anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Versicherungsrecht ,
18.07.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1232 mal gelesen)
Stern Stern Stern Stern grau Stern grau 3.9 / 5 (88 Bewertungen)

Wann muss die private Unfallversicherung zahlen?

Bewustloser wird nach Arbeitsunfall auf eine Trage gehoben Bewustloser wird nach Arbeitsunfall auf eine Trage gehoben © freepik-mko

Ob der Sturz von der Leiter, ein Autounfall oder eine Sportverletzung: Wer einen Unfall erleidet, kann zumindest die finanziellen Folgen mit Hilfe einer privaten Unfallversicherung abfedern. In welchen Fällen zahlt die private Unfallversicherung? Bei welchen Unfällen besteht kein privater Unfallversicherungsschutz? Welche Fristen müssen Versicherungsnehmer bei der privaten Unfallversicherung beachten? Und wieviel zahlt die private Unfallversicherung im Leistungsfall?

In welchen Fällen zahlt die private Unfallversicherung?


Die private Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft durch die Unfallfolgen beeinträchtigt ist. Eine Gesundheitsbeschränkung, die nur temporär ist, wie etwa ein gebrochener Arm, ist in den meisten Fällen nicht vom Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung gedeckt. Ebenso wenig sind Krankheiten vom privaten Unfallversicherungsschutz umfasst. Wichtig ist auch, dass der Unfall ursächlich für die bleibende Gesundheitsbeeinträchtigung ist.

Übrigens: Von einem Unfall spricht im Sinne des Versicherungsrechts immer dann, wenn der Versicherungsnehmer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis einen dauerhaften Schaden an seiner Gesundheit erfährt.

Bei welchen Unfällen besteht kein Versicherungsschutz durch die private Unfallversicherung?


Für welche Unfälle die private Unfallversicherung nicht haftet, steht in der Regel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrags. Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz häufig für Unfälle, die sich aufgrund von Alkohol ereignen. Ebenso für Unfälle beim Begehen einer Straftat oder bei Unfällen, die aufgrund eines Kriegsereignisses geschehen.

Auch Vergiftungen und Infektionen sind in der Regel nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Im Fall einer Witwe, deren Mann aufgrund eines infektiösen Dornenstichs verstarb, entschied jedoch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az. 12 U 12/13), dass die private Unfallversicherung des Verstorbenen rund 15.000 Euro nebst Zinsen an die Witwe zahlen muss. Die private Unfallversicherung könne sich nicht durch die Infektionsklausel in ihren Versicherungsbedingungen von der Zahlung befreien, da bei einem Dornenstich nicht nur über die Haut Bakterien in den Körper eindringen, sondern auch tiefer liegende Gewebe verletzt werden können. Das dies im konkreten Fall möglicherweise nicht so war, hätte die private Unfallversicherung beweisen müssen.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind oft auch Hobbys mit einer erhöhten Verletzungsgefahr, wie etwa Fallschirmspringen oder Autorennen.

Welche Fristen müssen bei einer privaten Unfallversicherung beachtet werden?


Damit die private Unfallversicherung für die Folgen eines Unfalls aufkommt, muss sich die bleibende Gesundheitsbeeinträchtigung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall beim Versicherungsnehmer einstellen und spätestens 15 Monate nach dem Unfall durch einen Arzt bestätigt werden.

Wie viel zahlt die private Unfallversicherung im Leistungsfall?


Wie viel Geld dem Versicherungsnehmer nach einem Unfall von der privaten Unfallversicherung zu steht, hängt vom Grad seiner dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung ab und von der vereinbarten Versicherungssumme. 100 Prozent der Versicherungssumme gibt es von der privaten Unfallversicherung nur bei einer 100 prozentigen dauerhaften Invalidität des Versicherungsnehmers.



erstmals veröffentlicht am 01.04.2014, letzte Aktualisierung am 18.07.2023

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Versicherungrecht & Sozialversicherung
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.