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Kategorie: Anwalt Erbrecht ,
14.03.2025 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1393 mal gelesen)
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Was tun, wenn das Erbe überschuldet ist?

Was tun, wenn das Erbe überschuldet ist? © freepik - mko

Beim Erben denken viele an Vermögenswerte und Besitz, doch nicht immer bedeutet ein Erbe finanziellen Zugewinn. Ist der Nachlass überschuldet, können Erben in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Nachlassinsolvenz bietet in solchen Fällen eine Möglichkeit, sich vor der Haftung mit dem eigenen Vermögen zu schützen.

Wann ist ein Nachlass überschuldet?


Übersteigen die Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers den Wert des Nachlasses, spricht man von einem überschuldeten Nachlass. Schulden können durch Konsumschulden, Immobilienfinanzierungen, Steuerschulden oder Verbindlichkeiten begründet werden.

Wer haftet für die Schulden?


Grundsätzlich haften die Erben eines Nachlasses uneingeschränkt für die Nachlassverbindlichkeiten, das heißt nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit ihrem eigenen Vermögen. Bei minderjährigen Erben beschränkt sich die Haftung auf das Nachlassvermögen.

Was können Erben tun, wenn der Nachlass überschuldet ist?


Finden Erben heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, haben sie mehrere Möglichkeiten.
Man kann eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis gegenüber dem Amtsgericht ausschlagen. Damit entfällt eine Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten.

Eine weitere Möglichkeit nur eingeschränkt für die Schulden des Erblassers zu haften, ist eine Nachlassverwaltung beim Gericht zu beantragen. Das Gericht setzt dann einen Nachlassverwalter ein, der die Verwaltung des Nachlasses und die Befriedigung der Gläubiger übernimmt. Die Haftung der Erben beschränkt sich dann nur noch auf den Nachlass.

Erben eines überschuldeten Nachlasses können auch eine sog. Nachlassinsolvenz beantragen. Die Nachlassinsolvenz ist ein besonderes Insolvenzverfahren, das sich ausschließlich auf den Nachlass des Verstorbenen bezieht. Ziel ist es, eine Haftung der Erben mit ihrem eigenen Vermögen zu verhindern.

Was versteht man unter Nachlassinsolvenz?


Eine Alternative zur Ausschlagung bietet die Nachlassverwaltung. Hierbei beantragt der Erbe beim Nachlassgericht die Einsetzung eines Nachlassverwalters. Dieser übernimmt die Verwaltung des Nachlasses und die Befriedigung der Gläubiger. Die Haftung des Erben beschränkt sich in diesem Fall auf den Nachlass.

Wer kann ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen?


Der Antrag auf ein Nachlassinsolvenzverfahren kann von den Erben gestellt werden, wenn sie die Haftung auf den Nachlass beschränken wollen. Aber auch Nachlassgläubigern, die befürchten, dass ihre Forderungen nicht erfüllt werden, können das Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Der Antrag sollte unverzüglich nach Kenntnis der Überschuldung erfolgen.

Wie läuft ein Nachlassinsolvenzverfahren ab?


Das Nachlassinsolvenzverfahren beginnt, in dem das Gericht den Antrag prüft und entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird. Falls nicht genügend Nachlassvermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, kann das Gericht den Antrag mangels Masse ablehnen. Wird das Verfahren eröffnet, bestellt das Gericht einen Nachlassinsolvenzverwalter, der sich um die Verwaltung und Verwertung des Nachlasses kümmert.

Der Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über den Nachlass und verwertet das vorhandene Vermögen zur Tilgung der Nachlassschulden. Die Erben verlieren in dieser Phase die Verfügungsgewalt über den Nachlass. Falls Immobilien oder Wertgegenstände vorhanden sind, werden sie veräußert, um die Gläubiger zu befriedigen. Die vorhandenen Mittel werden nach einer gesetzlich vorgegebenen Rangfolge verteilt. Falls die Insolvenzmasse nicht ausreicht, erhalten die Gläubiger nur eine anteilige Zahlung.
Sobald das Nachlassvermögen aufgebraucht ist, beendet das Gericht das Verfahren. Damit endet auch die Haftung des Nachlasses für weitere Schulden.

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Ein Erbe zu sichten ist nicht leicht; die aus einem Erbe resultierenden Pflichten können erheblich sein. Riskieren Sie keine unnötigen Experimente - es kann ganz schnell auch um Ihr Privatvermögen gehen. Vertrauen Sie einem echten Fachmann und kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Anwalt für Erbrecht in Ihrer Nähe!

erstmals veröffentlicht am 19.05.2016, letzte Aktualisierung am 14.03.2025

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