Harter Polizeieinsatz: Gibt es Schmerzensgeld und wie viel?

Wenn es bei einem Polizeieinsatz zu übermäßiger Gewaltanwendung oder rechtswidrigem Verhalten kommt, können Betroffene Schmerzensgeld verlangen. Doch die Durchsetzung solcher Ansprüche ist oft schwierig. In welchen Fällen erhalten Betroffene von Polizeigewalt Schmerzensgeld? Und wie viel?
Wann gibt es Schmerzensgeld nach einem Polizeieinsatz?
Der Staat haftet für Schäden, die Beamte im Dienst verursachen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Polizeieinsatz besteht, wenn etwa von den Polizisten unverhältnismäßige Gewalt in Form von grundlosen Schlägen oder Tritten angewendet wurde. Das gleiche gilt, wenn Pfefferspray oder Schlagstöcke ohne rechtliche Grundlage von der Polizei eingesetzt wurden. Schmerzensgeld können Betroffene nach einem Polizeieinsatz auch fordern, wenn sie psychische Schäden durch die Behandlung der Polizei erlitten haben.
Wichtig ist dabei, dass der Polizeieinsatz über das notwendige Maß hinausgegangen sein muss.
Auch rechtmäßige polizeiliche Maßnahmen können zu einem Schmerzensgeldanspruch führen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. III ZR 71/17) im Fall eines Mannes, der fälschlicherweise für den Täter eines Schusswechsels auf ein Döner-Restaurant gehalten und von den Polizisten auf den Boden gedrängt wurde und sich dabei eine Schulterverletzung zu zog, klargestellt, dass bei staatlichen Eingriffen ins Leben, in die Gesundheit oder Freiheit eines Menschen ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Darunter falle auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Verletzung bei einem an sich rechtmäßigen Polizeieinsatz.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem harten Polizeieinsatz?
Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz hängt von der Schwere der Verletzung des Betroffenen ab.
So sprach das Landgericht (LG) Mönchengladbach einem Mann, der im Rahmen einer Auseinandersetzung bei der die Polizisten unverhältnismäßig Pfefferspray einsetzen und ihn fesselten, ein Schmerzensgeld von 500 Euro zu. In einem anderen Fall, in dem einem Mann in unverhälntismäßiger Weise durch die Polizei ins Gesäß geschossen wurde und bei dem deswegen ein Hoden entfernt werden musste, sprach das LG Mönchengladbach dem Betroffenen 5.000 Euro zu.
Wie können Betroffenen von Polizeigewalt ihren Schmerzensgeldanspruch durchsetzen?
Von Polizeigewalt Betroffene können eine Anzeige wegen Körperverletzung erstatten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Zeugen und Beweise, wie Videoaufnahmen oder ein ärztliches Gutachten, helfen bei der Beweisführung. Die Schmerzensgeldforderung muss gegenüber der Polizei geltend gemacht werden, notfalls mit einer Klage. Da diese Verfahren oft langwierig sind, lohnt sich unbedingt eine rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt.
erstmals veröffentlicht am 22.09.2017, letzte Aktualisierung am 12.02.2025
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