Noch Urlaub übrig: Wann verfällt der Resturlaub?

Kündigung, Elternzeit, Krankheit oder einfach zu viel Arbeit: Es gibt viele Gründe, warum Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub nicht vollständig in Anspruch nehmen konnten. Doch was passiert mit dem Resturlaub? Verfällt er oder wird er automatisch ins neue Jahr übertragen? Gibt es einen Anspruch auf Geld statt Resturlaub? Und was passiert mit dem Resturlaub bei einem Arbeitgeberwechsel?
- Wie viele Urlaubstage stehen mir im Jahr zu?
- Wann verfällt mein Urlaubsanspruch?
- Kann ich Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen?
- Bis wann muss mein Resturlaub im Folgejahr abgebaut sein?
- Verfällt mein Resturlaub, wenn ich langzeiterkrankt bin?
- Habe ich einen Anspruch auf Geld statt Resturlaub?
- Was passiert mit meinem Resturlaub nach einer Kündigung?
- Was passiert mit meinem Anspruch auf Resturlaub nach einem Arbeitgeberwechsel?
- Was gilt für meinen Resturlaub vor der Elternzeit?
- Kann ich meinen Anspruch Resturlaub vererben?
Wie viele Urlaubstage stehen mir im Jahr zu?
Die Anzahl der Urlaubstage wird in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, gilt der gesetzliche Mindestanspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Danach stehen einem Arbeitnehmer bei einer Woche mit sechs Arbeitstagen 24 Tage Erholungsurlaub im Jahr zu. Bei einer Woche mit fünf Arbeitstagen ergeben sich entsprechend 20 Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Dieser Mindestanspruch darf in einem Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden.
Wann verfällt mein Urlaubsanspruch?
Arbeitnehmer sind nach dem Bundesurlaubsgesetz verpflichtet ihren Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen – ansonsten verfällt der Urlaubsanspruch zum Jahresende.
Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer rechtzeitig darüber aufklären, dass er noch Urlaubstage beanspruchen kann, die anderenfalls zum Jahresende verfallen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (Az. C-619/16, C-684/16) entschieden und darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass er den Arbeitnehmer über seinen Resturlaub aufgeklärt hat. Anderenfalls verfällt der Resturlaub am Jahresende nicht.
Kann ich Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen?
Nur in Ausnahmefällen kann der Resturlaub mit ins neue Jahr übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen, weswegen der Jahresurlaub nicht im laufenden Kalenderjahr genommen werden konnte.
Bis wann muss mein Resturlaub im Folgejahr abgebaut sein?
Kann der Resturlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen ins Folgejahr übertragen werden, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit den restlichen Urlaub bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres in Anspruch zu nehmen. Resturlaub, der noch nach dem 31. März besteht, verfällt.
Bei Krankheit und Elternzeit gilt diese Befristung nicht.
Verfällt mein Resturlaub, wenn ich langzeiterkrankt bin?
Langzeiterkrankte Arbeitnehmer verlieren ihren Anspruch auf Erholungsurlaub nicht und er verfällt auch nicht zum Jahresende, so der Europäische Gerichtshof (Az. C-350/06, C-520/06). Der Resturlaub verfällt erst 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem der Resturlaub entstanden ist (EUGH, Az. C-214/10).
Das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 353/10) hat daraufhin entschieden, dass ein langzeiterkrankter Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch bis zum 31. März des übernächsten Folgejahres geltend machen kann.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss den erkrankten Arbeitnehmer nicht auf den Verfall seines Urlaubs hinweisen. Die Hinweispflicht besteht laut Arbeitsgericht Köln (Az. 8 Ca 2545/21) erst ab dem Zeitpunkt ab dem der Arbeitnehmer wieder genesen ist.
Lesen Sie auch unseren Rechtstipp– „Lange krank: Verfällt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers?“.
Habe ich einen Anspruch auf Geld statt Resturlaub?
Einen Anspruch für Arbeitnehmer auf Urlaubsabgeltung sieht das Bundesurlaubsgesetz nicht vor. Urlaub soll der Erholung dienen und keine zusätzliche Einkommensquelle darstellen. In diesem Sinne entschied auch der Europäische Gerichtshof (Az. C-124/05).
Aber unter bestimmten Bedingungen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Auszahlung Ihres Resturlaubs. So etwa bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Resturlaub wird grundsätzlich ausgezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. Wenn beispielsweise bei einem Arbeitgeberwechsel der Resturlaub nicht mehr rechtzeitig genommen werden konnte, ist der alte Arbeitgeber verpflichtet, diesen auszuzahlen.
In einer neueren Entscheidung stellt der EuGH (Az. C-218/22) klar, dass ein Arbeitnehmer Geld als Ausgleich für nicht genommenen Urlaub erhält, wenn er den Urlaub nicht nehmen konnte. Geklagte hatte ein italienischer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, der den vorzeitigen Ruhestand antrat und eine Urlaubsabgeltung für 79 noch nicht genommene Urlaubstage verlangte. Die Kommune lehnte ab, da italienische Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand keinen Anspruch auf Geld für nicht genommenen Urlaub hätten. Der letztlich angerufene EuGH hält das italienische Abgeltungsverbot für nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Der Anspruch des Arbeitnehmers dürfe nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen, wie etwa die Reduzierung von öffentlichen Ausgaben, unter gehen. Nur wenn der Arbeitnehmer trotz Aufforderung des Arbeitgebers seinen Urlaub nicht genommen hat, fällt ein Vergütungsanspruch weg.
Die Auszahlung erfolgt auf Basis Ihres durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten 13 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Regelmäßige Zusatzleistungen wie Boni oder Zuschläge können dabei mit berücksichtigt werden.
Geld statt Resturlaub können Arbeitnehmer auch im Fall von Krankheit beanspruche. Falls wegen einer Erkrankung der Resturlaub nicht angetreten konnten, bleibt dieser Anspruch bestehen. Resturlaub kann in diesem Fall ausgezahlt werden, auch über den gesetzlichen Übertragungszeitraum hinaus.
Was passiert mit meinem Resturlaub nach einer Kündigung?
Wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, stellt sich oft die Frage, was mit dem restlichen Anspruch auf Erholungsurlaub geschieht. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der Resturlaub vom Arbeitgeber finanziell abgegolten werden, wenn er ganz oder teilweise aufgrund einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch genommen werden kann. Dieser Abgeltungsanspruch verjährt nach drei Jahren ab Ende des Arbeitsvertrags.
Was passiert mit meinem Anspruch auf Resturlaub nach einem Arbeitgeberwechsel?
Wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub vor dem Ausscheiden nicht nehmen können, muss der bisherige Arbeitgeber diesen auszahlen. Wechselt ein Arbeitnehmer während eines Kalenderjahrs den Arbeitgeber, entsteht für ihn nicht ein weiterer gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Tagen, wenn er bereits Urlaub in Anspruch genommen hat. Der neue Arbeitgeber kann die Vorlage einer Bescheinigung vom alten Arbeitgeber über die bereits genommenen Urlaubstage verlangen, so das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 295/13).
In Tarifverträgen können abweichende oder ergänzende Regelungen zum Urlaubsanspruch beim Arbeitgeberwechsel festgelegt sein. Es lohnt sich, die entsprechenden Klauseln im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen.
Nicht genommener Sonderurlaub oder andere Kulanzregelungen des alten Arbeitgebers werden in der Regel nicht übertragen.
Was gilt für meinen Resturlaub vor der Elternzeit?
Was mit dem Resturlaub vor einer Elternzeit geschieht, regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Danach werden die restlichen Urlaubstage, die vor der Elternzeit nicht mehr genommen wurden, auf das neue Jahr übertragen. Arbeitnehmer verlieren diesen Urlaub nicht. Der Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt nicht zum Ende des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums. Er bleibt bestehen, bis er nach der Elternzeit genommen werden kann. Somit können Arbeitnehmer entscheiden, ob sie den Resturlaub entweder vor Beginn der Elternzeit nehmen oder nach Ihrer Rückkehr aus der Elternzeit. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeber ist anzuraten.
Die Übertragung des Resturlaubs gilt unabhängig davon, ob die Elternzeit innerhalb eines Kalenderjahres beginnt oder über mehrere Jahre geht.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az. 9 AZR 219/07) kann Resturlaub auch nach einer zweiten Elternzeit in Anspruch genommen werden.
Für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wirkt sich das nicht auf den Resturlaub aus. Dieser basiert weiterhin auf Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit vor der Elternzeit.
Kommt es während oder im Anschluss an die Elternzeit zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den nicht genommenen Urlaub finanziell abgelten.
Kann ich meinen Anspruch Resturlaub vererben?
Ein Anspruch auf Resturlaub geht nach dem Tod eines Arbeitnehmers nicht einfach unter, sondern er wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um. Dies bedeutet, dass die Erben sich den Urlaubsanspruch auszahlen lassen können, so das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 45/16) und zuvor auch das Arbeitsgericht Berlin (Az. 56 Ca 10968/15). Damit folgte das Gericht dem Europäischen Gerichtshof (Az.C-118/13) sowie der EU- Richtlinie 2003/88/EG, wonach Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, in Geld auszugleichen ist. Nach Ansicht des Berliner Arbeitsgerichts gilt das auch im Todesfall.
erstmals veröffentlicht am 10.07.2020, letzte Aktualisierung am 02.01.2025
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