anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Strafrecht ,
22.12.2016 (Lesedauer ca. 1 Minute, 579 mal gelesen)
Stern Stern Stern Stern Stern grau 4.0 / 5 (44 Bewertungen)

Nach Köln und Hamburg: Tipps für die Silvesternacht

Nach Köln und Hamburg: Tipps für die Silvesternacht © BlueSkyImages - Fotolia

Nach den schrecklichen Ereignissen in der letzten Silvesternacht in Köln und Hamburg herrscht große Verunsicherung in der Bevölkerung, ob sich die sexistischen Übergriffe gepaart mit Diebstählen kommendes Silvester wiederholen werden. Die Kommunen warten zwar mit neuen Sicherheitskonzepten auf, trotzdem sind Frauen vor konkret sexistischen Übergriffen von Antänzern nicht gefeit. Wie sollen Frauen mit diesem Phänomen umgehen?

Präventiv ist es sicher sinnvoll, sich als Frau nicht unbedingt alleine in der Silvesternacht an gefährlichen Orten wie etwa dem Kölner Hauptbahnhof aufzuhalten. Auch sollte die Umgebung immer im Blick sein. Daher nicht mit Kopfhörern und Blick auf dem Handy herumlaufen. Ganz wichtig ist es, der eigenen Intuition zu trauen. Kommt einer Frau eine Gruppe Männer oder eine Situation merkwürdig vor, sollte man sie meiden. Wenn möglich sollte die Polizei darauf aufmerksam gemacht werden.
Ist eine Frau in eine solche Situation geraten, wird es in der Regel sehr schwierig für sie sein, sich effektiv zu wehren. Einige Experten raten Frauen laut zu schreien, um Aufmerksamkeit zu erregen. Andere meinen, Frauen sollten sich - und zwar sofort und vehement - körperlich mit Schlägen oder Tritten in die Genitalien, Augen oder Ohren des Angreifers wehren. Pfefferspray oder eine Trillerpfeife können als Notwehrmaßnahme ebenfalls hilfreich sein.

Unbedingt Anzeige erstatten


Nach einem sexuellen Übergriff oder gar einer Vergewaltigung rät die Polizei Frauen möglichst schnell Anzeige zu erstatten. Beweise müssen gesichert werden und die Chance den oder die Angreifer zu schnappen, steigt je schneller die Polizei Kenntnis von dem Vorfall erhält. Wenn die angegriffene Frau dazu in der Lage ist, ist es hilfreich etwaige Zeugen des Geschehens anzusprechen und um deren Personalien zu bitten.

Wird ein Antänzer oder besser Angreifer geschnappt, droht ihm eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wegen sexueller Übergriffe. In besonders schweren Fällen, etwa bei einer Vergewaltigung, wandert der Antänzer nicht unter zwei Jahre ins Gefängnis.

erstmals veröffentlicht am 20.12.2016, letzte Aktualisierung am 22.12.2016

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Strafrecht & Ordnungswidrigkeiten
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Strafrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.