Welche Geschenke dürfen Arbeitnehmer von Kunden annehmen?
Ob eine Flasche Wein, eine exklusive Einladung zu einem Event oder einfach nur ein Kugelschreiber: Nicht nur zur Weihnachtszeit drücken Kunden ihren Geschäftspartnern mit großen und kleinen Präsenten ihre Wertschätzung aus. Doch dürfen Arbeitnehmer Geschenke von Kunden annehmen? Wie teuer dürfen die Präsente sein? Und was droht Arbeitnehmern, wenn sie sich verbotener Weise beschenken lassen?
Ist der Umgang mit Geschenken im Unternehmen geregelt?
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit den Umgang mit Geschenken im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Oft legen Unternehmen in sog. Compliance-Regelungen festlegen, ob Arbeitnehmer Geschenke von Kunden annehmen dürfen, welchen Wert diese nicht übersteigen sollen und wie mit Präsenten im Betrieb umgegangen wird.
In vielen Fällen fehlt es aber an solchen Vorgaben und der Arbeitnehmer wird mit der Frage allein gelassen, wie er sich bei Präsenten von Geschäftspartnern oder Kunden verhalten soll.
Welche Geschenke dürfen Arbeitnehmer annehmen?
Wird ein Arbeitnehmer von einem Kunden mit einer kleinen Aufmerksamkeit, wie etwa einem Jahreskalender oder einer Schachtel Pralinen, bedacht, kann er dieses Geschenk in der Regel unproblematisch annehmen. Vorsicht ist aber auch bei kleinen Präsenten geboten, wenn die Schenkung im Kontext mit einer geschäftlichen Entscheidung erfolgt. Sobald der Eindruck entsteht, dass die Schenkung den Beschenkten in seiner Entscheidungsfreiheit beeinflusst, kann die Grenze zur Bestechlichkeit überschritten sein.
Achtung: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen grundsätzlich keine Geschenke annehmen. Dies ist nur mit einer Genehmigung des Dienstherren möglich.
Gibt es eine Wertgrenze bei Geschenken?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Wertgrenze, wie teuer ein Geschenk sein darf, das ein Kunde einem Geschäftspartner zukommen lässt. Oft gelten Geschenke von 35 bis 50 Euro für unproblematisch. Ob die Grenze zur strafrechtlich relevanten Bestechlichkeit überschritten wurde, hängt nicht nur vom Wert des Geschenks ab. Auch bei Geschenken von geringem monetären Wert kann eine Bestechlichkeit vorliegen, wenn der Schenker sich eine Gegenleistung versprechen lässt.
Was droht Arbeitnehmern, wenn sie verbotenerweise Geschenke annehmen?
Gibt es im Unternehmen Compliance-Vorschriften im Hinblick auf den Umgang mit Geschenken, muss der Arbeitnehmer sich daranhalten. Ist die Annahme von Geschenken verboten oder übersteigt das Geschenk den zulässigen Wert, drohen dem Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen. Meist wird dieser Pflichtverletzung mit einer Abmahnung begegnet. In besonders schweren Fällen kann auch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses blühen.
Neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen droht dem Arbeitnehmer eine Strafanzeige wegen Bestechlichkeit, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird.
erstmals veröffentlicht am 07.12.2018, letzte Aktualisierung am 03.11.2021
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