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Kategorie: Anwalt Erbrecht ,
18.06.2021 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 415 mal gelesen)
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Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft

Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft © mko - topopt

Man hat geerbt, aber nicht allein! Wer sich in einer Erbengemeinschaft befindet, wird mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert: Welche Rechte haben die Miterben? Welche Pflichten bestehen für eine Erbengemeinschaft? Was passiert, wenn sich die Miterben nicht einigen? Wie lange besteht eine Erbengemeinschaft? Und wie wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst?

Was ist eine Erbengemeinschaft?


Wenn ein Verstorbener mehr als einen Erben hinterlässt, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Dabei ist es egal, ob es sich um Erben per gesetzlicher Erbfolge oder Testament handelt. Auch eine ungleiche Aufteilung des Erbes unter den Erben ändert nichts an der Erbengemeinschaft.

Vermächtnisnehmer sind keine Erben, denn sie haben nur einen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses, wie etwa ein wertvoller Teppich. Sie bilden mit den Erben ebenso wenig eine Erbengemeinschaft wie Pflichtteilsberechtigte.

Welche Pflichten bestehen in der Erbengemeinschaft?


Wer Miterbe in einer Erbengemeinschaft ist, kann nicht einfach abwarten bis das Erbe verteilt ist. Auf die Mitglieder einer Erbengemeinschaft kommt eine Reihe von rechtlichen Pflichten zu.

Auskunftsanspruch gegenüber Miterben


Erben müssen sich gerade im Hinblick auf einen möglicherweise überschuldeten Nachlass schnell einen Überblick über den Nachlass verschaffen. Da nicht immer alle Miterben auf dem gleichen Kenntnisstand im Hinblick auf das vererbte Vermögen sind, besteht ein Auskunftsanspruch gegenüber den Miterben.

Ordnungsgemäße Nachlassverwaltung


Die Erbengemeinschaft hat die vorrangige Pflicht den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Dies geschieht durch einen Testamentsvollstrecker – wenn der Erblasser einen bestimmt hat – oder in gemeinschaftlicher Verwaltung.
Mit ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung ist etwa die Pflege und Instandhaltung von Immobilien des Erblassers gemeint oder die Verwaltung und Kündigung von bestehenden Verträgen.

Haftung für Nachlassverbindlichkeiten


Eine Erbengemeinschaft haftet für die Nachlassverbindlichkeiten und muss diese begleichen. Das umfasst Schulden des Verstorbenen oder etwa die Kosten der Beerdigung.

Erbschaftssteuer zahlen


Jeder Miterbe muss bezogen auf seinen Erbanteil Erbschaftssteuer zahlen. Diese wird nicht von der Erbengemeinschaft beglichen.

Welche Rechte haben Miterben?


Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben aber nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.

Erbschaft ausschlagen


Zunächst hat jeder Erbe das Recht die Erbschaft auszuschlagen. Dies kann gerade bei einem überschuldeten Nachlass sinnvoll sein. Dafür muss der Erbe innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklären, dass er das Erbe ausschlägt.

Auskunftsanspruch gegenüber Miterben


Auf Verlangen eines Miterben muss ein Mitglied einer Erbengemeinschaft Auskunft darüber erteilen, ob und welche Zuwendungen es vom Verstorbenen vor dessen Tod erhalten hat. Diese Auskunftspflicht besteht auch gegenüber dem Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker.

Ausgleich für Pflegeleistungen


Ein Erbe hat einen Anspruch auf Ausgleich von Pflegeleistungen, wenn er das Vermögen des Verstorbenen durch besondere Leistungen erhalten oder vermehrt hat und dies bislang nicht entlohnt wurde. Dieser Anspruch besteht allerdings nur für Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder oder Enkel.

Anspruch auf Nutzung des Nachlasses


Der Nachlass gehört der Erbengemeinschaft zusammen. Kein Gegenstand des Nachlasses gehört einem Miterben alleine. Möchte ein Miterbe einen Nachlassgegenstand alleine nutzen, benötigt er die Zustimmung der Erbengemeinschaft. Einstimmigkeit ist dafür nicht notwendig, es reicht die Mehrheit der Stimmen der Erbengemeinschaft.

Wie lange besteht eine Erbengemeinschaft?


Grundsätzlich besteht eine Erbengemeinschaft so lange bis der Nachlass verteilt ist und sie aufgelöst wird. Dies kann konfliktbeladen sein und lange dauern. Ist im Testament keine Dauer bestimmt, verjährt sie nach 30 Jahren.

Wer bestimmt in einer Erbengemeinschaft?


Der Miterbe mit der höchsten Erbquote kann seine Interessen am besten durchsetzen, denn jeder Miterbe gibt eine Stimme in Höhe seines Erbteils ab. Die Mehrheit der Stimmen entscheidet dann über den Entschluss. Lediglich bei Immobiliengeschäften ist Einstimmigkeit notwendig. Wird ein Miterbe überstimmt, kann er gegen den Beschluss der Erbengemeinschaft klagen.

Aufteilung des Nachlasses: Was tun, wenn sich die Miterben nicht einigen?


Kommt es zwischen den Miterben nicht zu einer Einigung, wer welche Nachlassgegenstände oder Vermögenswerte erhält, bleibt nur noch die Erbauseinandersetzungs- bzw.Teilungsklage beim zuständigen Gericht. Spätestens jetzt sollten Sie den Rat und die professionelle Begleitung eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen.

Wie wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst?


Ziel einer Erbengemeinschaft ist die Aufteilung des Nachlasses. Wie dies zu erfolgen hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nur bei Nachlass, der bei seiner Übertragung einer notariellen Form bedarf, ist diese einzuhalten. Dies ist etwa bei Immobilienveräußerungen der Fall. Ist die Aufteilung des Nachlasses vollzogen, ist damit auch die Erbengemeinschaft aufgelöst.

Erbschaftssteuer nicht vergessen!


Nach der Auflösung der Erbengemeinschaft müssen die Erben jeweils ihr neues Vermögen gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Wer dies unterlässt muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Erbschaftssteuer fällt erst ab einer höheren Erbschaftssumme an und ist vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen abhängig.


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