Privater Verkauf bei eBay: So schnell werden Sie zum Gewerbetreibenden
Beim privaten eBay-Verkauf ist Vorsicht geboten, da der private Verkäufer schnell rein rechtlich gesehen zum gewerblichen Verkäufer werden kann.
Der Online-Flohmarkt eBay erfreut sich gerade bei privaten Verkäufern einer großen Beliebtheit. Sei es bei Haushaltsauflösungen, Erbschaften oder dem Verkauf einer alten Bücher- oder Plattensammlung - bei eBay finden sich dankbare Abnehmer. Wer erst einmal den privaten eBay-Verkauf für sich entdeckt hat, den lässt dieser Virus so schnell nicht wieder los.
Doch hier ist Vorsicht geboten, da der private Verkäufer schnell rein rechtlich gesehen zum gewerblichen Verkäufer werden kann. Dies ist dann gegeben, wenn, so die Rechtsprechung, ständig und planmäßig bei eBay verkauft wird. Die Rechtsprechung ist nicht ganz einheitlich. Letztlich ist dann ein gewerblicher Verkauf anzunehmen, wenn oft verkauft wird. So hat bspw. der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 04.12.2008, Az.: I ZR 3/06 entschieden, dass bereits 91 Verkäufe in fünf Wochen dazu führen, dass der private Verkäufer gewerblich wird. Auch der Verkauf von Neuware oder immer wieder gleichen Waren kann problematisch werden.
Die Rechtsfolgen sind gravierend: Zum einen dürfen gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung nicht ganz ausschließen, Hauptproblem ist jedoch, dass quasi pseudo-gewerbliche Verkäufer auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Der private Verkäufer bei eBay, der umfangreich verkauft, unterscheidet sich in nichts von einem großen gewerblichen Händler. Folge ist, dass er bspw. die Verpflichtung hat, eine sogenannte Anbieterkennzeichnung mit seinen persönlichen Daten vorzuhalten oder über das Widerrufsrecht zu informieren. Eine entsprechende Abmahnung ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Hier kommen schnell zwischen 400,00 € und 1.000,00 € zusammen.
So faszinierend der Marktplatz eBay auch sein mag, für einen umfangreichen Privatverkauf eignet er sich nicht.
Rechtsanwalt Johannes Richard
Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz
Doch hier ist Vorsicht geboten, da der private Verkäufer schnell rein rechtlich gesehen zum gewerblichen Verkäufer werden kann. Dies ist dann gegeben, wenn, so die Rechtsprechung, ständig und planmäßig bei eBay verkauft wird. Die Rechtsprechung ist nicht ganz einheitlich. Letztlich ist dann ein gewerblicher Verkauf anzunehmen, wenn oft verkauft wird. So hat bspw. der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 04.12.2008, Az.: I ZR 3/06 entschieden, dass bereits 91 Verkäufe in fünf Wochen dazu führen, dass der private Verkäufer gewerblich wird. Auch der Verkauf von Neuware oder immer wieder gleichen Waren kann problematisch werden.
Die Rechtsfolgen sind gravierend: Zum einen dürfen gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung nicht ganz ausschließen, Hauptproblem ist jedoch, dass quasi pseudo-gewerbliche Verkäufer auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Der private Verkäufer bei eBay, der umfangreich verkauft, unterscheidet sich in nichts von einem großen gewerblichen Händler. Folge ist, dass er bspw. die Verpflichtung hat, eine sogenannte Anbieterkennzeichnung mit seinen persönlichen Daten vorzuhalten oder über das Widerrufsrecht zu informieren. Eine entsprechende Abmahnung ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Hier kommen schnell zwischen 400,00 € und 1.000,00 € zusammen.
So faszinierend der Marktplatz eBay auch sein mag, für einen umfangreichen Privatverkauf eignet er sich nicht.
Rechtsanwalt Johannes Richard
Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz
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