Wann kann ein Mieter fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags eröffnet Mietern die Möglichkeit schneller als mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag zu kommen. Um vom Recht einer fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, benötigt der Mieter allerdings einen berechtigten Kündigungsgrund. Aus welchen Gründen kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen? Und wie muss eine fristlose Kündigung durch den Mieter erfolgen?
Wann haben Mieter ein Recht zur fristlosen Kündigung?
Wollen Mieter aus ihrer Wohnung ausziehen, müssen sie in der Regel die dreimonatige Kündigungsfrist beachten. Schneller geht es, wenn eine fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich ist. Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter ist möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, der dauerhaft nicht behoben werden kann und es für den Mieter eine Zumutung darstellt weiter in der Wohnung leben zu müssen.
Aus welchen Gründen dürfen Mieter fristlos kündigen?
Ein wichtiger Kündigungsgrund ist etwa, wenn die Mietwohnung nicht (mehr) im vollen Umfang im vertragsgemäßen Zustand vom Mieter genutzt werden kann oder eine Gefahr für die Gesundheit des Mieters darstellt.
Kündigungsgrund: Verlust des vertragsgemäßen Gebrauchs
Ein Mieter kann seine Wohnung nicht wie im Mietvertrag vereinbart nutzen, wenn etwa der Vermieter die Wohnung noch anderweitig vermietet hat oder dem Mieter keine Schlüssel zu kommen lässt.
Fällt die Heizung und/oder Warmwasser während der Heizperiode aus, ist damit ebenfalls der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht mehr möglich und es liegt ein Grund für eine fristlose Kündigung vor. Ebenso, wenn die Wohnung wegen Bauarbeiten mehrere Monate nicht zu nutzen ist.
Kündigungsgrund: Gefahr für Gesundheit
Besteht für die Gesundheit des Mieters eine erhebliche Gefahr, kann er den Mietvertrag fristlos kündigen. So etwa bei erheblichem Schimmelpilzbefall, Wasserschäden oder Sicherheitsmängel an Bauteilen, wie Fenster, Treppe, Fußböden.
Kündigungsgrund: Eindringen des Vermieters in die Wohnung
Auch wenn der Vermieter einen Schlüssel vertragswidrig einbehält und sich rechtswidrig Zugang zu Wohnung verschafft, ist das ein fristloser Kündigungsgrund, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az. 13 U 182/06).
Kein Kündigungsgrund: Jobverlust
Der Verlust der Arbeitsstelle ist kein Grund einen Mietvertrag fristlos zu kündigen. Wer hier die Kündigungsfrist nicht abwarten will, sollte versuchen zusammen mit dem Vermieter eine Lösung, wie etwa das Stellen eines Nachmieters, zu finden.
Wie muss die fristlose Kündigung durch den Mieter erfolgen?
Vor der fristlosen Kündigung muss der Vermieter wegen des Kündigungsgrundes abgemahnt werden und es muss ihm eine angemessene Frist gesetzt werden, um den Zustand beheben zu können.
Ist dennoch eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter notwendig, müssen einige rechtlichen Anforderungen beachtet werden.
Lesen Sie dazu mehr in unserem ausführlichen Rechtstipp „Kündigung des Mietvertrags: Worauf müssen Mieter achten?“.
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