Arbeitsrecht-Ratgeber
Unsere aktuellen Expertentipps, Checklisten und Audiobeiträge beantworten die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht: Was ist bei einem Arbeitsvertrag oder Minijob zu beachten? Wie ist die Arbeitszeit geregelt? Was ist bei Abfindung und Aufhebungsvertrag zu beachten? Wann kann der Arbeitgeber kündigen? Wie wehrt man sich gegen Mobbing? Was ist bei einer Abmahnung? Jetzt rechtssicher informieren!
Was gehört zum Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht regelt zum einen die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) und zum anderen das Verhältnis des Arbeitnehmers als Kollektiv zum Arbeitgeber (Kollektivarbeitsrecht). EU-Richtlinien zum Arbeitsrecht, nationale Gesetz wie das Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifverträge: Das Arbeitsrecht ist von einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl gesetzlicher Regelungen geprägt.Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Das Honorar eines Anwalts für Arbeitsrecht bestimmt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Eine anwaltliche Erstberatung kostet nicht mehr als 190,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ggfs. einer Pauschale von 20 Euro für Post und Telekommunikation. Danach bemessen sich die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Anwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert. Wird um Geld gestritten, ist der streitige Betrag gleichzeitig der Gegenstandswert. In allen anderen Fällen muss der Gegenstandswert ermittelt werden. So trägt etwa der Gegenstandswert bei einer Abmahnung ein Monatsgehalt, bei einer Kündigung drei Monatsgehälter.Im Arbeitsrecht gibt es eine Besonderheit. Wer den Anwalt beauftragt muss ihn auch bezahlen: Selbst, wenn ein Gerichtsprozess gewonnen wird, muss der Verlierer nicht die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollten Sie um eine Deckungszusage für Ihre anwaltliche Vertretung in einem Arbeitsrechtskonflikt bitten, damit die Kosten des Rechtsstreits von der Versicherung übernommen werden.
Wer sich aufgrund seiner finanziellen Situation keinen Anwalt leisten kann, hat die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Welche Gerichte sind bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zuständig?
Streiten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist als erste Instanz das örtliche Arbeitsgericht und als zweite Instanz das Landesarbeitsgericht zuständig. Wer Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht einlegt, landet beim Bundesarbeitsgericht als dritte Instanz. Bei den Arbeitsgerichten der ersten Instanz besteht kein Anwaltszwang.erstmals veröffentlicht am 20.02.2019, letzte Aktualisierung am 14.11.2019
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