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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht ,
14.08.2024 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 2635 mal gelesen)
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Illegale Autorennen: Welche Strafen drohen Rasern?

Illegale Autorennen: Welche Strafen drohen Rasern? © freepik - mko

Illegale Autorennen sind nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern ein ernstes Verbrechen, das Menschenleben gefährdet und schwere Strafen nach sich ziehen kann. Doch wann ist die Wettfahrt um das schnellste Auto illegal? Mit welchen Strafen müssen Teilnehmer an einem illegalen Autorennen rechnen? Mit welchen Konsequenzen müssen Teilnehmer eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens neben der strafrechtlichen Verfolgung rechnen? Und welche Strafen drohen den Veranstaltern von verbotenen Autorennen?

Wann spricht man von einem illegalen Autorennen?


Von einem illegalen Autorennen ist auszugehen, wenn mindestens zwei Teilnehmer bewusst einen Wettbewerb um Geschwindigkeit mit ihren Fahrzeugen austragen. Das kann spontan an der Ampel oder verabredet geschehen. Die Länge der Rennstrecke ist unerheblich. Typische Anzeichen für ein Autorennen sind der gleichzeitige Start der Fahrzeuge, hohe Beschleunigung, riskanter Fahrstil und ein Rennziel.

Ist ein Rennen gegen sich selbst auch ein illegales Autorennen?


Ein illegales Autorennen kann aber auch von einem einzelnen Autofahrer durchgeführt werden. Das ist immer dann der Fall, wenn der Autofahrer sich so verhält als würde er ein Autorennen fahren. Damit werden die Raser strafrechtlich erfasst, die ihre Einzelrennen filmen und im Internet veröffentlichen. Kein strafbares Einzelrennen ist eine- auch erhebliche – Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn es keinen Renncharakter besitzt.

Stellt auch die Flucht vor der Polizei ein illegales Autorennen dar?


Die Flucht eines Einzelfahrers vor der Polizei kann auch ein strafbares, illegales Autorennen sein, wenn der Fahrer dabei grob verkehrswidrig und rücksichtlos die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreitet. Das hat sowohl das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az.III-1 RVs 45/20) wie auch das Landgericht (LG) Osnabrück (Az. 13 Ns 16/20) entschieden.

Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main (Az. 975 Ds 3230 Js 217464/21) hat einen Raser, der sich ein Rennen mit einer Zivilstreife der Polizei lieferte und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit ums Doppelte überschritt, zu einer empfindlichen Geldstrafe wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt.

Anders das OLG Oldenburg (Az. 1 Ss 199/22): Seiner Ansicht nach besteht bei einem Kraftfahrzeugrennen zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Wettbewerb, wer die Höchstgeschwindigkeit erreicht. Der sei bei einer Flucht vor der Polizei nicht gegeben. Hier fehle es auch an der Verabredung zu einem Autorennen. Aus diesem Grund komme keine Strafbarkeit wegen der Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen in Betracht, wohl aber wegen eines Einzelrennens.

Mit welchen Strafen müssen Teilnehmer eines illegalen Autorennens rechnen?


Illegale Autorennen sind nach § 315d Strafgesetzbuch (StGB) ausdrücklich strafbar. Das Gesetz wurde 2017 eingeführt und richtet sich gegen die Teilnahme an, die Organisation und das Veranstalten illegaler Straßenrennen. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die steigende Anzahl schwerer Unfälle, die durch solche Rennen verursacht wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden verbotene Autorennen als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die Teilnahme an illegalen Autorennen wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Werden andere dadurch fahrlässig gefährdet, erhöht sich das Strafmaß auf drei Jahre Freiheitsstrafe. Fällt die Fahrlässigkeit weg, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhangen werden. Wird ein Mensch durch ein verbotenes Autorennen getötet oder schwer verletzt, kann der Raser wegen Körperverletzung oder Mord verurteilt werden.

So ließ der Bundesgerichtshof (BGH ) (Az. 4 StR 350/23) prüfen, ob die Teilnehmer eines illegalen Autorennens, bei dem zwei kleine Kinder starben, nicht nur wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu verurteilen sind, sondern wegen Mordes. Begründung: Weder die Urteilsbegründung noch die Beweiswürdigung durch das Gericht seien frei von Rechtsfehlern. Eine andere Schwurgerichtskammer des Gerichts soll daher den Mordvorwurf erneut prüfen. Nach der nun erfolgten Entscheidung des LG Hannover (Az. 40 Ks 2/24) muss die Teilnehmerin des illegalen Autorennens, bei dem zwei Kinder starben, lebenslang eine Freiheitsstrafe verbüßen. Das Gericht verurteilte sie wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und eines illegalen Autorennens mit Todesfolge. Der Mittäter wurde zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Das LG Braunschweig entschied (Az. 9 Ks 11/19), dass ein Raser, der bei der Flucht vor der Polizei einen Menschen tötete, eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren verbüßen muss.

Auch der BGH (Az.140 Ks – 507 Js 281/19 – 6/19) hat die Verurteilung eines Teilnehmers an einem illegalen Autorennen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge bestätigt. Zwei Raser hatten sich zu einem Autorennen in einem Wohngebiet verabredet, was zum Tod einer nicht involvierten Verkehrsteilnehmerin führte.

Der BGH (Az. 4 StR 266/20) bestätigte weiterhin ein Urteil des LG Kleve, wonach Teilnehmer eines in Moers ausgetragenes illegales Autorennen, das zu einem schweren Verkehrsunfall und dem Tod eines Unbeteiligten führte, wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt wurden.

Auch im Fall eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen auf der B229 bestätigte der BGH (Az. 4 StR 511/20) das Urteil des Landgericht Arnsberg, wonach ein Raser wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten und der andere Beteiligte unter Freisprechung im Übrigen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt wurden.

Wie lange ist der Führerschein bei einer Verurteilung wegen illegalen Autorennens weg?


Teilnehmer eines illegalen Autorennens müssen zusätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung ihrer Tat mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen und das auch schon, wenn nur die große Wahrscheinlichkeit für ihre Teilnahme spricht, entschied das LG Köln (Az. 101 Qs 8/20, 101 Qs 7/20).

Wer wegen eines illegalen Autorennens verurteilt wird, muss mit einer Sperre zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis rechnen. Die Sperre kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen. In besonders schweren Fällen – etwa, wenn eine Verurteilung wegen Mordes erfolgte – kann die Sperre auch für immer angeordnet werden.

Mit welchen weiteren Konsequenzen müssen Teilnehmer eines illegalen Autorennens sonst rechnen?


Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen Fahrer und Veranstalter von illegalen Autorennen auch mit zivilrechtlichen Folgen rechnen, wie etwa Schadensersatzforderungen bei verursachten Unfällen. Zudem verlieren viele Fahrer bei illegalen Rennen ihren Versicherungsschutz, was finanzielle Risiken schafft.

Des Weiteren droht etwa bei einer Amokfahrt durch eine Stadt neben der Entziehung der Fahrerlaubnis die Unterbringung in einer Psychiatrie. So geschehen im Fall der Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn im Sommer 2020, entschieden vom LG Berlin (Az. 521 Ks 1/21).

Darf ein an einem illegalen Autorennen beteiligtes Fahrzeug beschlagnahmt werden?


Die Polizei hat die Befugnis, Fahrzeuge bei Verdacht auf Teilnahme an illegalen Rennen sicherzustellen. Ein an einem illegalen Autorennen teilnehmendes Fahrzeug kann als Tatfahrzeug unmittelbar nach der Tat beschlagnahmt und eingezogen werden. Mit der Einziehung geht das Eigentum am Auto auf den Staat über. Das gilt auch dann, wenn der Raser nicht der Eigentümer des Autos ist.

Welche Strafen drohen den Veranstaltern von illegalen Autorennen?


Veranstaltern von illegalen Autorennen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Auch der Versuch der Durchführungen eines gesetzwidrigen Autorennens ist strafbar.



erstmals veröffentlicht am 16.09.2016, letzte Aktualisierung am 14.08.2024

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