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Kaufrecht
Für Kaufverträge muß keine besondere Form eingehalten werden. Trotzdem gilt es gesetzliche Regelungen zu beachten. So regelt das Kaufrecht unter anderem Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Egal ob es sich hierbei um ein bewegliches Gut handelt oder um Forderungen wie Vollstreckungstitel oder Schulden. Weitere Regelungen werden getroffen bei z.B. Immobilienkäufen, da es hier der öffentlichen Beurkundung bedarf.
Rechte und Pflichten
Mit dem Kaufvertrag entstehen also, wie oben bereits erwähnt, für Verkäufer und Käufer Rechte und Pflichten. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Kaufsache muss dabei frei von Mängeln sein. Bezahlt der Käufer die Ware, so hat er seine Seite der Pflicht erfüllt und der Kaufvertrag ist erfüllt. Sind beide Parteien Privatpersonen so haben sie in manchen Dingen andere Regelungen als Geschäftspartner. Hier kann der Verkäufer eine Gewährleistung für den verkauften Gegenstand ausschließen. Einem Geschäftspartner ist dies nicht möglich, bzw. kann er die Gewährleistung auf max. ein Jahr herunterschrauben. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.
Das Recht auf Mängelrüge
Ein Mangel besteht dann, wenn der Gegenstand eine, im Vertrag zugesicherte, Eigenschaft nicht hat. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Die Reaktion auf einen Mangel kann sein, dass man eine Nachbesserung wünscht. Er kann den Kaufvertrag wiederrufen. Auch eine Preisminderung wäre eine Option. Und es gibt die Rechte, die ein Verkäufer hat wenn ein Mangel festgestellt wurde. Die Beseitigung des Mangels bzw. die Nachbesserung muss dem Hersteller folglich ermöglicht werden. Auch kann der Verkäufer nicht gezwungen werden eine gänzlich mängelfreie Ware zurückzunehmen. Der Verkäufer hat in diesem Fall das Recht auf Erfüllung des Vertrages zu pochen. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.