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Das Kaufrecht
Prinzipiell können Kaufverträge formlos geschlossen werden. Der Kaufvertrag nach § 433 I BGB bildet die Basis des deutschen Kaufrechts. Das Kaufrecht gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechten und Pflichten vor, an deren Einhaltung sich Verkäufer und Käufer zu halten haben. Von beweglichen Gütern bis hin zu Forderungen wie Rechnungen oder Schulden, kann alles gekauft werden. Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.
Rechte und Pflichten genauer betrachtet
Es entstehen also Rechte und Pflichten für beide Seiten. Das bedeutet nichts anderes als dass der Verkäufer die Ware dem Kunden übergibt und mit der Ware auch der Eigentumsanspruch auf den Kunden übergeht. Die Bedingung muß eine mängelfreie Ware sein. Für den Käufer bedeutet es, dass er sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Bei einem Kauf zwischen Privatleuten sieht das Kaufrecht andere Regelungen vor als bei einem Kauf zwischen Unternehmer und Verbraucher. Eine Gewährleistungspflicht an der Ware kann zum Beispiel ausgeschlossen werden. Ein Unternehmer kann einen Gewährleistungsanspruch nicht ausschließen, sondern diesen lediglich auf maximal ein Jahr begrenzen. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.
Der Kunde und sein Recht auf Mängelrüge
Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Dem Käufer stehen bei Feststellen eines Mangels mehrere Optionen offen. Er kann eine Nachlieferung bzw. Reparatur oder Nachbesserung verlangen. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Eine weitere Möglichkeit wäre die Minderung des ursprünglichen Warenpreises. Und es gibt die Rechte, die ein Verkäufer hat wenn ein Mangel festgestellt wurde. Er muss die Möglichkeit auf Mängelbeseitigung, also Nachbesserung anstelle einer Kaufrückabwicklung bekommen. Er muss eine einwandfreie Ware welche die bestellte Beschaffenheit besitzt nicht zurücknehmen. Er ist an den Vertrag gebunden, den er abgeschlossen hat. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Ein Rechtsanwalt mit Fachgebiet Kaufrecht wird Ihnen im Streitfall gute Hilfe leisten und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.