Familienzusammenführung zum Erlernen der deutschen Sprache
Eine Einreisung ausländischer Ehegatten deutsche Staatsbürger ist unter bestimmten Umständen erleichtert.
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (10 C 12.12) können ausländische Ehegatten Deutscher nun unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne vorherigen Sprachtest nach Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung einreisen. Nämlich dann, wenn Ihnen das Erlernen der deutschen Sprache im Ausland nicht unter zumutbaren Bedingungen binnen eines Jahres möglich ist und sie das Erlernen im Inland nachholen. Das Erfordernis der Sprachkenntnis ist seit seiner Einführung hart umkämpft. Rechtsanwalt Sierck steht hierzu auf dem Standpunkt, dass es zumindest für deutsche Staatsangehörige unzumutbar ist, nicht mit ihrem ausländischen Ehepartner im Inland zusammenleben zu können, nur weil dieser die deutsche Sprache nicht beherrscht. Gleiche Rechte für Ausländer zu fordern, ist aus seiner Sicht anstrebenswert.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage von Rechtsanwalt Sierck unter sierck.de.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage von Rechtsanwalt Sierck unter sierck.de.
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Ehe & Familie
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Familienrecht