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Einen Anwalt für Migrationsrecht in Hameln finden

Rechtsanwalt Joachim Gerhards Hameln
Rechtsanwalt Joachim Gerhards
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Sozialrecht
Leinenweberstraße 2, 31789 Hameln
05151 14050
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Joachim Gerhards, Ihr Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in Hameln. Wenn Sie einen Rechtsbeistand in einer arbeitsrechtlichen oder sozialrechtlichen Auseinandersetzung benötigen, erwarten Sie eine effektive Durchsetzung Ihrer Interessen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht werde ich eine optimale Lösung für Ihren Konflikt erarbeiten. Ich berate Sie zudem gerne in allen Fragen des Migrationsrechts. Meine Kompetenzen. Meine Anwaltstätigkeit begann ich in Bonn, wo ich auch das Jura-Studium und mein Referendariat absolvierte. Von Anfang an habe ich mir zum Ziel gesetzt, jeden meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten. Dies setzt neben praktischer Erfahrung vor allem ein hohes Maß an Spezialisierung voraus. Daher habe ich mich früh auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht fokussiert. Da ich mir ein profundes Fachwissen in diesen Gebieten aneignen konnte, darf ich seit 2000 den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und seit 2006 den Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ führen. In Hameln bin ich nun seit mehr als 20 Jahren als ...mehr
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Richterhammer auf Einwanderungsgesetzbuch
Richterhammer auf Einwanderungsgesetzbuch ©freepik - mko

Das Recht und Migration

Zwei Begriffe sind zu unterscheiden, das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht. Das Asylrecht kommt bei politisch verfolgten Menschen zum Tragen, die in in Deutschland um Asyl bitten. Um eine Aufenthaltsgenehmigung nach Aufenthaltsrecht zu bekommen, müssen genau definierte Voraussetzungen erfüllt sein. Kommt man also aus einem sicheren Herkunftsland oder einem anderen EU-Land hat man in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Vor 2015 war das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gut gerüstet für die Überprüfung von Asylanträgen. Die Flüchtlingsmassen, die sich dann auf den Weg nach Deutschland machten, erschwerten die Bedingungen für das BAMF sehr. Seitdem wurden Maßnahmen verabschiedet, um politisch Verfolgte und Menschen mit anderen Einreisegründen zu unterscheiden und Straftäter oder Terroristen zu erfassen und die Einreise gegebenenfalls zu verweigern. Unter anderem wurde die Art und Weise der Verteilung der Immigranten auf die Bundesländer im Asylpaket I beschossen oder auch die Dauer des Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen festgelegt. Neue sichere Herkunftsstaaten wurden definiert (Albanien, Montenegro, Kosovo). Mai und Juni 2017 brachten weitere Gesetzesänderungen. Unter anderem können die Bundesländer künftig den verpflichtenden Aufenthalt eines Asylsuchenden von bis zu 24 Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 47 AsylG beschließen. Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Asylverfahren oder haben Sie Fragen über steuerrechtliche oder strafrechtliche Fragen, so wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Migrationsrecht in Hameln.

Was man über das Aufenthaltsrecht wissen sollte

Es gibt nicht nur politisch motivierte Gründe um in Deutschland eine neue Heimat zu suchen. Abhängig davon, ob diese aus Mitgliedsstaaten der EU oder aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kommen, gibt es eine ganze Reihe möglicher rechtlicher Fragen und Probleme. Alle Immigranten aus nicht europäischen Ländern benötigen für einen längeren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel kennt man u.a. als Visum oder Aufenthaltserlaubnis, auch die Blaue Karte EU oder die ICT-Karte sind, wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Aufenthaltstitel. Ein Aufenthaltstitel ist auch für Asylanten notwendig. Ein Einreisewilliger muss für seine Einreise und die Genehmigung eines Aufenthaltstitels immer einen Zweck angeben. Nachfolgend die Gründe die einen Aufenthalt nach Aufenthaltsgesetz rechtfertigen: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) In aller Regel sind Aufenthaltstitel zeitlich befristet. Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten sind streng geregelt. Ein gesicherter Lebensunterhalt, eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren, gute Kenntnis der deutschen Sprache und Gesellschaftsordnung sowie eine ausreichende Kranken- und Rentenversicherung. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass der Hauptwohnsitz in der Stadt ist, in welcher man den Antrag stellt. Die örtliche Ausländerbehörde ist zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Gemeinsam mit dem BAMF ist sie auch die richtige Anlaufstelle für etwaige Fragen, Probleme oder Sonderfälle. Verlängert werden kann ein Aufenthaltstitel dann, wenn die ursprünglichen Gründe, die den ersten Aufenthaltstitel gerechtfertigt hatten, immer noch aktuell sind. Außerdem findet eine Überprüfung statt um sicher zu stellen, dass der Antragsteller seinem verpflichtenden Integrationskurs nachgekommen ist. Kann ein Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, darf er nicht in Deutschland bleiben, so steht es im AufenthG § 50. Die Gründe für eine Ausweisung sind im § 51 AufenthG klar definiert. Gemeinsam mit der unfreiwilligen Ausweisung wird in aller Regel auch ein Wiedereinreiseverbot erlassen auch um eine sofortige Wiedereinreise zu verhindern. Dies trifft besonders auf Ausländer zu, bei denen man von einer öffentlichen Bedrohung für Deutschlands Sicherheit und Ordnung ausgeht oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird. Auch notfalls mit Gewalt wird dann, durch staatliche Behörden, der Ausreisezwang durchgesetzt. Ob ein mögliches Abschiebungsverbot vorliegt wird vom BAMF geprüft. Ein fehlender Pass oder eine akute schwere Erkrankung beispielsweise können dann eine Abschiebung verzögern, wenn auch nur für kurze Zeit. Die befristete Aussetzung der Abschiebung nennt man dann Duldung. Ganz klar ist diese Duldung nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichzusetzen! Die Anordnung einer Abschiebehaft erfolgt nur bei einem begründeten Verdacht, die Person würde sich durch Flucht der Abschiebung entziehen. Deutschland ist ein sehr geregelter Staat mit einem funktionierenden Rechtssystem. Das trifft auch auf die rechtlichen Regelungen rund um die Migration zu. Nichtsdestotrotz kann es zu falschen Einschätzungen oder Falschbewertungen kommen. Spätestens bei negativen Bescheiden sollten Sie in eine umfangreiche Beratung eines spezialisierten Anwalts für Migrationsrecht investieren.

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