Böller, Bengalos und Randale im Fußballstadion: Welche Strafen drohen?
Ob Böllerwerfen im Stadion oder eine Schlägerei nach dem Abpfiff: Randalierende Fußballfans geraten immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Doch was droht Stadionbesuchern beim Zünden von Böllern und Bengalos? In welchen Fällen riskieren Fußballfans eine Geldbuße, Meldeauflage oder ein Platzverweis? Wann darf ein bundesweites Stadionverbot gegenüber einem Fußballfan ausgesprochen werden? Was riskiert ein Stadionbesucher, der gegen das Vermummungsverbot verstößt? Und dürfen gewaltbereite Fußballfans präventiv in Haft genommen werden?
- Was droht Stadionbesuchern beim Zünden von Böllern und Bengalos?
- Wann riskieren Fußball-Fans eine Geldbuße, Meldeauflage oder einen Platzverweis?
- Warum gibt es ein Vermummungsverbot im Fussballstadion?
- Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot?
- Wann müssen randalierende Fans mit einem bundesweiten Stadionverbot rechnen?
- Ist Präventivhaft für Hooligans erlaubt?
- Wann droht Fans ein Ausreiseverbot zu einem Länderspiel?
- Müssen randalierende Fans an den Verein verhängte Geldstrafen zahlen?
Was droht Stadionbesuchern beim Zünden von Böllern und Bengalos?
Bengalos und andere Pyrotechnik können gefährlich sein, da sie eine starke Hitze entwickeln und Verletzungen, wie Brand- oder Atemwegsverletzungen, verursachen können. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die dichte Rauchentwicklung Panik im Stadion entsteht und Fluchtwege blockiert werden. Das Abbrennen von Bengalos stellt daher ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Zuschauer und Sicherheitskräfte dar. Das Zünden von Bengalos und anderen pyrotechnischen Gegenständen im Stadion ist eine Straftat und wird als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und das Versammlungsgesetz behandelt. In schweren Fällen kann dies eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen, abhängig von der Schwere und den Folgen des Verstoßes. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, ob Personen verletzt wurden oder Sachschäden entstanden sind. Auch Wiederholungstäter müssen mit strengeren Strafen rechnen.
Fußballfans, die im Stadion oder auf dem Weg dorthin, Knallkörper, Böller oder Bengalos zünden, müssen neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch mit empfindlichen Schadensersatzzahlungen rechnen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.5 RVs 80/15) verurteilte einen Fußball-Fan wegen des Zündens von Pyrotechnik im Fußballstadion während eines Spiels zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate ohne Bewährung.
Ein Fußballfan, der in Deutschland nicht zugelassenes Sprengmaterial in eine Zuschauermenge eines Fußballstadions wirft, muss mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. Da drohen schnell mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe. Ein 19jähriger Münchner wurde vom Amtsgericht (AG) München (Az. 1022 Ls 466 Js 220800 /16 jug) wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion verurteilt, weil er in der ausverkauften Münchner Allianz Arena bei einem Champions League Spiel des FC Bayern München gegen PSV Eindhoven einen Böller zündete und diesen in den unter ihm liegenden Rang warf. Ein Zuschauer erlitt aufgrund der Explosion ein Knalltrauma und leidet dauerhaft an einem Tinnitus. Auch weitere Zuschauer wurden durch den Böller in ihrem Hörvermögen verletzt. Das Amtsgericht München verurteilte den Jugendlichen daraufhin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht darauf, dass ein Böllerwurf in einem ausverkauften Stadion bei den Zuschauern von Massenpanik bis hin zu schweren Körperverletzungen führen kann.
Ein Fußball-Zuschauer, der einen Knallkörper während eines Fußballspiels von Hannover 96 und dem VfL Wolfsburg geworfen hatte, erhielt von der Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Durch die Detonation des Knallkörpers hatte ein anderer Zuschauer ein Knalltrauma in seinem Ohr erlitten. Der Strafrahmen sieht hier eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft vor.
Nach einem Fußballspiel zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem 1. FC Nürnberg kam es im Mai 2017 zu einem Vorfall, der eine Verurteilung wegen Vermummung und Einsatz von Pyrotechnik nach sich zog. Ein vermummter Fußballrowdy hatte in einer Unterführung auf dem Weg zum Stadion einen Bengalo gezündet. Dadurch kam es bei einigen Personen, die sich in seinem Umfeld befanden zu Reizungen der Augen und Atemwege. Der Mann wurde wegen des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot und das Sprengstoffgesetz zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 1.000 Euro verurteilt.
Bei einem Böllerwurf im Fußballstadion kann es schon zu einer Verurteilung kommen, wenn ein Zuschauer den Sprengkörper einfach nur weitergegeben wird. Da hier die Verletzung von vielen Zuschauern in Kauf genommen wird, verurteilte das LG Münster (Az. 12 c E 29.57) einen Jugendlichen wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu einer Jugendstrafe von zwei Jahre auf Bewährung.
Fußballfans, die Bengalos zünden, können zusätzlich für die Kosten des Polizeieinsatzes oder für Reparaturen von Schäden im Stadion haftbar gemacht werden. Die Vereine oder die Polizei fordern in vielen Fällen die Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und die Reparatur von Schäden zurück.
Wann riskieren Fußball-Fans eine Geldbuße, Meldeauflage oder einen Platzverweis?
Versteckt ein Fussball-Anhänger während eines Fußballspiels einen Mundschutz in seinem Schuh, lässt dies auf seine Gewaltbereitschaft schließen und es droht ihm eine Verurteilung wegen der Verwirklichung des Straftatbestandes „Mitsichführen einer Schutzwaffe“, entschied das OLG Frankfurt/Main (Az. 2 Ss 36/11).
Ein ausländischer Fussball-Fan, der im Zusammenhang mit einem EM-Spiel Flaschen und Tische auf deutsche Polizeibeamte warf, wurde vom AG München wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung auf Bewährung. Während der Bewährungszeit wurde für den Mann ein bundesweites Stadionverbot verhängt.
Ein Fussball-Fan, der an einem Fanmarsch teilnimmt auf dem laut Hassparolen gerufen werden, muss mit einer Geldbuße rechnen, so das OLG Oldenburg (Az. 2 Ss (OWi) 163/15).
Fußball-Fans, die in einer gewaltbereiten Hooligan-Szene auffällig geworden sind, riskieren an Heimspieltagen ein Betretungsverbot der Innenstadt, so das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 5 B 65/12).
Spricht die Polizei ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für einen Fußball-Anhänger aus, muss die von ihr getroffene Gefahrenprognose auf konkreten Tatsachen beruhen, stellt das Verwaltungsgericht Trier (Az.1 K 854/14.TR) klar.
Bei besonderen Fußballveranstaltungen, wie einer Weltmeisterschaft, kann einem gewaltbereiten Hooligan eine Meldeauflage erteilt werden, wonach er sich täglich bei einer Polizeistation melden muss, so u.a. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Az. 24 CS 06.1521).
Ein Fussball-Zuschauer, der einem Schiedsrichter Bier ins Gesicht schüttete, wurde vom LG Zwickau (Az. 4 O 771/23) zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 1.500 Euro an den Schiedsrichter verurteilt.
Warum gibt es ein Vermummungsverbot im Fussballstadion?
Das Vermummungsverbot bei Fußballspielen soll verhindern, dass Personen, die gewalttätige oder ordnungswidrige Handlungen begehen, unerkannt bleiben. Da bei Fußballspielen vermehrt Konflikte und Ausschreitungen auftreten können, ist das Verbot eine präventive Maßnahme, um die Sicherheit von Zuschauern und Ordnungskräften zu erhöhen und die Täter identifizieren zu können.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot?
Gewaltbereite Fußballfans, die sich nach einem Fußballspiel auf dem Gelände des Fußballstadions vermummen, machen sich wegen des Vermummungsverbots im Versammlungsgesetz strafbar. Die Polizei kann eine Strafanzeige gegen die betroffene Person erstatten. Ein Strafverfahren kann in den meisten Fällen zu einer Vorstrafe führen, die sich auf das polizeiliche Führungszeugnis auswirkt. Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot kann mit einer Geldstrafe oder in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. In der Regel hängt die Schwere der Strafe davon ab, ob die vermummte Person zusätzlich in Gewaltaktionen oder andere Straftaten verwickelt war. Die Polizei kann Personen, die gegen das Vermummungsverbot verstoßen, sofort des Stadions oder Stadiongeländes verweisen und sie gegebenenfalls für die Dauer der Veranstaltung in Gewahrsam nehmen, um weitere Störungen zu verhindern. Bei einem Verstoß gegen das Vermummungsverbot können Stadionverbote verhängt werden. Ein Stadionverbot kann bundesweit gültig sein und mehrere Jahre andauern, was bedeutet, dass die betroffene Person an keiner Fußballveranstaltung teilnehmen darf.
Ein Beispiel: Auf dem Gästeparkplatz der Benteler Arena in Paderborn kam es nach dem Fußballspiel zu Tumulten, bei denen auch Pyrotechnik gezündet wurde. Als der gewaltbereiter VfB Stuttgart-Fan den Tumult bemerkte, maskierte er sich mit einer Sturmhaube, so dass man nur noch seine Augen sehen konnte. Er zog die Kapuze seine Hoodies und seiner Jacke tief ins Gesicht, um eine Identifizierung seiner Person zu verhindern, und stellte sich vor die Polizeibeamten. Er schrie sie an und schlug immer wieder mit seiner Hand auf einen Bus. Andere Fußballfans drängten ihn dann irgendwann in den Bus. Er konnte allerdings später aufgrund eines Videos identifiziert werden. Das OLG Hamm (Az. 4 RVs 97/17 OLG Hamm) wertete das Verhalten des gewaltbereiten VfB Stuttgart-Fan als einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot des Versammlungsgesetzes und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro. Auf das Fußballspiel unter freiem Himmel sei das Versammlungsgesetz anwendbar. Da der gewaltbereite Fußballfan sich noch auf dem Veranstaltungsgelände befunden hat, sei die Vermummungstat auch noch im Rahmen der Veranstaltung erfolgt, auch wenn das Fußballspiel schon beendet war, so die Hammer Richter.
Wann müssen randalierende Fans mit einem bundesweiten Stadionverbot rechnen?
Bundesligavereine können randalierenden Fußballfans ein bundesweites Stadionverbot verhängen. Dies kann auch für einen längeren Zeitraum verhängt werden, oft für mehrere Jahre. Das Stadionverbot kann auch auf andere Veranstaltungsorte ausgedehnt werden, um die Sicherheit bei künftigen Spielen zu gewährleisten. Voraussetzung ist, dass dem jeweiligen Randalierer seine Tat nachgewiesen wurde. Lediglich ein auffälliges Verhalten, was man zur Begründung einer Gefährlichkeit heranziehen könnte, reicht für ein bundesweites Stadionverbot nicht aus. Dies entschied das AG München (Az. 242 C 31003/13) im Fall eines Fußballfans, der in einer Gruppe von Fans auf dem Weg zum Stadion war. Dabei kam es zu Gewalttätigkeiten mit den Fans des gegnerischen Vereins. Es folgten Steine- und Flaschenwürfe gegen Polizeibeamte. Der Münchner Fußballverein verhängte gegen den Fan ein bundesweites Stadionverbot. Die Tat konnte dem Fußballfan aber nicht nachgewiesen werden. Daher war das Stadionverbot nach Ansicht des Münchner Amtsgerichts unberechtigt. Der Fußballfan sei zwar durch sein aggressives Verhalten aufgefallen, dies begründe aber keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Beruft man sich bei dem bundesweiten Stadionverbot auf die Gefährlichkeit des Fans, müsse diese konkret definiert werden.
Ist Präventivhaft für Hooligans erlaubt?
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Hooligans, die verdächtigt werden eine Schlägerei zu planen, in Präventivhaft genommen werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerde Nr. 35553/12 u.a) im Fall von drei dänischen Hooligans, die von der Polizei für drei Stunden festgenommen wurden, um eine Schlägerei mit den gegnerischen Fans zu vermeiden. Laut EGMR ist eine Präventivhaft zulässig, wenn sie zur Vorführung vor der zuständigen Gerichtsbehörde stattfindet. Die vorgeworfene Straftat muss konkret sein und sehr wahrscheinlich stattfinden. Die Hooligans müssen zeitnah wieder aus der Haft entlassen werden.
Wann droht Fans ein Ausreiseverbot zu einem Länderspiel?
Ein Bundesbeamter darf einem deutschen gewaltbereiten Fußball-Fan die Ausreise zu einem Fußballspiel im Ausland untersagen. Dies entschied das LG Frankfurt/Main (Az. 2-04 O 219/19) im Fall eines Fußball-Hooligans, der bei Fußballspielen in der Vergangenheit wegen Sachbeschädigung mit brachialer Gewalt und wegen gefährlicher Körperverletzung strafrechtlich relevant auffiel. Nach Ansicht des Gerichts besteht die Gefahr, dass der Hooligan durch Gewaltdelikte im Ausland den Belangen der Bundesrepublik Deutschland schade.
Müssen randalierende Fans an den Verein verhängte Geldstrafen zahlen?
Bei einem Spiel des FC Bayern München gegen den FC Zürich brannten Anhänger des FC Bayern München zahlreiche Bengalische Feuer ab. Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA (Union of European Football Associations) bestrafte den FC Bayern München daraufhin mit einer Geldbuße von 15.000 Euro, die der Club akzeptierte und bezahlte.
Die FC Bayern München AG verklagte daraufhin einen Fußballfan, der im Verdacht stand die Bengalos gezündet zu haben. Der Verein musste vor dem Landgericht (LG) Karlsruhe (Az. 8 O 78/12) eine juristische Niederlage hinnehmen. Das Landgericht Karlsruhe hat zwar entschieden, dass ein vom Sportgericht bestrafter Verein von einem Zuschauer, der Pyrotechnik abgebrannt hat, unter bestimmten Voraussetzungen den Ersatz gezahlter Geldstrafen verlangen kann. Die Klage des FC Bayern München wurde aber abgewiesen, weil er nicht nachweisen konnte, dass es der Beklagte war, der das Bengalische Feuer gezündet hatte.
Ein Zuschauer muss dem Fußballverein 1. FC Köln Schadensersatz für die von ihm geleistete Verbandsstrafe zahlen, weil er während eines Heimspiels im Kölner RheinEnergieStadion einen Knallkörper gezündet und vom Oberrang auf den Unterrang der Tribüne Nord geworfen hatte. Dabei wurden sieben Menschen verletzt. Der 1. FC Köln kassierte unter anderem wegen dieses Vorfalls vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro. 30.000 Euro verlangte der 1. FC Köln daraufhin vom zündelnden Zuschauer zurückerstattet.
Mit Recht, entschied letztinstanzlich der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 14/16). Jeder Zuschauer habe sich so zu verhalten, dass ein Fußballspiel ungestört durchgeführt werden könne. Das Werfen von Knallkörpern stört ein Fußballspiel in seinem Ablauf. Kommt es dadurch zu Schäden, muss der Zuschauer für diese Schäden haften. Einen solchen Schaden stellt auch die Geldstrafe des DfB gegenüber dem Bundesligisten 1. FC Köln dar. Der Zuschauer hat daher die 30.000 Euro an den 1. FC Köln zu zahlen.
Der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 62/17) hat sich mit der Frage beschäftigt, wie viel Schadensersatz ein Zuschauer, der einen Knallkörper auf der Fußballtribüne gezündet hat, an den Verein zahlen muss, dem wegen diesem Vorfall eine Verbandsstrafe auferlegt wurde. Das Besondere an diesem Fall: Die Verbandsstrafe in Höhe von rund 120.000 Euro war vom Deutschen Sportgericht gegenüber dem 1. FC Köln nicht nur wegen des einen Verstoßes ausgesprochen worden, sondern sie galt für mehrere solcher Vorfälle.
Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil klar, dass die Höhe des Schadensersatzes, den ein Randalierer für einen Böllerwurf dem Fußballverein erstatten muss, sich danach bemisst, in welchem Maß sich die Pflichtverletzung des Randalierers in der konkreten Strafe niedergeschlagen hat. Im konkreten Fall wurde der Zuschauer daher zu rund 20.340 Euro Schadensersatz für seinen Böllerwurf verurteilt.
erstmals veröffentlicht am 20.11.2017, letzte Aktualisierung am 11.11.2024
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