Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung sparen für Verbraucher Zeit und Geld
Verbraucher in Europa können ihre Streitigkeiten mit Unternehmern schon bald mithilfe der Alternativen Streitbeilegung und der Online-Streitbeilegung schnell, einfach und kostengünstig lösen. Aber was ist eine Alternative Streitbeilegung oder eine Online-Streitbeilegung? Hier einige nützliche Informationen für interessierte Verbraucher.
Verbraucher in Europa können ihre Streitigkeiten mit Unternehmern schon bald mithilfe der Alternativen Streitbeilegung und der Online-Streitbeilegung schnell, einfach und kostengünstig lösen. Aber was ist eine Alternative Streitbeilegung oder eine Online-Streitbeilegung? Hier einige nützliche Informationen für interessierte Verbraucher.
Allein im Jahr 2010 hatte jeder fünfte europäische Verbraucher Probleme beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Weigert sich beispielsweise ein Unternehmer seinen Gewährleistungspflichten nachzukommen, oder erfolgen vereinbarte Dienstleistungen schlecht oder gar nicht, wird ein bestelltes und bezahltes Produkt nicht geliefert, sind das alles Fälle die mit Hilfe der Alternativen Streitbeilegung und/oder Online Streitbeilegung gelöst werden können.
Verbraucher können sich bei Rechtsproblemen an sogenannte AS-Stellen wenden. Die AS-Stellen müssen bestimmten Qualitätsanforderungen bezüglich der Qualifikation ihrer Mitarbeiter, Unparteilichkeit, Transparenz, Effektivität und Fairness entsprechen. AS-Stellen sind neben Beschwerdestellen zum Beispiel Mediatoren, Schlichter, Schiedsrichter oder Ombudsleute. Die AS-Stelle wird Kontakt zum Unternehmen aufnehmen und eine alternative Streitschlichtung vorschlagen. Dieses Verfahren ist für den Verbraucher und den Unternehmer freiwillig, keine Partei kann dazu verpflichtet werden. Lehnt eine Partei eine alternative Streitbeilegung ab, bleibt der anderen Partei nur der Gang vors Gericht. Entscheiden sich beide Parteien für eine alternative Streitbeilegung wird die AS-Stelle den Parteien Lösungsvorschläge für ihren Konflikt vorschlagen und bei der Konfliktlösung unterstützend behilflich sein. Dieses Verfahren soll in der Regel nach 90 Tagen abgeschlossen sein.
Es gibt Verfahren, deren außergerichtliche Konfliktlösung online erfolgen kann. Etwa bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern die aus Online-Shopping entstanden sind. Hier spricht man dann von einer Online-Streitbeilegung. Diese erfolgt über eine europaweit eingeführte Plattform für Online-Streitigkeiten, die in allen Amtssprachen kostenlos für alle Verbraucher zur Verfügung steht. Bei dieser Online-Plattform sind alle nationalen AS- Stellen miteinander vernetzt.
Der Verbraucher kann hier seine Beschwerde über ein Unternehmen eingeben. Das Unternehmen wird von einer AS-Stelle über diese Beschwerde informiert. Daraufhin können sich Verbraucher und Unternehmer auf eine AS-Stelle einigen, die ihnen bei der Konfliktlösung helfen soll. Diese AS-Stelle wird sodann über den Konflikt informiert.
Verbraucher und Unternehmer werden mit den alternativen Streitbelegungsverfahren in der Lage sein ihre Rechtsprobleme bei Vertragsstreitigkeiten schnell, effizient und vor allem kostengünstiger als mit dem Gang vors Gericht lösen können.
Allein im Jahr 2010 hatte jeder fünfte europäische Verbraucher Probleme beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Weigert sich beispielsweise ein Unternehmer seinen Gewährleistungspflichten nachzukommen, oder erfolgen vereinbarte Dienstleistungen schlecht oder gar nicht, wird ein bestelltes und bezahltes Produkt nicht geliefert, sind das alles Fälle die mit Hilfe der Alternativen Streitbeilegung und/oder Online Streitbeilegung gelöst werden können.
Verbraucher können sich bei Rechtsproblemen an sogenannte AS-Stellen wenden. Die AS-Stellen müssen bestimmten Qualitätsanforderungen bezüglich der Qualifikation ihrer Mitarbeiter, Unparteilichkeit, Transparenz, Effektivität und Fairness entsprechen. AS-Stellen sind neben Beschwerdestellen zum Beispiel Mediatoren, Schlichter, Schiedsrichter oder Ombudsleute. Die AS-Stelle wird Kontakt zum Unternehmen aufnehmen und eine alternative Streitschlichtung vorschlagen. Dieses Verfahren ist für den Verbraucher und den Unternehmer freiwillig, keine Partei kann dazu verpflichtet werden. Lehnt eine Partei eine alternative Streitbeilegung ab, bleibt der anderen Partei nur der Gang vors Gericht. Entscheiden sich beide Parteien für eine alternative Streitbeilegung wird die AS-Stelle den Parteien Lösungsvorschläge für ihren Konflikt vorschlagen und bei der Konfliktlösung unterstützend behilflich sein. Dieses Verfahren soll in der Regel nach 90 Tagen abgeschlossen sein.
Es gibt Verfahren, deren außergerichtliche Konfliktlösung online erfolgen kann. Etwa bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern die aus Online-Shopping entstanden sind. Hier spricht man dann von einer Online-Streitbeilegung. Diese erfolgt über eine europaweit eingeführte Plattform für Online-Streitigkeiten, die in allen Amtssprachen kostenlos für alle Verbraucher zur Verfügung steht. Bei dieser Online-Plattform sind alle nationalen AS- Stellen miteinander vernetzt.
Der Verbraucher kann hier seine Beschwerde über ein Unternehmen eingeben. Das Unternehmen wird von einer AS-Stelle über diese Beschwerde informiert. Daraufhin können sich Verbraucher und Unternehmer auf eine AS-Stelle einigen, die ihnen bei der Konfliktlösung helfen soll. Diese AS-Stelle wird sodann über den Konflikt informiert.
Verbraucher und Unternehmer werden mit den alternativen Streitbelegungsverfahren in der Lage sein ihre Rechtsprobleme bei Vertragsstreitigkeiten schnell, effizient und vor allem kostengünstiger als mit dem Gang vors Gericht lösen können.
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