Rasenmähen & Grillen: Welche Rechte habe ich in meinem Garten?
Im Frühling erwacht der Garten aus dem Winterschlaf: Der Rasen wird gemäht, Sträucher beschnitten, die Gartenmöbel gesäubert und an sonnigen Tagen der Grill angeschmissen. Das kann zu Belästigungen des Nachbarn führen. Wann darf man Rasenmäher, Heckenschere und Hochdruckreiniger nutzen? Ist der Dauereinsatz eines Rasenroboters für Nachbarn zumutbar? Kann der Nachbar das Grillen im Garten verbieten? Und wie laut und wie lange darf im Garten gefeiert werden?
- Wann darf ich Rasenmäher, Heckenschere & Hochdruckreiniger im Garten nutzen?
- Ist der Dauereinsatz von Rasenroboter im Garten für Nachbarn zumutbar?
- Muss ich jede Gartendekoration vom Nachbarn dulden?
- Wie oft darf ich im Garten grillen?
- Kann mir der Nachbar das Grillen verbieten?
- Was muss ich als Mieter beim Grillen im Garten beachten?
- Zu welcher Uhrzeit ist Grillen im Garten erlaubt?
- Wo darf der Grill im Garten stehen?
- Wie laut und wie lange darf ich im Garten feiern?
Wann darf ich Rasenmäher, Heckenschere & Hochdruckreiniger im Garten nutzen?
Im Frühjahr beginnt die Gartenarbeit. Der Rasen erhält den ersten Schnitt nach dem Winter, Beete müssen aufgehackt und Sträucher beschnitten werden. Die dafür nötige Gerätschaft macht jede Menge Krach. Aus diesem Grund wurden die Betriebszeiten dieser Gartengeräte in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) festgelegt. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt den Einsatz von 57 Gerätegruppen wie etwa Baumaschinen, Gartengeräte oder Reinigungsfahrzeuge. Danach dürfen Rasenmäher, Heckenschere und Hochdruckreiniger in reinen Wohngebieten an Werktagen von 20 - 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht eingesetzt werden. Am Samstag ist der Einsatz der Geräte erlaubt. Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum gibt es nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung keine geschützte Mittagsruhe an Werktagen.
Ist der Dauereinsatz von Rasenroboter im Garten für Nachbarn zumutbar?
Rasen mähen ist schön, Rasen mähen lassen ist noch schöner. Aus diesem Grund sind in vielen Gärten Rasenroboter rund um die Uhr im Einsatz. In einem Fall vor dem Amtsgericht (AG) Siegburg waren die Nachbarn vom Krach eines kleinen Dauerrasenmäher so genervt, dass sie die Mähzeiten gerichtlich reduzieren lassen wollten. Und zwar von werktags 7-20 Uhr (abzüglich Mittagsruhe und Aufladezeiten) auf maximal 5 Stunden pro Werktag. Ohne Erfolg. Die Richter sahen im Rasenroboter keine wesentliche Lärmbeeinträchtigung (AG Siegburg, Az. 118 C 97/13).
Muss ich jede Gartendekoration vom Nachbarn dulden?
Nein! Der Nachbar kann zwar grundsätzlich seinen Garten so dekorieren wie er möchte. Wenn aber die Gartendekoration eine Belästigung für die Nachbarn darstellt, muss sie entfernt werden. Dies entschied das AG Grünstadt im Fall eines Gartenzwergs, der untenrum unbekleidet war.
Wie oft darf ich im Garten grillen?
In Deutschland gibt es keine einheitlich gesetzliche Regelung zum Thema Grillen. Was erlaubt ist und was nicht, kann daher nur aus der Rechtsprechung der Gerichte gefolgert werden - und die beurteilen den Einsatz von Holzkohle & Co sehr unterschiedlich.
Die größte Zustimmung seitens der Gerichte finden Grillfreunde im Rheinland. Einmal im Monat zwischen April und September darf gegrillt werden, entschied das Landgericht (LG) Bonn (Az. 6 C 545/96). Das LG Aachen (Az.6 S 2/02) geht noch darüber hinaus und erlaubt sogar zweimal im Monat den Grill anzumachen.
Weniger tolerant beim Einsatz des Grills ist der Osten und Süden Deutschlands: Viermal im Jahr darf der Grill angeschmissen werden, urteilte AG Halle (Az. 120 C 1126/12). Dreimal jeweils zwei Stunden Grillen im Jahr reicht dem LG Stuttgart (Az. 10 T 359/96) aus.
Kann mir der Nachbar das Grillen verbieten?
Der Nachbar kann das Grillen mit Holzkohle im Garten oder auf der Terrasse nicht verbieten, wenn das Grillen in dem zulässigen Zeitrahmen und der zulässigen Häufigkeit erfolgt. Anders sieht das beim Grillen auf dem Balkon aus: Hier darf nicht mit Holzkohle aufgrund der Brandgefahr und der Rauchentwicklung, die den Nachbarn stören kann, gegrillt werden, so das AG Hamburg (Az. 40 C 229/72). Eine gute Alternative ist hier ein Elektrogrill.
Was muss ich als Mieter beim Grillen im Garten beachten?
Mieter aufgepasst: Der Vermieter darf das Grillen verbieten. Meist wird dies bereits im Mietvertrag geregelt. Hält sich ein Mieter nicht an dieses Verbot, droht ihm nach einer Abmahnung die Kündigung des Mietverhältnisses, entschied das LG Essen (Az.10 S 438/01).
Anders das AG Wedding (Az. 10 C 476/89) wonach ein Mieter in seinem Garten gelegentlich selbst dann grillen darf, wenn die Hausordnung Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse untersagt. Ein Garten sei schließlich weder ein Balkon noch eine Terrasse.
Zu welcher Uhrzeit ist Grillen im Garten erlaubt?
Wann gegrillt werden darf ergibt sich aus der einzuhaltenden Nachtruhe ab 22 Uhr. Danach dürfen Nachbarn nicht mehr durch Grillen belästigt werden. Etwas toleranter urteilt das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 U 53/02), wonach viermal im Jahr bis 24 Uhr gegrillt werden darf.
Wo darf der Grill im Garten stehen?
Im Garten, auf der Terrasse, aber auch auf dem Balkon darf gegrillt werden, entschied das LG München I (Az. 15 S 22735/03). In jedem Fall sollte ausreichend Rücksicht auf die Nachbarn beim Grillen genommen werden. Der Grill muss in einem großen Abstand zum Nachbarn aufgestellt werden, damit dieser nicht durch den Qualm belästigt wird, so das Gericht. Nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Az. 2 Z BR 6/99) muss der Grill sogar in die äußerste Ecke des Gartens verbannt werden.
Wie laut und wie lange darf ich im Garten feiern?
Ob Grillabend oder Gartenparty- die Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 7 Uhr muss in jedem Fall eingehalten werden. Nachbarn dürfen dann nicht mehr durch laute Musik oder laute Unterhaltungen gestört werden. Wer sich nicht an die Nachtruhe hält, riskiert den Besuch der Polizei verbunden mit einer Anzeige wegen Ruhestörungen. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße verfolgt werden kann.
erstmals veröffentlicht am 29.04.2015, letzte Aktualisierung am 11.04.2024
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