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Kategorie: Anwalt Immobilienrecht ,
26.09.2016 (Lesedauer ca. 1 Minute, 1422 mal gelesen)
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Bauämter haften für rechtswidrige Bescheide

Bauämter haften dann für Mietausfälle oder geringere Verkaufspreise, wenn sie einem Eigentümer zu Unrecht eine Baugenehmigung verweigern. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof hervor.

Bundesgerichtshof stärkt Eigentümer gegenüber Behörde


Bauämter haften für Mietausfälle oder geringere Verkaufspreise, wenn sie einem Eigentümer zu Unrecht eine Baugenehmigung verweigern. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 62/07) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.

Der Fall im Detail


Die Baubehörde einer Stadt in Brandenburg hatte dem Eigentümer einer im Stadtzentrum liegenden Wohn- und Gewerbeimmobilie zu Unrecht die Baugenehmigung verweigert. In der Folge konnte der Eigentümer nicht mit der Sanierung des Bauwerks beginnen und die Immobilie weder in Teilen verkaufen noch vermieten. Der BGH entschied, dass der Eigentümer seinen entgangenen Gewinn vom Bauamt zurückverlangen könne.

Urteil soll Bauverzögerungen vermindern


Mit diesem Urteil schützt der Bundesgerichtshof Eigentümer vor willkürlichen Entscheidungen der Bauämter, da diese nunmehr mit Schadensersatzansprüchen für rechtswidriges Handeln rechnen müssen. Zügige und rechtmäßige Baugenehmigungen sind ein Schlüssel dafür, dass der Neubau und die energetische Sanierung von Gebäuden nicht weiter behindert werden.

erstmals veröffentlicht am 09.04.2008, letzte Aktualisierung am 26.09.2016

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