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Kategorie: Anwalt Mietrecht ,
29.05.2024 (Lesedauer ca. 11 Minuten, 121018 mal gelesen)
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Lärmbelästigung – Wieviel Krach müssen Nachbarn dulden?

junge Frau hält sich genervt die Ohren zu junge Frau hält sich genervt die Ohren zu © freepik - mko

Ob Kindergeschrei, Hundegebell, laute Musik, Autoverkehr oder Baustellengetöse: Lärm macht immer wieder Ärger unter Nachbarn. Wie viel Lärm muss man vom Nachbarn tolerieren? Wann liegt eine Lärmbelästigung vor? Was droht den Verursachern von zu viel Lärm? Wann kann man wegen Lärm die Miete mindern? Und wie geht man gegen Lärmbelästigungen wirkungsvoll vor?

Wo findet man rechtlichen Regelungen zum Lärm?

Zu viel Lärm macht krank! Aus diesem Grund wird der Umgang mit Lärm in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Es finden sich Regelungen zum Lärm im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Landesimmissionsschutzgesetz und in verschiedenen kommunalen Verordnungen. Auf europäische Ebene regelt die EU-Richtlinie 2002/49/EG die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Zudem können privatrechtlich Regelungen zu Ruhezeiten und Lärmvermeidung getroffen werden, etwa durch Hausordnung im Zusammenhang mit einem Mietvertrag.

Welche Ruhezeiten muss man beachten?

Lärm während Ruhezeiten Ruhezeiten, in denen besonders auf Lärmvermeidung und Ruhe geachtet werden soll, sind in Deutschland nicht durch ein einheitliches Gesetz geregelt. Ruhezeiten werden meist von den Bundesländern und auf kommunaler Ebene festgesetzt. Welche Ruhezeiten für Sie gelten, erfahren Sie beim zuständigen Umwelt- oder Ordnungsamt. In der Regel gilt die gesetzliche Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr/ 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig auf Ruhe zu achten. Der Samstag ist aber nicht von der ganztägigen Ruhezeit umfasst. Eine gesetzliche Regelung zur Mittagsruhe gibt es entgegen weit verbreiteter Meinung nicht. Für bestimmte Gartengeräte legt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) bestimmte Ruhezeiten fest. Auf privatrechtlicher Ebene können die gesetzlichen Regelungen zu den Ruhezeiten etwa durch eine Hausordnung verschärft werden. Mit Unterschrift unter dem Mietvertrag akzeptiert der Mieter die geltende Hausordnung und damit auch die Regelungen zu den festgesetzten Ruhezeiten. Hier wird oft zusätzlich eine mittägliche Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr festgelegt.

Wann liegt eine Lärmbelästigung vor?

Lärm Entscheidungen deutscher Gerichte Ob eine Lärmbelästigung vorliegt, hängt im Einzelfall von vielen Faktoren ab. Ein Faktor ist die örtliche Begebenheit: Wer etwa in einer verkehrsberuhigten Zone wohnt, muss weniger Verkehrslärm hinnehmen, als ein Anwohner einer vierspurigen Straße. Auch die Art und Häufigkeit sowie das Ausmaß des Lärms spielen bei der Beurteilung, ob eine Lärmbelästigung vorliegt, eine wichtige Rolle.

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Während der Ruhezeiten muss bei allen Geräuschen die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Welche Dezibelzahl dabei maximal erreicht werden darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Es muss im Einzelfall ermittelt werden, was für den Nachbarn erträglich ist. Einen groben Maßstab bietet eine Entscheidung des Landgericht Kleve (Az. 6 S 70/90) wonach Geräusche tagsüber nicht lauter als 40 Dezibel wahrnehmbar sein dürfen und nachts nicht lauter als 30 Dezibel. Alles darüber hinaus gilt nicht mehr als Zimmerlautstärke. 40 Dezibel werden bereits bei Vogelgezwitscher und leiser Musik erreicht. Ein normales Gespräch erreicht 60 Dezibel, flüstern 30 Dezibel. Entscheidende Faktoren, ob die Zimmerlautstärke eingehalten wird, sind das Alter und die Bauweise des Hauses. Altbauten sind deutlich hellhöriger als Neubauten mit modernem Schallschutz.

Wie viel Lärm muss man aus der Nachbarwohnung dulden?

Fühlt sich ein Nachbar durch das Auf- und Zuziehen eines Rollladens in der Nachbarwohnung gestört, stellt das keine nennenswerte Lärmbelästigung dar, entschied das Amtsgericht (AG) Oranienburg (Az. 29 C 262/01). Auch Staubsaugen zur Mittagszeit ist ein sozialadäquater Lärm, der vom Nachbarn hingenommen werden muss. Gleiches gilt für das Fenster- und Türenschließen, so das AG Singen (Az. 1 C 235/21). Der Nachbar ist nicht verpflichtet, jedes möglicherweise störendes Geräusch zu vermeiden. Nach einer älteren Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlins (Az. 67 S 335/08) berechtigen Toilettengeräusche aus der Nachbarwohnung zu einer Mietminderung von 10 Prozent. Nach einer neueren Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az. 65 S 159/12) sind Toilettengeräusche auf der Nachbarwohnung allerdings hinnehmbar und berechtigen nicht zu einer Mietminderung aufgrund von Lärm. Permanente Streitereien der Nachbarn zu nächtlichen Zeiten erlauben aufgrund des Lärms laut LG Berlin (Az. 63 S 236/14) eine Mietminderung von 10 Prozent. Mieter, die ständig Partys machen und ihre Nachbarn mit Lärm belästigen, müssen mit der Kündigung rechnen, entschied das AG Hamburg-Wandsbek (Az. 713 C 1270/18). Die Hellhörigkeit eines Mehrfamilienhauses rechtfertigt dabei keine Lärmbelästigung durch ständiges nächtliches Feiern, stellt das AG Münster (Az. 28 C 323/23) klar. Auch laute Sexgeräusche aus der Nachbarwohnung müssen nicht geduldet werden, entschied das AG Rendsburg (Az.18 (11) C 766-94) und das AG Warendorf (Az. 5 C 414/97). Ebenso wenig müssen nachts quietschende Geräusche einer Kettenschaukel beim Sex aus der Nachbarwohnung geduldet werden, entschied das AG München (Az. C 17705/13).

Wie laut dürfen Kinder spielen?

Die Gerichte entscheiden tendenziell im Sinne des Gebots der Toleranzpflicht pro Kind und Lärm. Nach einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 C 11131/16.OVG) ist der Lärm von spielenden Kindern auf einem Kinderspielplatz den Nachbarn in der Regel zu zumuten. In einer weiteren Entscheidung (Az. 8 A 10042/12.OVG) stellt das Gericht klar, dass man bei der Lärmbewertung von Kinderspielplätzen nicht auf die Lärm-Immissionsgrenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes abstellen darf. Kinderlärm sei ein Ausdruck der kindlichen Entfaltung und von der Gesellschaft im besonderen Maße hinzunehmen. Im Süden Deutschlands dehnen die Gerichte die Toleranz der Nachbarn sogar noch etwas weiter aus. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (Az.10 S 2428/11) entschied, dass die Nachbarn eines Kinderspielplatzes auch außerhalb der festgelegten Benutzungszeiten Lärm von Kindern hinnehmen müssen. Nur, wenn der Kinderspielplatz nicht im Sinne seiner eigentlichen Nutzung genutzt wird, etwa durch laute Jugendliche, müssen die Nachbarn Krach nicht dulden. Auch das Verwaltungsgericht (VG) Trier (Az. 9 K 1721/23.TR) stellt klar, dass der Krach aufgrund eines Tischtennisspiels auf einem Spielplatz als sozialadäquat zu dulden ist. Die Nachbarn haben keinen Anspruch darauf, dass die Tischtennisplatte entfernt wird. Nach einer Entscheidung des AG München (Az. 283 C 1132/17) ist das Getrampel und Gepolter von jugendlichen Kindern in einer Wohnung als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung grundsätzlich als sozialadäquates, zumutbares und typisches Verhalten zu akzeptieren und stellt keinen Lärm dar. Ständiges Kindergetrampel erlaubt dem Mieter aufgrund des Lärms eine Mietminderung um 11 Prozent, entschied hingegen das LG Köln (Az. 12 S 389/70). In einer anderen Entscheidung hält das AG München (Az. Aktenzeichen 281 C 17481/16 ) Geschrei, Springen und Getrampel in der Wohnung weit nach 20:00 Uhr und das Herumfahren mit Kinderfahrrad und Roller im Hausflur für Nachbarn als nicht zumutbar.

Wie viel Krach dürfen Tiere machen?

Das AG Hamburg (Az.49 C 165/05) weist daraufhin, dass Hundebellen zum normalen Geräuschspektrum in einem Mehrfamilienhaus gehört und an sich nicht zu einer Mietminderung aufgrund von Lärm berechtigt. Bellt der Hund allerdings ständig, führt dieser Krach nicht nur zu einer Mietminderung, sondern auch zu einem Bußgeld von 5.000 Euro, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg (Az.5 U 152/05). Ein Hundebesitzer muss dafür Sorge tragen, dass sein Hund zu Ruhe- und Nachtzeiten nicht bellt und zu den übrigen Zeiten das Bellen auf ein Höchstmaß begrenzt wird, entschied das VG Trier (Az. 8 L 111/20.TR). Durch ein ständiges Hundegebell würden die Möglichkeit der Nachbarn Ruhe zu finden, stark eingeschränkt, was zu Gesundheitsschäden führen kann. So hat das VG Neustadt (Az. 3 K 890/15.NW) die Haltung von neun Huskys in einem Wohngebiet u.a. aufgrund der Lärmbelästigung nicht zugelassen. Der Lärm durch einen Hundespielplatz ist Anwohnern in einem Wohngebiet zu zumuten, entschied das VG Berlin (Az. 24 K 148.19). Die zulässigen Immissionsrichtwerte dürfen aber nicht überschritten werden. Kräht ein Hahn nachts in einer Lautstärke von mehr als den zulässigen 60 dB (A), ist das vom Nachbarn nicht mehr hinzunehmen. Das LG Mosbach (Az. 5 S 47/22) entschied, dass der Hahnbesitzer Schallisolierungsmaßnahmen seines Nachbarn in Höhe von 4.000 Euro bezahlen muss. Der Lärm von gackernden Hühnern muss ein Dorfbewohner allerdings nach Ansicht des LG Koblenz (Az. 6 S 21/19) hinnehmen, da es sich hierbei um eine ortsübliche Nutzung des Grundstücks handelt. Auch das VG Neustadt (Az. 4 K 419/17.NW) hält eine Hühnerhaltung mit 10 Hühnern und einem Hahn im Dorfgebiet für den Nachbarn für zumutbar. Eine Rinderstallerweiterung für 200 Rinder muss ein Nachbar eines Bauernhofes aufgrund der Lärm- und Geruchsbelästigung nicht dulden, entschied das VG Neustadt (Az. 3 K 34/14.NW).

Wann und wie laut darf Musik sein?

Der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. V ZR 143/17) stellt in einer Entscheidung klar, dass Nachbarn in einem Reihenhaus das Musizieren mit einer Trompete in gewissen Grenzen hinnehmen müssen. Er nennt einen groben Richtwert von zwei bis drei Stunden Musizieren an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen. Auch das AG München (Az. 484 C 14424/16 WEG) hält ein Verbot Schlagzeug in einer Mietwohnung zu spielen für nicht zulässig. Jeder Miete habe das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wozu auch Musizieren gehöre. Allerdings sei ein zeitliches Limit von einer Stunde Musizieren an Sonn- und Feiertagen zulässig. Ein Münchner Hauseigentümer beschwerte sich über seine Nachbarn, deren vier Kinder regelmäßig Schlagzeug, Saxofon und Tenorhorn spielten. Das AG München (Az. 171 C 14312/16) wertete Lärmprotokolle des klagenden Nachbarn über einen Zeitraum von zwei Jahren aus und kam zu der Erkenntnis, dass die Kinder in der Regel während der Ruhezeiten nicht musizierten. Ein paar Ausnahmen müsse der Nachbarn dulden, schließlich könne von Kindern nicht erwartet werden, dass sie sich wie Erwachsene an Regeln hielten.

Wann kann man wegen Baulärm die Miete mindern?

Nach einer Entscheidung des OLG München (Az. 3 U 3422/06) berechtigt übermäßiger Baulärm zu einer Mietminderung von 10 Prozent. Eine Mietminderung ist aber ausgeschlossen, wenn der Mieter vor Abschluss seines Mietvertrags auf möglichen Baulärm vom Vermieter hingewiesen wurde, so das LG Berlin (Az. 63 S 206/11). Das AG Berlin-Charlottenburg (Az. 205 C 248/21) prüft im Hinblick auf eine Mietminderung wegen Baulärm zunächst, ob zwischen Mieter und Vermieter eine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. der Mietwohnung getroffen wurde, dass hier eine Freiheit von Baulärm besteht. Konkludent kann diese Beschaffenheitsvereinbarung laut Gericht nicht vorliegen. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, kann der Mieter nur bei erheblichem Baulärm die Miete mindern. Die Beweislast für die Erheblichkeit des Baulärms liegt beim Mieter. Das Risiko einer Baustelle in der Nachbarschaft, die Lärm verursacht, könne nicht allein beim Vermieter liegen, entschied das Berliner Gericht. Langfristige Kernsanierungsarbeiten in einem Haus bedeuten für die Bewohner eine Lärmbelästigung, die zu einer Mietminderung von 25 Prozent führt, entschied das LG Berlin (Az. 67 S 251/13). Kommt es zu andauerndem Baulärm in einer Umgebung, die ohnehin schon laut ist, kommt eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent in Betracht, so das AG Frankfurt/Main (Az. 33 C 2424/11). Eine einmalige Lärmbelästigung an einem Vormittag aufgrund von Abbrucharbeiten berechtigen nicht zur Minderung der Miete, entschied das AG Frankfurt/Main (Az. 33 C 2578/91).

Wie viel Verkehrslärm muss man hinnehmen?

Zunehmender Verkehrslärm kann ein Grund zu Mietminderung sein, entschied der BGH (Az. VIII ZR 152/12). Wird etwa eine Straße zu einem Autobahnzubringer, führt dies zu steigendem Verkehrslärm, der eine Mietminderung von 7,5 Prozent erlaubt, entschied das AG Köpenick (Az. 4 C 116/10). Nimmt der Verkehrslärm stark zu, weil eine Sackgasse für den Durchgangsverkehr geöffnet wird, kann die Miete um 8 Prozent gemindert werden, so das AG Berlin-Köpenick (Az. 3 C 262/05).

Wann und wie laut dürfen Kirchenglocken läuten?

In Deutschland gibt es keine einheitlichen bundesweiten Vorschriften für das Läuten von Kirchenglocken. Die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. In vielen Gemeinden gibt es festgelegte Ruhezeiten, während derer das Läuten der Glocken eingeschränkt oder verboten ist, um die Nachtruhe der Anwohner zu schützen. Trotzdem müssen sich Gerichte immer wieder klären, wann und wie laut Nachbarn Kirchengeläut ertragen müssen. Das OLG Nürnberg (Az. 4 U 2356/23) hat entschieden, dass ein Nachbar einer Kirche das Zeitschlagen der Kirchenglocken dulden muss. Selbst viertelstündliches Glockengeläut müssen Nachbarn einer katholischen Kirche hinnehmen, entschied das VG Düsseldorf (Az. 3 K 7096/15). Das VG Hannover (Az. 12 A 389/04) stellt in einer Entscheidung klar, dass Kirchenglocken morgens um 7 Uhr zum Gebet läuten dürfen. Für das VG Stuttgart (Az. 11 K 1705/10) darf schon morgens um 6 Uhr zum Gebet die Kirchenglocke durch ihr Läuten erinnern. Auch der Lärm durch einen nächtliches Kirchenglockengeläut muss vom Nachbarn hingenommen werden, entschied das LG Heilbronn (Az. 6 O 252/06). Eine unzumutbare Lärmbelästigung liegt auch nicht im täglichen Glockenläuten einer privaten Kirche um 18 Uhr, so das OVG Sachsen-Anhalt (Az. 2 L 33/14). Das VG Arnsberg (Az. 7 K 2561/06) hat entschieden, dass Kirchenglocken mit ihrem Läuten die für die Lärmimmission geltenden Grenzwerte geringfügig überschreiten dürfen.

Mit welchen Strafen und Konsequenzen müssen Lärm-Verursacher rechnen?

Wer Lärm während den Ruhezeiten verursacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. So ist für die Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Rasenmähen am Sonntag kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro mit sich bringen. Wer gegen eine vertraglich vereinbarte Mittagsruhe in einer Hausordnung verstößt, riskiert eine Abmahnung durch den Vermieter und bei mehrmaligen Verstößen eine Kündigung des Mietverhältnisses.

Wie gehe ich bei einer Lärmbelästigung richtig vor?

1. Gespräch mit Lärmverursacher suchen

Unter Nachbarn sollte man immer zunächst ein Gespräch über die Lärmbelästigung führen. Oft ist dem Verursacher des Lärms die Belästigung des Nachbarn gar nicht bewusst. Auf keinen Fall rechtfertigt Lärm den Einsatz von Gewalt. Dies musste ein Nachbar erfahren, der sich beim Sportschau-Ansehen durch die Kreissägen-Geräusche aus der Nachbarwohnung gestört fühlte und zum Knüppel griff, mit dem er auf den Nachbarn einschlug. Das AG Frankfurt/Main (Az. 32 C 105/21) verurteilte den Schläger daraufhin zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 800,00 Euro.

2. Ordnungsamt oder Polizei einschalten

Lässt der Nachbar trotz Hinweis auf die Lärmbelästigung nicht mit sich reden und behält sein lärmbelästigendes Verhalten bei, hilft oft nur eine Anzeige beim Ordnungsamt oder der Polizei. Sie sind der richtige Ansprechpartner bei Ruhestörungen.

3. Vermieter informieren – ggfs. Miete mindern

Der Mieter sollte die Lärmbelästigung auch gegenüber dem Vermieter anzeigen. Dieser ist verpflichtet für einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu sorgen und muss daher gegen übermäßigen Lärm vorgehen. Eine hilfreiches Musterschreiben an Ihren Vermieter finden Sie hier: Ist dies nicht von Erfolg getragen, steht dem Mieter ggfs. ein Recht zur Mietminderung, da Lärmbelästigungen einen Mietmangel darstellen können.

4. Lärmprotokoll anfertigen

Um die Lärmbelästigung gegenüber dem Vermieter und möglicherweise auch in einem Rechtsstreit nachweisen zu können, empfiehlt sich die Anfertigung eines Lärmprotokolls. Im Lärmprotokoll werden Datum, Zeit und Art der Störung schriftlich dokumentiert. Laut Bundesgerichtshof ist ein Lärmprotokoll nicht zwingend notwendig, es erleichtert aber in jedem Fall die Beweisführung. Ein Muster eines Lärmprotokolls finden Sie hier:

5. Anwalt für Mietrecht einschalten

Wenn Sie Lärmbelästigungen nicht mehr hinnehmen wollen, wenden Sie sich an einen kompetenten und erfahrenen Anwalt für Mietrecht. Er berät und unterstützt Sie effektiv mit allen juristischen Mitteln um die Lärmbelästigung schnell und dauerhaft zu beseitigen – notfalls mit einer Unterlassungsklage.

Lärmbelästigung - weiterführende Informationen

Anwalt konsultieren - was ist zu beachten?

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Häufige Fragen und Antworten zur Lärmbelästigung

+ Lärmbelästigung - wer ist zuständig?

Mieter sollten sich bei Lärmbelästigungen unbedingt an ihren Vermieter wenden. Dieser muss sich um Abhilfe bemühen. Daneben kümmert sich das Ordnungsamt und die Polizei um die Ahndung von Lärmbelästigungen als Ordnungswidrigkeit.

+ Lärmbelästigung - was tun?

Wie Sie erfolgreich gegen Lärmbelästigungen vorgehen, lesen Sie oben in unserer Checkliste.

+ Was tun bei Lärmbelästigung durch Nachbarn?

Zunächst empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Nachbarn. Hilft dies nichts, kann die Lärmbelästigung gegenüber dem Ordnungsamt oder der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

+ Lärmbelästigung was kann der Vermieter tun?

Der Vermieter muss sich darum bemühen, dass die Lärmbelästigung beseitigt wird. Unterlässt er dies, kann der Mieter die Miete mindern.

+ Lärmbelästigung - wie laut darf ich sein?

Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort. Die jeweils geltenden Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Im Übrigen ist im Einzelfall zu entscheiden.

+ Wie kann ich Lärmbelästigung beweisen?

Ein Lärmprotokoll ist ein geeignetes Beweismittel für Lärmbelästigungen. Ein hilfreiches Muster finden Sie hier ((link)).

+ Wo zeige ich Lärmbelästigung an?

Lärmbelästigungen können beim Ordnungsamt und bei der Polizei angezeigt werden.

+ Wie viel kostet Lärmbelästigung?

Für eine Lärmbelästigung kann ein Bußgeld zwischen 5.000 und 50.000 Euro fällig werden.


erstmals veröffentlicht am 12.06.2019, letzte Aktualisierung am 29.05.2024

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