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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht ,
09.06.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 173 mal gelesen)
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Worauf muss man beim Kauf eines Wohnmobils achten?

Familie in den Ferien sitzt vor einem Wohnmobil Familie in den Ferien sitzt vor einem Wohnmobil © freepik - mko

Urlaub mit dem Wohnmobil ist für viele Camper das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Wer ein Wohnmobil kaufen statt mieten möchte, sollte im Vorfeld ein paar wichtige Punkte checken, damit das nicht unerhebliche finanzielle Investment auch seinen Zweck erfüllt. Worauf müssen Käufer eines Wohnmobils unbedingt achten? Und was tun, wenn nach dem Kauf Mängel am Wohnmobil auftreten?

Worauf müssen Käufer eines Wohnmobils besonders achten?


Es gibt einige Punkte, auf die ein Kaufinteressent beim Wohnmobil achten sollte. So sollten etwa keine Undichtigkeiten an der Dachluke oder Feuchtigkeitsschäden vorliegen. Diese erkennt man oft am muffigen Geruch im Innenraum des Wohnmobils. Stauräume sollten ausreichend belüftet sein. Reifen und Bremsen sollten gecheckt werden, ob sie in einem sicheren verkehrstüchtigen Zustand sind. Dafür ist es auch wichtig zu wissen, ob das Wohnmobil zum Dauercamping genutzt wurde. Auch die Deichsel gilt es auf Schäden oder starke Abnutzung zu prüfen. Ganz wichtig ist auch, dass die Gasanlage in einem ordnungsgemäßen sicheren Zustand ist. Anhängelast, Stützlast und Zug-Gesamtgewicht sind ebenfalls wichtige Informationen, die vom Verkäufer eingeholt werden sollten. Am besten lassen sich Käufer eines Wohnmobils die Ordnungsmäßigkeit dieser Punkte schriftlich im Kaufvertrag vom Verkäufer zu sichern und machen zudem eine Probefahrt mit dem Wohnmobil.

Verschweigt ein Verkäufer eines Wohnmobils dem Kaufinteressenten einen Hagelschaden am Fahrzeug, rechtfertigt das eine Rückabwicklung vom Wohnmobilkaufvertrag. Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth (Az. 10 O 309/20) stellt klar, dass das Nichtvorhandensein eines Hagelschadens Vertragsinhalt wurde, wenn der Verkäufer den Hagelschaden nicht bei Mängeln im Kaufvertrag aufführte und diesen auch auf Nachfrage des Käufers nicht mitteilte.

Wichtig: Sind bei den Kaufverhandlungen offensichtliche Auffälligkeit am Wohnmobil erkennbar und müssen einem durchschnittlichen Verbraucher Zweifel an der Verkaufsberechtigung des vermeintlichen Verkäufers kommen, muss der Käufer vom Wohnmobilkauf zurücktreten, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 5 U 99/16).

Wann darf ein Wohnmobil als Neufahrzeug bezeichnet werden?


Für die Beurteilung, ob ein Wohnmobil als Neufahrzeug bezeichnet werden darf, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Pkw, so der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VIII ZR 212/17). Danach ist ein Wohnmobil ein Neufahrzeug, wenn zwischen seiner Herstellung und dem Kaufvertragsabschluss nicht mehr als 12 Monate vergangen sind, kein Modellwechsel erfolgt ist und keine Mängel aufgrund der Standzeit vorliegen. Der BGH stellt klar, dass ein Wohnmobil nach über zwölf Monaten nach der Herstellung nicht mehr als fabrikneu gilt.

Was tun, wenn nach dem Kauf eines Wohnmobils Mängel auftreten?


Treten nach dem Kauf eines Wohnmobils Sachmängel auf, kann der Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen. Er kann vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz vom Verkäufer des Wohnmobils verlangen – es sei denn, es wurde etwa beim Verkauf von Privat ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart. Streitig ist beim Auftreten von Mängeln oft, was als Sachmangel bei einem Wohnmobil gilt.

Wird ein Wohnmobil in einer Verkaufsanzeige als „sofort urlaubsklar“ bezeichnet, ist das keine Garantiezusage, sondern nur Werbung, entschied das Amtsgericht (AG) München (Az. 264 C 1007/08). Treten später Mängel auf, kann der Käufer des Wohnmobils nicht sofort Schadensersatz vom Verkäufer fordern.

Wer aber ein Wohnmobil von einem Händler gekauft hat, das von Beginn an beim Starten ruckelte, kann den Kauf rückabwickeln, entschied das OLG Oldenburg (Az. 1 U 45/16). Dies stellt einen Sachmangel dar, da während des Ruckelns beim Starten des Wohnmobils spürbar weniger Motorkraft vorhanden war und der Käufer mit einem Motorschaden rechnen muss.

Ein Sachmangel bei einem Wohnmobil liegt auch vor, wenn es wegen einer Gewichtsbeschränkung nicht in der zugelassenen Personenzahl genutzt werden kann, entschied das OLG Frankfurt/Main (Az. 26 U 31/14).

Aufgepasst: Der Käufer eines Wohnmobils muss bei auftretenden Mängeln dem Verkäufer zunächst die Gelegenheit geben die Mängel zu beseitigen. Er kann nicht sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Das gilt auch dann, wenn das gekaufte Wohnmobil mehr als zwanzig Mängel, wie etwa Knarren der Satellitenantenne beim Ausfahren, Flecken in der Spüle, schief sitzende Abdeckkappen der Möbelverbinder, lose Stoßstange oder Lösen der Toilettenkassette aus der Halterung während der Fahrt, aufweist. Dies stellt der BGH (Az. VIII ZR 140/12) in einer Entscheidung klar.

Zudem müssen für ein Rücktrittsrecht vom Wohnmobilkaufvertrag die Beseitigung des Mangels am Wohnmobil nicht möglich sein oder nur unter einem hohen Kostenaufwand, so der BGH (Az. VIII ZR 202/10). Ergeben die Beseitigungskosten des Mangels nur ein Prozent vom Kaufpreis des Wohnmobils, ist ein Rücktritt nicht möglich.

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