Was ist Hartz 4 - einfach erklärt
Hartz IV ist der umgangssprachliche Begriff für das Arbeitslosengeld II. Es wurde im Jahr 2005 eingeführt und soll als Grundsicherung den Lebensunterhalt von bedürftigen Menschen gewährleisten. Wie funktioniert Hartz IV? Was steht einem Hartz-IV-Empfänger zu? Und was muss man tun, um diese Sozialleistung zu erhalten?
Wie funktioniert Hartz IV?
Die Sozialleistung Hartz IV verdankt ihren Namen dem ehemaligen VW-Manager Peter Hartz, der maßgeblich an der Einführung der Sozialleistung mitgearbeitet hat. Vor der Einführung von Hartz IV mussten bedürftige Menschen um Sozialleistungen zu erhalten, Anträge bei verschiedenen Behörden stellen. Mit der Einführung von Hartz IV wurden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt. Zuständige Behörde ist das Jobcenter. Hier können bedürftige Menschen einen Antrag auf Hartz IV stellen.
Was beim Antrag auf Hartz IV wichtig ist, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber „Hartz IV – So stellen Sie Ihren Antrag richtig!.
Wer kann Hartz IV beantragen?
Hartz IV können hilfebedürftige, erwerbsfähige Menschen im Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter mit einem Aufenthaltsort in Deutschland beantragen. Hilfebedürftig ist ein Mensch, wenn er seinen allgemeinen Unterhalt fürs Leben nicht alleine bestreiten kann.
Bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit werden Einkommen und Vermögen des Antragsstellers mitberücksichtigt und ggfs. angerechnet.
Was steht mir als Hartz IV-Empfänger zu?
Sozialleistungsempfänger erhalten einen monatlichen Regelbedarf, ggfs. einen Mehrbedarf oder Sonderbedarf zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts.
Der Regelbedarf liegt derzeit bei
1. Alleinstehende (derzeit mtl. 432 Euro/ ab 1.1.2021 mtl. 446 Euro)
2. Paare/Bedarfsgemeinschaft pro Person (derzeit mtl. 389 Euro/ ab 1.1.2021 mtl. 401 Euro)
3. 18 bis 24jährige im Elternhaus (derzeit mtl. 345 Euro/ ab 1.1.2021 mtl. 357 Euro)
4. Jugendliche von 13 bis 18 Jahren (derzeit mtl. 328 Euro/ ab 1.1.2021 mtl. 373 Euro)
5. Kinder von 6 bis 1 Jahren (derzeit mtl. 308 Euro/ ab 1.1.2021 mtl. 309 Euro)
6. Kinder unter 6 Jahren (derzeit mtl. 250 Euro/ ab 1.1.2021 mtl. 283 Euro)
Reicht der Regelbedarf nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Mehrbedarf geltend gemacht werden, den das Jobcenter zusätzlich übernehmen muss.
Wann Mehr- und Sonderbedarf geltend gemacht werden können, lesen Sie in unserem Ratgeber „Hartz IV: Welche Leistungen stehen mir zur?.
Darf man bei Hartz IV dazuverdienen?
Hartz IV-Bezieher dürfen bis zu 1.200 Euro – mit Kind 1.500 Euro – im Monat dazuverdienen. Wird dieser Betrag überschritten, fällt die Leistungsberechtigung weg.
Mehr zum Thema Hartz IV – Zuverdienst, Mehrarbeit und Zumutbarkeit erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber „Hartz IV und Arbeit: Zuverdienst, Zumutbarkeit, Wiedereingliederung“.
Was tun, wenn Hartz IV abgelehnt wurde?
Lehnt das Jobcenter einen Antrag auf Hartz IV ab, oder werden Leistungen gekürzt, hat der Antragsteller die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben. Ist auch der Widerspruchsbescheid negativ, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht.
Alle relevanten Informationen rund um das Thema Widerspruch und Klage gegen Hartz IV-Bescheide finden Sie hier „Hartz IV: Widerspruch und Klage“.
Hartz 4 einklagen? Wann ist das sinnvoll?
Viele Hartz IV-Empfänger sind sich unsicher, ob sie sich gegen eine Kürzung oder eines abgelehnten Bescheids wehren sollen. Anwälte für Sozialrecht berichten immer wieder, dass der Klageweg durchaus erfolgsversprechend sein kann. Dazu müssen Sie allerdings wissen: Ein Anwalt für Sozialrecht müssen Sie in der Regel selbst bezahlen. Gegebenenfalls können Sie sich einen Beratungshilfeschein vom Amt holen.
Vor allem, wenn Sie sich tatsächlich keiner Schuld bewusst sind, oder der ganze Vorgang ein Missverständnis ist, lohnt sich die Hilfe eines Anwalts in vielen Fällen; Medienberichten zufolge hat sogar knapp jede zweite Klage vor Gericht Erfolg. Kontaktieren Sie gleich hier bei anwaltssuche.de einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitslosengeld II.
erstmals veröffentlicht am 30.03.2017, letzte Aktualisierung am 01.04.2021
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