Welche Geschenke dürfen Arbeitnehmer von Kunden annehmen?

Eine Flasche Whiskey, Karten für ein Konzert oder einfach nur ein Kugelschreiber: Geschenke von Kunden oder Geschäftspartnern sind in vielen Branchen eine verbreitete Praxis. Doch nicht immer ist es Arbeitnehmern erlaubt, solche Zuwendungen anzunehmen. Welche Geschenke dürfen Arbeitnehmer von Kunden und Geschäftspartner annehmen? Und was droht, wenn Arbeitnehmer unerlaubt Präsente entgegennehmen?
- Wie ist der Umgang mit Geschenken von Kunden oder Geschäftspartnern im Unternehmen geregelt?
- Welche Geschenke von Kunden oder Geschäftspartnern dürfen Arbeitnehmer annehmen?
- Welche Geschenke von Kunden oder Geschäftspartner sind problematisch?
- Was droht Arbeitnehmern, wenn sie verbotenerweise Geschenke von Kunden oder Geschäftspartnern annehmen?
- Können sich Arbeitnehmer bei der Entgegennahme von unerlaubten Geschenken strafbar machen?
- Was müssen Arbeitnehmer bei Geschenken von Kunden oder Geschäftspartnern steuerlich beachten?
Wie ist der Umgang mit Geschenken von Kunden oder Geschäftspartnern im Unternehmen geregelt?
Arbeitnehmer sind zur Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber verpflichtet. Das bedeutet, dass sie keine Geschenke annehmen dürfen, die sie in einen Interessenkonflikt bringen könnten. In vielen Unternehmen ist der Umgang mit Geschenken im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Oft legen Unternehmen auch in sog. Compliance-Regelungen festlegen, ob Arbeitnehmer Geschenke von Kunden annehmen dürfen, welchen Wert diese nicht übersteigen sollen und wie mit Präsenten im Betrieb umgegangen wird.
In vielen Fällen fehlt es aber auch an solchen Vorgaben und der Arbeitnehmer wird mit der Frage allein gelassen, wie er sich bei Präsenten von Geschäftspartnern oder Kunden verhalten soll.
Welche Geschenke von Kunden oder Geschäftspartnern dürfen Arbeitnehmer annehmen?
Wird ein Arbeitnehmer von einem Kunden mit einer kleinen Aufmerksamkeit, wie etwa einem Jahreskalender oder einer Schachtel Pralinen, bedacht, kann er dieses Geschenk unproblematisch annehmen. Viele Unternehmen legen in internen Compliance-Richtlinien konkrete Höchstgrenzen fest, etwa maximal 25 oder 50 Euro pro Geschenk.
Vorsicht ist aber auch bei kleinen Präsenten geboten, wenn die Schenkung im Kontext mit einer geschäftlichen Entscheidung erfolgt. Sobald der Eindruck entsteht, dass die Schenkung den Beschenkten in seiner Entscheidungsfreiheit beeinflusst, kann die Grenze zur Bestechlichkeit überschritten sein. Darüber hinaus muss das Geschenk den internen Unternehmensrichtlinien entsprechen.
Achtung: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen grundsätzlich keine Geschenke annehmen. Dies ist nur mit einer Genehmigung des Dienstherren möglich.
Welche Geschenke von Kunden oder Geschäftspartner sind problematisch?
Bei hochwertigen Geschenken, wie Luxusartikel oder hochwertiger Elektronik, Geldgeschenken, geldwerten Geschenken, wie Gutscheinen oder Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen sollten Arbeitnehmer besondere Vorsicht walten lassen und Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder der Compliance-Abteilung halten.
Was droht Arbeitnehmern, wenn sie verbotenerweise Geschenke von Kunden oder Geschäftspartnern annehmen?
Gibt es im Unternehmen Compliance-Vorschriften im Hinblick auf den Umgang mit Geschenken oder ist dieser im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt, muss sich der Arbeitnehmer daranhalten. Ist die Annahme von Geschenken verboten oder übersteigt das Geschenk den zulässigen Wert, drohen dem Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen. Meist wird dieser Pflichtverletzung mit einer Abmahnung begegnet. In besonders schweren Fällen kann auch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses blühen.
Können sich Arbeitnehmer bei der Entgegennahme von unerlaubten Geschenken strafbar machen?
Arbeitnehmer dürfen keine Vorteile annehmen, die dazu führen, dass sie ihre geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen lassen. Ansonsten erfüllen sie den strafrechtlich relevanten Tatbestand einer Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr.
Falls durch die Annahme von Geschenken dem Arbeitgeber ein finanzieller Schaden entsteht, kann dies als strafbare Untreue gewertet werden.
Was müssen Arbeitnehmer bei Geschenken von Kunden oder Geschäftspartnern steuerlich beachten?
Geschenke von Kunden oder Geschäftspartnern, die einen bestimmten Wert überschreiten, können steuerpflichtig sein. Nach geltendem Steuerrecht muss ein Arbeitnehmer ein Geschenk als geldwerten Vorteil versteuern, falls es den Freibetrag von 50 Euro überschreitet. Tut er dies nicht, droht ihm eine Nachversteuerung.
erstmals veröffentlicht am 07.12.2018, letzte Aktualisierung am 10.03.2025
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