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Anwalt für Baurecht in Wiesbaden auf Anwaltssuche finden

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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

privates und öffentliches Baurecht

Schlüsselübergabe VertragSchlüsselübergabe Vertrag Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Es gibt jedoch noch einige andere Gesetze, die zu beachten sind, z.B. das BGB oder die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grungstücke oder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Das Baurecht enthält öffentliche und private Baurechtgesetze. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Ein Anwalt für Baurecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.

Die Baugenehmigung ist erteilt, was nun?

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Wiesbaden.

Die Bauabnahme – worauf ist zu achten?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Die rechtlichen Auswirkungen sind erheblich. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll so genau wie möglich beschrieben, auch fotografisches Festhalten ist zu empfehlen. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sicherheit gibt ein Bausachverständiger

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Der Bauherr reagiert nicht auf die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht zum Termin. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.

Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?

Demontage fehlerhafter DeckenpaneleDemontage fehlerhafter Deckenpanele Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Fotos des Mängels können als Beweismaterial dienen. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt für Baurecht nützt auch alternative Verfahren der Konfliktlösung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten oder die Mediation. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Wiesbaden über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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