerwiegende Tierquälerei eingestuft wird, kann sie nach § 18 Tierschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit betrachtet und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Das Bußgeld wird in der Regel durch die Ordnungsbehörden verhängt und hängt ebenfalls von der Schwere des Falls ab.

Das Amtsgericht (AG) München (Az. 1115 OWi 236 Js 193231/17) verurteilte eine Hundebesitzerin zu einer Geldbuße von 200 Euro, weil sie ihren Hund bei 25 Grad Celsius Außentemperatur im Schatten eine längere Zeit ohne Versorgung mit Wasser in ihrem Auto zurückließ. Sie hatte zwar die Scheibe des Beifahrerfensters ungefähr fünf Zentimeter geöffnet, die übrigen Scheiben waren aber verschlossen und dem Hund stand kein Wasser zur Verfügung. Eine Anwohnerin bemerkte den stark hechelten Hund und verständigte die Polizei. Als diese zum Auto kam hatte der Hund schon Schaum vorm Mund und es sei ihm Eiter aus den Augen gelaufen. Insgesamt machte der Hund einen äußerst schlechten Eindruck im Hinblick auf seine Gesundheit. Die Polizei befreite den Hund aus dem Fahrzeug und nahm ihn mit zur Polizeiwache. Die Hundebesitzerin holte ihn dort Stunden später ab. Der Amtstierarzt stellte ein Hyperventilieren des Hundes aufgrund der Hitze im Auto fest, das aufgrund der fehlenden Wasserversorgung zum Austrocknen des Hundekörpers führt und Dadurch Körperfunktionen beeinträchtigt, was zum Tod des Hundes führen kann.

Laut Amtsgericht München hätte die Hundehalterin diese Gefahr durchaus erkennen können. Aufgrund ihres fahrlässigen Verhaltens hielt das Gericht eine Geldbuße von 200 Euro für angemessen.

Dürfen Polizei oder Passanten Maßnahmen ergreifen, um den überhitzten Hund im Auto zu retten?


Die Polizei oder Dritte dürfen Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel eine Scheibe einschlagen, um das Tier zu retten, wenn das Tier in akuter Gefahr ist, also Gefahr im Verzug besteht. Dies fällt unter den rechtfertigenden Notstand.

Passanten, die einen Hund in Not sehen, sollten allerdings zuerst die Polizei oder Feuerwehr verständigen. Eigene Maßnahmen, wie das Einschlagen einer Autoscheibe, sollten nur ergriffen werden, wenn unmittelbare Lebensgefahr für den Hund besteht und keine Zeit mehr bleibt, auf die Polizei zu warten.

Wer muss den Schaden am Fahrzeug zahlen, der aufgrund der Rettung des überhitzten Hundes entstanden ist?


Kommt es zu einem Rettungseinsatz, um einen überhitzten Hund aus einem Auto zu bergen, kann der Tierhalter für dadurch entstandene Schäden am Fahrzeug keinen Schadensersatz von den Rettungskräften verlanden. Dies stellt das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Az. 4 U 1604/19) im Fall eines Hundehalters klar, der seinen Hund bei einer Außentemperatur von über 35 Grad Celsius mehrere Stunden in seinem Wohnmobil zurückließ. Ein Passant bemerkte den Hund und verständigte die Polizei. Diese versuchte den Hund durch die Dachluke aus dem Auto zu befreien, als dies nicht gelang wurde die Feuerwehr hinzugezogen, die mit Gewalt die Tür des Wohnmobils öffnete. Der Hundehalter verlangte daraufhin rund 2.200 Euro Schadensersatz für die aufgrund der Rettungsaktion am Wohnmobil entstandenen Schäden. Zu Unrecht, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. Der Einsatz der Feuerwehr war gerechtfertigt und verhältnismäßig. Schließlich stand das Fahrzeug in der prallen Sonne und eine Rückkehr des Hundehalters war nicht absehbar.

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