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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht ,
22.06.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1988 mal gelesen)
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Zu schnell im EU-Ausland: Welche Bußgelder drohen?

Radargerät zur Geschwindigkeitskontrolle auf einem Stativ Radargerät zur Geschwindigkeitskontrolle auf einem Stativ © freepik - mko

Wer bei unseren europäischen Nachbarn zu sehr auf Gaspedal drückt, nimmt schnell ein Blitzerfoto als Urlaubsouvenier mit nach Hause. Es empfiehlt sich vor Reiseantritt mit den Verkehrsregeln und Tempolimits des Urlaubslandes vertraut zu machen, um teure Bußgelder zu vermeiden. Doch welche Tempolimits gelten im EU-Ausland? Was droht, wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreitet? Und wie kann man gegen ausländische Bußgeldbescheide vorgehen?

Welche Tempolimits gelten im EU-Ausland?


Belgien: 50 km/h innerorts, 70 km/h außerorts, 120 km/h auf der Autobahn
Bulgarien: 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 130 km/h auf der Autobahn
Dänemark: 50 km/h innerorts, 70 km/h außerorts, 130 km/h auf der Autobahn
Finnland: 50 km/h innerorts, 80 km/h außerorts, 120 km/h auf der Autobahn
Frankreich: 50 km/h innerorts, 60 -100 km/h außerorts, 80 -120 km/h auf der Autobahn
Griechenland: 50 km/h innerorts, 90/110 km/h außerorts, 130 km/h auf der Autobahn
Irland: 50 km/h innerorts, 80- 100 km/h außerorts, 120 km/h auf der Autobahn
Italien: 50 km/h innerorts, 90-110 km/h außerorts, 130 km/h auf der Autobahn
Kroatien: 50 km/h innerorts, 90-110 km/h außerorts, 130 km/h auf der Autobahn
Malta: 50 km/h innerorts, 80 km/h außerorts
Niederlande: 50 km/h innerorts, 80 -100 km/h außerorts, 100/120/130 km/h auf der Autobahn
Norwegen: 50 km/h innerorts, 80 km/h außerorts, 80 km/h auf der Autobahn
Österreich: 50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts, je nach Autobahn 100 bis 130 km/h
Polen: 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 140 km/h auf der Autobahn
Portugal: 50 km/h innerorts, 90-100 km/h außerorts, 120 km/h auf der Autobahn
Rumänien: 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 130 km/h auf der Autobahn
Schweden: 30-50 km/h innerorts, 60-100 km/h außerorts, 90 bis 120 km/h
Slowakei: 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 130 km/h auf der Autobahn
Slowenien: 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 130 km/h auf der Autobahn
Spanien: 50 km/h innerorts, 90 -100 km/h außerorts, 120 km/h auf der Autobahn
Tschechien: 50 km/h innerorts, 90 -100 km/h außerorts, 130 km/h auf der Autobahn

Welche Bußgelder drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im EU-Ausland?


Geschwindigkeitsverstöße im EU-Ausland werden oft mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. So muss ein Autofahrer, der in Tschechien außerorts 70 km/h zu schnell fährt mit einem Bußgeld von rund 600 Euro rechnen. Wer in Spanien innerorts ein Tempolimit von 30 km/h mit einer Geschwindigkeit von 61- 70 km/h überschreitet, wird mit 400 Euro zur Kasse gebeten. In Italien zahlen Autofahrer, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 - 60 km/h zwischen 527 und 2.108 Euro. Auch in Frankreich sind Geschwindigkeitsverstöße teuer: Wer hier außerorts mit 50 km/h zu viel geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld bis zu 1.500 Euro rechnen.

Muss man Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland bezahlen?


Verkehrsverstöße im europäischen Ausland sollten von Autofahrern ernst genommen werden. Geldbußen und Geldstrafen dürfen von den zuständigen Behörden vor Ort eingefordert oder mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden. Bußgelder oder Geldstrafen ab 70 Euro können aufgrund des EU-Vollstreckungsabkommens auch grenzüberschreitend in Deutschland vollstreckt werden. Das gilt allerdings nicht für Fahrverbote. Die gelten nur in dem Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde.

Wie kann man gegen einen ausländischen Bußgeldbescheid vorgehen?


Nach dem EU-Vollstreckungsabkommen muss ein ausländischer Bußgeldbescheid in der Sprache des beschuldigten Autofahrers verfasst sein und eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Wurden etwa diese Formalien nicht eingehalten, kann der betroffene Verkehrsteilnehmer Einspruch gegenüber der ausländischen Behörde erheben. Der Einspruch muss in vielen EU-Ländern in der Amtssprache des jeweiligen Landes erfolgen. In wenigen Fällen wird auch ein Einspruch in englischer Sprache akzeptiert.

Wer gegen einen ausländischen Bußgeldbescheid vorgehen möchte, sollte unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Er kennt sich mit den verfahrens- und verkehrsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes aus und kann somit eine rechtssichere Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs erteilen.

erstmals veröffentlicht am 18.08.2015, letzte Aktualisierung am 22.06.2023

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