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Verbraucherschutz: Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen
Letzte Aktualisierung am 2020-08-20 /
Lesedauer ca. 4 Minuten
- Verbraucherschutz schafft Gleichheit
- Verbraucherschutzbestimmungen können kompliziert sein
- Stichwort Gewährleistung
- Stichwort Garantie
- Verbraucherschutz bei Mängeln
- Widerrufsrecht
- Verbraucherschutz auch bei unberechtigten Forderungen eines Energieversorgers
- Anwalt für Verbraucherschutz
Verbraucherschutz schafft Gleichheit
Ware gegen Geld - so läuft das Kaufen. Leider aber nicht immer zur Zufriedenheit des Verbrauchers. Nach einer Weile gefällt das schicke Handtäschchen nicht mehr, die elektrische Zahnbürste stottert, das Ledersofa bekommt schon in früher Jugend Risse. Unzufriedenheit macht sich breit. Was kann der Käufer / Verbraucher in einer solchen Situation tun? Was sind seine Rechte? Zunächst: Verbraucherschutzbestimmungen gibt es überhaupt nur deshalb, weil angenommen wird, dass zwischen Herstellern / Verkäufern von Waren und Verbrauchern keine Waffengleichheit besteht. Erstere sind letzteren überlegen; sie haben sowohl die besseren Informationen, als auch das breitere Fachwissen um Waren, Produkte und deren Herstellung, Dienstleistungen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, ihre Produkte über Werbung und Marketing in einem günstigen Licht erscheinen zu lassen und Kaufanreize zu setzen, gegen die sich der Verbraucher nur bedingt zur Wehr setzen kann. Zu guter Letzt haben sie das Geld des Verbrauchers meist bereits in der Tasche, wenn sich herausstellt, dass die Ware mängelbehaftet ist oder ganz anders aussieht als im Prospekt. Verbraucherschutzrechte sind unter anderem dazu gedacht, dieses Kräftegleichgewicht zu korrigieren.Verbraucherschutzbestimmungen können kompliziert sein
Die wichtigsten Verbraucherschutzrechte sind Gewährleistung und Garantie (zwischen beiden gibt es wichtige Unterschiede), Widerrufsrechte, Rückgabe- / Rücktrittsrechte. Sie unterscheiden sich je nach Art des Kaufes: Bei Online- und Katalogkäufen gelten andere Bestimmungen (Fernabsatzrecht) als beim Kauf über die Ladentheke. Außerdem kommt es noch darauf an, wer verkauft (ob der Verkäufer z.B. ein Privatmann oder ein Unternehmer ist). Es kann also ganz schön kompliziert werden.Stichwort Gewährleistung
Gewährleistung ist nicht Garantie - auch wenn die beiden Begriffe fälschlicherweise gerne synonym verwendet werden. Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die Ware / verkaufte Sache frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungsfrist gilt volle 24 Monate lang (Vorsicht, Ausnahmen sind möglich). Treten Mängel in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf zutage, geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel bereits zum Kauf- bzw. Lieferzeitpunkt vorhanden war. Nicht der Kunde muss dann beweisen, dass die Ware mängelbehaftet war, sondern der Händler, dass sie mängelfrei war - ein kleiner aber wichtiger Unterschied. Nach Ablauf von 6 Monaten kehrt sich die Beweislast allerdings um. Die Gewährleistungsfrist kann bei Gebrauchtwaren (per AGB) oder zwischen Händler und Verbraucher (per Vereinbarung) auf 12 Monate verkürzt werden.Stichwort Garantie
Die Garantie besteht zusätzlich zur Gewährleistung. Sie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Käufer, eine Art Haltbarkeitszusage (bedeutet, dass ein Gerät z.B. garantiert für eine gewisse Zeit funktionieren wird). Wichtig: Die Garantie ändert nichts an der Gewährleistung; sie darf die gesetzlich zugesicherte Gewährleistung weder ersetzen noch schmälern.Verbraucherschutz bei Mängeln
Die gerade gekaufte, stotternde elektrische Zahnbürste hat einen offensichtlichen Mangel. Der liegt nämlich dann vor, wenn die Ware eine der im Vertrag zugesicherten Eigenschaften nicht besitzt. Nach dem Gewährleistungsrecht kann der Käufer der Ware in diesem Fall:- vom Verkauf zurückzutreten (nicht bei geringen Mängeln)
- ein neues einwandfreies Produkt verlangen (Ersatzlieferung)
- die Nacherfüllung durch den Verkäufer verlangen (Nachbesserung, Reparatur)
- ein Recht auf Minderung geltend machen (Reduzierung der Kaufsumme).