Mieter brauchen bei Umzug Bescheinigung vom Vermieter!
Wenn Mieter umziehen oder ihre Wohnung wechseln, ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter erforderlich. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Mieter tatsächlich in der angegebenen Wohnung wohnt und muss bei der Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Doch was droht Mietern, wenn sie die Bescheinigung nicht fristgerecht der Meldebehörde vorlegen? Und mit welchen Konsequenzen müssen Vermieter rechnen, wenn sie versäumen die Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen?
- Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
- Wofür brauchen Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung?
- Wer darf die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
- Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?
- Welche Frist gilt für die Ausstellung und Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung?
- Was droht dem Vermieter bei Nichtausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung?
- Frist bei Meldebehörde verpasst – was droht dem Mieter?
- Was droht Vermietern bei falscher Wohnungsgeberbescheinigung?
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Bürger bei einem Umzug der Meldebehörde seinen neuen Wohnsitz mitteilen muss, was als allgemeine Meldepflicht bekannt ist. Es gibt Ausnahmen von dieser Pflicht, die gesetzlich festgelegt sind. Diese Ausnahmen gelten zum Beispiel für Mitglieder des diplomatischen Dienstes, Umzüge in Gemeinschaftseinrichtungen der Bundeswehr oder des Zivildienstes sowie für Personen, die für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt von nicht mehr als sechs Monaten eine Wohnung beziehen.
Gemäß dem Meldegesetz hat die Meldebehörde außerdem das Recht, Auskunft von dem Wohnungseigentümer oder dem Wohnungsgeber zu verlangen, wenn dieser nicht selbst der Wohnungseigentümer ist. Diese Auskunft bezieht sich darauf, wer in der Wohnung wohnt oder gewohnt hat.
Wofür brauchen Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist in erster Linie für Mieter wichtig, damit sie bei der Meldebehörde ihren Wohnsitz anmelden können.
Die Wohnungsgeberbescheinigung wird manchmal aber auch benötigt, um Verträge abzuschließen, z.B. für Mobilfunkverträge, Bankkonten oder andere Dienstleistungen, bei denen der Wohnsitz nachgewiesen werden muss.
Wer darf die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Grundsätzlich muss der Vermieter als Wohnungsgeber die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Er kann aber auch andere damit beauftragen, wie etwa die Hausverwaltung. Vermieter sind gemäß einer Änderung des Bundesmeldegesetzes seit dem 1. November 2016 dazu verpflichtet, den Einzug eines Mieters zu bestätigen. Diese Regelung zielt darauf ab, Scheinanmeldungen zu verhindern.
Im Fall der Untervermietung gilt der Hauptmieter als Wohnungsgeber und ist entsprechend verpflichtet die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?
Der Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung ist im Meldegesetz normiert. Danach muss die Bescheinigung zwingend den Namen und Anschrift des Vermieters, Adresse der Mietwohnung, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, Name/n der meldepflichtigen Person/en enthalten. Im Meldegesetz findet sich als Anlage eine Vorlage für eine Wohnungsgeberbestätigung.
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Welche Frist gilt für die Ausstellung und Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung?
Der Mieter muss seinen Umzug binnen zwei Wochen bei der örtlichen Meldebehörde anzeigen. Dazu benötigt er die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Daher muss der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung dem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich zu kommen lassen.
Was droht dem Vermieter bei Nichtausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung?
Versäumt ein Vermieter dem Mieter die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen zu kommen zu lassen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Frist bei Meldebehörde verpasst – was droht dem Mieter?
Auch Mieter müssen mit einem Bußgeld von bis 1.000 Euro rechnen, wenn sie ihrer Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nicht nachkommen.
Was droht Vermietern bei falscher Wohnungsgeberbescheinigung?
Gemäß dem Bundesmeldegesetz sind Vermieter verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung korrekt auszustellen, wenn ein Mieter einzieht. Vermieter, die Dritten eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung zur Verfügung stellen, obwohl kein tatsächlicher Einzug in die Wohnung erfolgt, setzen sich einem Bußgeldrisiko aus. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro kann fällig werden, wenn der Vermieter Dritten eine Scheinanmeldung ermöglicht.
Neben Bußgeldern können Vermieter auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn durch die falsche Bescheinigung Schäden oder Nachteile für den Mieter entstehen. Mieter könnten etwa Probleme bei der Anmeldung ihres Wohnsitzes haben und sich deshalb einem Bußgeld ausgesetzt sehen.
erstmals veröffentlicht am 27.10.2015, letzte Aktualisierung am 13.09.2024
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