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Rechtsanwälte und Kanzleien für Migrationsrecht in Stuttgart Bad Cannstatt finden

Rechtsanwalt Jörg Ahrens Stuttgart
Rechtsanwalt Jörg Ahrens
Anwaltskanzlei Ahrens & Heitmüller
Rechtsanwalt
König-Karl-Straße 27, 70372 Stuttgart
0711 900 518-0
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Jörg Ahrens, Ihr Rechtanwalt für Arbeitsrecht, Ausländer- und Asylrecht, Strafrecht und Sozialrecht in Stuttgart . Sie benötigen rechtliche Beratung in Fragen des Strafrechts? Wenden Sie sich gerne an mich. Ich kann Sie im gesamten weiten Bereich des Strafrechts effektiv und kompetent unterstützen. Sie erreichen mich jederzeit über das Kontaktformular auf meinem Profil. Falls ich bei Gericht oder in einer Besprechung sein sollte, können Sie einfach eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie umgehend zurück. Vita und Werdegang. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an den Universitäten Saarbrücken und Köln, das folgende Referendariat zu Teilen in Frankreich. Seit dem Jahr 2003 bin ich zur Anwaltschaft zugelassen. Bereits von Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit an hatte ich ein großes Interesse an allen strafrechtlichen Rechtsthemen. Daher bringe ich besonders in diesem Gebiet unzählige nützliche Erfahrungen in jedes Verfahren ein - meine Mandanten profitieren davon in hohem Maße. Ebenso erfahren und effizient vertrete ich Sie aber ...mehr
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Infos zu Anwälte Migrationsrecht in Stuttgart Bad Cannstatt
Kinder in Flüchtlingsunterkunft erhalten Nahrung
Kinder in Flüchtlingsunterkunft erhalten Nahrung ©freepik - mko

Rechtssicherheit für Migranten

Hier gilt es die Begriffe Asylrecht und Aufenthaltsrecht zu unterscheiden. Asylrecht ist das grundsätzliche Recht eines jeden Ausländers, wenn er in seinem Land politisch verfolgt wird, in Deutschland Asyl zu beantragen. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Kommt man also aus einem sicheren Herkunftsland oder einem anderen EU-Land hat man in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Vor 2015 war der Zuzug von Ausländern vergleichsweise überschaubar und es konnte in den meisten Fällen in der zentralen Anlaufstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das jeweilige Herkunftsland und der zurückgelegte Flüchtlingsweg nachvollzogen werden. Die Flüchtlingsmassen, die sich dann auf den Weg nach Deutschland machten, erschwerten die Bedingungen für das BAMF sehr. Mit mehreren Maßnahmenpaketen versucht man, diesen Massen an Menschen Herr zu werden und tatsächlich politisch verfolgte Menschen von wirtschaftlich motivierten Zureisenden oder gar Terroristen zu trennen. Im Asylpaket I beschloss das Bundeskabinett unter anderem die Art und Weise der Verteilung, Verwaltung und Abschiebung von Flüchtlingen. Die Einstufung von Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten hatte Einfluss auf Asylverfahren und Abschiebungen von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Weitere Gesetzesänderungen kamen im Mai und Juni 2017. Im § 47 des AsylG wird geregelt, dass Bundesländer alle Asylsuchenden verpflichten dürfen, für bis zu 24 Monate in einer Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Ein Anwalt für Migrationsrecht in Stuttgart Bad Cannstatt kennt die aktuelle Rechtslage und kann daraus Ihre derzeitigen Rechte ableiten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Wer hat in Deutschland Aufenthaltsrecht?

Es gibt nicht nur politisch motivierte Gründe um in Deutschland eine neue Heimat zu suchen. Abhängig davon, ob diese aus Mitgliedsstaaten der EU oder aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kommen, gibt es eine ganze Reihe möglicher rechtlicher Fragen und Probleme. Ist man kein EU-Bürger, so ist ein Aufenthaltstitel für Deutschland Voraussetzung, wenn man sich für längere Zeit im Land aufhalten will. Aufenthaltstitel sind entweder ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobile ICT-Karte, eine Niederlassungserlaubnis oder schließlich eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Die Bedingung eines gültigen Aufenthalttitels gilt auch für Asylanten. Aufenthaltstitel werden grundsätzlich nur zu bestimmten Zwecken erteilt. Im Folgenden werden die Zwecke gelistet, die das Aufenthaltsgesetz anerkennt: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Eine Aufenthaltserlaubnis ist je nach Grund der Einreise mit unterschiedlich langen Fristen und Vorschriften ausgestellt. Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten sind streng geregelt. So ist ein gesicherter Lebensunterhalt zusätzlich zu einem bereits seit fünf Jahren gültigen Aufenthaltstitels ebenso gefordert wie eine ausreichende Krankenversicherung, selbstredend läuft kein Strafverfahren gegen den Antragsteller und seine Deutschkenntnisse sind gut. Der einzig mögliche Ort für die Antragstellung ist die Stadt des Hauptwohnsitzes des Bewerbers. Aufenthaltstitel werden durch die jeweils örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt. Gemeinsam mit dem BAMF ist sie auch die richtige Anlaufstelle für etwaige Fragen, Probleme oder Sonderfälle. Verlängert werden kann ein Aufenthaltstitel dann, wenn die ursprünglichen Gründe, die den ersten Aufenthaltstitel gerechtfertigt hatten, immer noch aktuell sind. Bei einer Verlängerung ist in der Regel auch zu berücksichtigen, ob der Antragsteller seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nachgekommen ist. Ohne gültigen Aufenthaltstitel ist lt. § 50 AufenthG ein Ausländer dazu verpflichtet Deutschland zu verlassen. Gründe für eine Ausreisepflicht finden sich unter § 51 AufenthG. Damit der ausgewiesene Betroffene nicht sofort wieder einreist, wird bei einer Abschiebung oft gleichzeitig die Wiedereinreise für eine gewisse Zeit untersagt. Dieses Wiedereinreiseverbot wird besonders dann erlassen, wenn ein Ausländer die deutsche Sicherheit gefährdet oder wesentlichen, deutschen Interessen geschadet hat. Die Abschiebung oder Rückführung einer Person ist eine Zwangsmaßnahme, die ergriffen wird um die Ausreise einer ausreisepflichtigen Person durchzusetzen, wenn diese das Land nicht freiwillig verlassen will. Vor einer Abschiebung werden eventuelle „zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote“, die sich auf Gefahren im Zielstaat beziehen, vom BAMF geprüft.  Ein fehlender Pass oder eine akute schwere Erkrankung beispielsweise können dann eine Abschiebung verzögern, wenn auch nur für kurze Zeit. Die Person befindet sich dann laut Rechtsgrundlage § 60a Absatz 2 bis 4 Aufenthalts-Gesetz (AufenthG) im Zustand der Duldung. Ganz klar ist diese Duldung nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichzusetzen! Um einer Flucht der abzuschiebenden Person vorzubeugen verhängt man in begründeten Verdachtsfällen eine Abschiebehaft. Das deutsche Rechtssystem ist sehr klar geregelt. Auch das Migrationsrecht ist ein Teil davon. Trotzdem kommt es oft vor, dass Behörden sich bei einem Vorgang uneins sind oder ein falsches Urteil getroffen wird. Ein Anwalt für Migrationsrecht wird Sie in allen Belangen beraten und Ihnen durch komplizierte Sachverhalte helfen.

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