Teurer Schlagloch-Schaden: Wer haftet dafür?
Zum Ende der Winterzeit tun sich auf den Straßen wieder vermehrt Straßenschäden und Schlaglöcher auf. Sie führen nicht selten zu mehr oder weniger großen Schäden an Fahrzeugen. Wer ist für den Zustand der Straßen verantwortlich? Wie oft müssen Straßen auf Schlaglöcher kontrolliert werden? Wann haftet der Straßenbaulastträger nach einem Schlagloch-Unfall? Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Schlagloch-Schaden? Und wie sollte sich ein Geschädigter nach einem Schlagloch-Unfall verhalten?
- Wer ist für den Zustand der Straßen verantwortlich?
- Wie oft müssen Straßen auf Schlaglöcher kontrolliert werden?
- Wann haftet der Straßenbaulastträger nach einem Schlagloch-Unfall?
- Was gilt für Schlagloch-Schäden auf Nebenstraßen?
- Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Schlagloch-Schaden?
- Wie verhalten sich Verkehrsteilnehmer nach einem Schlagloch-Unfall richtig?
Wer ist für den Zustand der Straßen verantwortlich?
Für den Zustand der Straßen ist der Straßenbaulastträger verantwortlich. Bei Bundesstraßen trägt der Bund die Verantwortung für ordnungsgemäße Straßen, bei Landesstraßen das Land und für Gemeindestraßen die Kommune. Ihnen obliegt die Verkehrssicherungspflicht, dafür zu sorgen, dass unvermutete Schlaglöcher für Verkehrsteilnehmer keine Gefahrenquelle im Straßenverkehr sind. Nicht zu erkennenden Schlaglöcher müssen beseitigt oder zumindest müssen Verkehrsteilnehmer vor ihnen mit entsprechenden Hinweisschildern gewarnt werden. Für erkennbare Schlaglöcher haftet die Kommune nicht, so das Landgericht (LG) Rostock (Az.4 O 139/04).
Wie oft müssen Straßen auf Schlaglöcher kontrolliert werden?
Der Straßenbaulastträger muss die Straßen in regelmäßigen Abständen auf Schlaglöcher kontrollieren. Wie oft diese Kontrolle stattzufinden hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern richtet sich u.a. an der Bedeutung der Straße für den Verkehr. Autobahnen und strak frequentierte Landstraßen müssen häufiger auf Schlaglöcher kontrolliert werden, als weniger für den Verkehr bedeutende Nebenstraßen.
Wann haftet der Straßenbaulastträger nach einem Schlagloch-Unfall?
Der Straßenbaulastträger haftet für einen Schlagloch-Unfall, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Dabei spielt die Regelmäßigkeit seiner Straßenzustandskontrollen, das Aufstellen von Warnhinweisschildern und die Tiefe des Schlaglochs eine entscheidende Rolle. Aber auch das Fahrverhalten des geschädigten Fahrzeughalters fällt bei der Beurteilung der Schadensersatzpflicht des Straßenbaulastträgers mit ins Gewicht.
Kann die Kommune nachweisen, dass regelmäßige Kontrollen der Schlaglöcher erfolgt sind, haftet sie nach Ansicht des Kammergerichts (KG) Berlin (Az. 9 U 188/13 nicht bei einem Schlagloch-Unfall für den entstandenen Schaden.
Im Hinblick auf die Tiefe des Schlaglochs haben Verkehrsteilnehmer erst ab einer Schlaglochtiefe von 15 cm einen Anspruch auf Schadensersatz vom Straßenbaulastträger. Nach der Ansicht des LG Lübeck (Az. 10 O 287/99) reicht es für eine Haftung der Kommune aus, wenn sie bei einem 15 Zentimeter tiefen Schlagloch keine Tempo-Begrenzungsschilder aufgestellt hat. Auch das LG Dresden (Az.16 O 1091/00) entschied, dass eine Kommune ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist, wenn ein Schlagloch-Unfall wegen einem 18 Zentimeter tiefen Schlagloch zwei Tage nach einer Kontrollfahrt durch die Kommune stattfand. Laut Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az. 8 U 199/06) begründet ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch auf einer stark befahrenen Durchgangsstraße einen Schadensersatzanspruch eines geschädigten Autofahrers.
Ob ein Schadensersatzanspruch bei einem Schlagloch-Unfall besteht, hängt auch von der Erkennbarkeit des Schlaglochs und vom Fahrverhalten des Geschädigten ab. Bei für Verkehrsteilnehmer erkennbaren Schlaglöchern haftet die Kommune nicht, entschied das LG Rostock (Az. 4 O 139/04) im Fall eines Fahrradfahrers, dessen Rad beim Durchfahren eines für ihn erkennbaren Schlaglochs geschädigt wurde. Verkehrsteilnehmer können nicht von einem immer einwandfreien Straßenbelag ausgehen.
Die Kommune haftet auch nicht, wenn ein tiefergelegtes Fahrzeug durch erkennbare Unebenheiten auf der Fahrbahn beschädigt wird, entschied das OLG Koblenz (Az.12 U 1012/21). Der Ferrari-Fahrer blieb damit auf seinem 62.000-Euro-Schaden sitzen.
Leer ging auch ein durch ein Schlagloch geschädigter Motorradfahrer aus, der vor dem Schleswig-Holsteinische OLG (Az. 7 U 6/11) klagte. Laut Gericht hätte der Straßenzustand ihn dazu veranlassen müssen erheblich langsamer und umsichtiger zu fahren.
Was gilt für Schlagloch-Schäden auf Nebenstraßen?
Auf wenig befahren Nebenstraßen haftet die Kommune nicht bei einem Schlagloch-Unfall, entschied das OLG Hamm (Az. 11 U 126/20). Im zugrundeliegenden Fall war ein Radfahrer aufgrund eines Schlaglochs auf einem Wirtschaftsweg gestürzt. Auf Nebenstraßen und Wirtschaftswegen müssen Verkehrsteilnehmer mit Schlaglöchern rechnen und ihre Fahrweise anpassen, so das Gericht. Auch das LG Osnabrück (Az. 1 O 1208/04) und das LG Coburg (Az. 13 O 17/08) lehnte eine Haftung der Kommune für Schlaglöcher auf Nebenstraßen ab. Der Verkehrsteilnehmer müsse gerade bei Nebenstraßen und Wirtschaftswegen auf den Zustand der cFahrbahn achten.
Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Schlagloch-Schaden?
Wer im Besitz einer Vollkaskoversicherung ist, bekommt einen Schlagloch-Schaden am Fahrzeug bezahlt. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel aber nicht für Schäden an den Reifen, da diese als Verschleißteile von den Kfz-Versicherungen meist nicht ersetzt werden.
Doch Vorsicht: Wer einen Schlaglochschaden am Auto durch die Versicherung reguliert, sollte bedenken, dass sich damit der Schadensfreiheitsrabatt reduziert und im nächsten Jahr mit höheren Versicherungsbeiträgen zu rechnen ist. Manchmal rechnet es sich, den Schaden doch selbst zu zahlen.
Wie verhalten sich Verkehrsteilnehmer nach einem Schlagloch-Unfall richtig?
Wer mit seinem Fahrzeug in ein Schlagloch fährt und es dabei zu einem Schaden kommt, sollte unbedingt an der Unfallstelle Beweise sichern. Es ist ratsam ein Foto vom Schaden am Fahrzeug und vom Schlagloch zu machen - im besten Fall eins worauf man auch die Tiefe des Schlaglochs erkennen kann. Ort, Zeit und gegebenenfalls Zeugen vom Unfallgeschehen müssen notiert werden. Fehlende Warnhinweise sollten ebenfalls mit aufgenommen werden.
Stellt das Schlagloch eine besondere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer da, ist zudem die Polizei zu verständigen.
Des Weiteren sollte – falls vorhanden - die Vollkaskoversicherung umgehend vom Schaden informiert werden.
erstmals veröffentlicht am 21.02.2013, letzte Aktualisierung am 27.02.2024
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Auto & Verkehr
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Verkehrsrecht