Vorwurf Steuerhinterziehung: Was Sie jetzt unbedingt tun müssen!
Verdacht auf Scheinselbstständigkeit, unberechtigter Bezug von Kindergeld oder die zu spät abgegebene Steuererklärung: Möglichkeiten der Steuerhinterziehung gibt es viele und sie betreffen nicht nur Firmen und vermögende Menschen. Doch wann liegt eine Steuerhinterziehung vor? Welche Strafen drohen? Wie läuft das Steuerstrafverfahren ab? Warum brauchen Sie jetzt unbedingt einen Strafverteidiger? Wann ist eine Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung sinnvoll? Und wann ist eine Steuerhinterziehung verjährt?
- Wann spricht man von einer Steuerhinterziehung?
- Vorwurf Steuerhinterziehung - Wie läuft das Steuerstrafverfahren ab?
- Was kann ein Strafverteidiger bei Steuerhinterziehung für Sie tun?
- Wann ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sinnvoll sein?
- Wann ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nicht mehr möglich?
- Was tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?
- Welche Strafe droht bei einer Steuerhinterziehung?
- Wann ist eine Steuerhinterziehung verjährt?
- Anwälte für Steuerstrafsachen finden und beauftragen
- Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht
Wann spricht man von einer Steuerhinterziehung?
Wer bei der Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer oder auch Umsatzsteuer nach der Abgabenordnung „bei Finanzbehörden oder anderen Behörden (z. B. beim Zoll) über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt“ begeht eine strafbare Steuerhinterziehung. Eine Steuerhinterziehung kann auch verwirklicht werden, wenn der Steuerbehörde steuerrelevante Tatsachen nicht mitgeteilt werden.Vorwurf Steuerhinterziehung - Wie läuft das Steuerstrafverfahren ab?
Besteht der Verdacht einer Steuerstraftat, wie etwa einer Steuerhinterziehung, leitet in der Regel das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren ein. Zur Einleitung eines solchen Verfahrens sind auch das Hauptzollamt, das Bundeszentralamt für Steuern, die Familienkasse, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft berechtigt. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerstraftaten, wie etwa einer Steuerhinterziehung, werden die Ermittlungen nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von zentralen Straf- und Bußgeldsachenstellen geleitet. Die Steuerfahndung übernimmt die Rolle der Polizei – mit denselben Rechten und Pflichten. Sie kann ein Steuerstrafverfahren gegen einen Beschuldigten einleiten und Strafanzeigen entgegennehmen. Der Beschuldigte wird entweder von der Steuerfahndung oder der zentralen Straf- und Bußgeldsachenstelle über die Einleitung des Steuerstrafverfahrens informiert. Sobald die Steuerfahndung Ermittlungen wegen Steuerstraftaten aufgenommen hat, müssen Sie mit Durchsuchungen Ihrer Firmen- und Privaträume rechnen. Dabei werden alle wichtig erscheinenden Unterlagen, PC, USB-Sticks, etc. beschlagnahmt. Weitere Ermittlungsmaßnahmen sind die Vernehmung des Beschuldigten und möglicher Zeugen sowie das Einholen von Auskünften bei Banken. Ein Steuerstrafverfahren endet entweder mit einer Anklage vor Gericht oder das Steuerstrafverfahren wird mangels ausreichendem Tatverdacht eingestellt. Am häufigsten erfolgt jedoch eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens gegen eine Auflagenzahlung. Die Finanzbehörde kann von einer Klageerhebung absehen, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Auflagen und Weisungen beseitigt werden kann. Möglich ist auch der Erlass eines Strafbefehls, wenn eine mündliche Verhandlung vor Gericht nicht notwendig erscheint und eine Geldstrafe verhängt werden soll.Was kann ein Strafverteidiger bei Steuerhinterziehung für Sie tun?
Beim Vorwurf einer Steuerhinterziehung kann eine Selbstanzeige sinnvoll sein, um Straffreiheit zu erhalten. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf das Steuerstrafrecht auf. Als Steuerstrafrechtsexperte kennt er die inhaltlichen Anforderungen und Sperrgründe für eine Selbstanzeige und schätzt so kompetent ein, ob in Ihrem Fall eine Selbstanzeige zum gewünschten Erfolg der Straffreiheit führt. Sollten Sie bereits mit Ermittlungsmaßnahmen konfrontiert sein, ist eine kompetent Unterstützung eines Steuerstrafrechtsprofis unbedingt notwendig. Er weiß aufgrund seiner fachlichen Expertise im Steuerstrafrecht und seiner Berufserfahrung wie Sie sich bei Beschlagnahmen, Telefonüberwachungen, drohendem dinglichen Arrest oder Verhaftungen am besten verhalten und wird in jedem Verfahrensstadium versuchen eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens zu erreichen. Ihr Strafverteidiger wird beim Vorwurf Steuerhinterziehung Akteneinsicht beantragen, bewertet den Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt und baut mit Ihnen zusammen eine effektive Verteidigungsstrategie auf. Ihr Strafverteidiger schützt Sie und Ihr Unternehmen vor vermögenssichernden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden, die schnell existenzbedrohend werden können, sowie vor einer Untersuchungshaft. Bei Durchsuchungen Ihrer Geschäftsräume oder Vernehmungen ist er an Ihrer Seite und setzt sich für Ihre Rechte durchsetzungsstark ein. Einen ersten Überblick, wie Sie sich als Beschuldigter einer Steuerstraftat am besten verhalten, haben wir Ihnen in einer übersichtlichen Checkliste dargestellt.Wann ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sinnvoll sein?
Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Aus diesem Grund denken viele, wenn eine Steuerhinterziehung aufzufliegen droht über eine Selbstanzeige nach. Diese sollte nie überstürzt und ohne anwaltliche Beratung erfolgen. Denn bei der Selbstanzeige können viele formale oder inhaltliche Fehler gemacht werden, die eine Straffreiheit verhindern. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen an eine Selbstanzeige. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen unverjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, geht das zu Lasten des Selbstanzeigers. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zu Einleitung eines Strafverfahrens! Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden.Wann ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nicht mehr möglich?
Eine Selbstanzeige ist nicht möglich, wenn einer der in der Abgabenordnung normierten Sperrgründe vorliegt. Dies ist etwa der Fall, wenn die Steuerstraftat kurz vor der Entdeckung steht, die Steuerfahndung bereits die Firmenräume durchsucht oder das Ermittlungsverfahren schon eingeleitet ist. Eine Selbstanzeige ist ebenso bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, nicht mehr möglich.Was tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?
Die Steuerfahndung kommt meist überraschend. Für den Betroffenen ist die Steuerfahndung vor der Tür stehen zu haben eine große Aufregung. Wichtig: Bleiben Sie ruhig und besonnen. Machen Sie keine Szene und widersetzen Sie sich der Durchsuchung nicht, sie kann nicht verhindert werden. Stattdessen lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und informieren sofort Ihren Rechtsanwalt. Die Steuerfahnder sollten sich nicht alleine in den Geschäftsräumen aufhalten. Unterlagen, die die Steuerfahndung mitnehmen will, sollten Sie nicht freiwillig herausgeben. Bestehen Sie darauf, dass die Unterlagen beschlagnahmt werden. Nur so können Sie bei einer rechtswidrigen Durchsuchung Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme einlegen. Ganz wichtig: Schweigen Sie! Geben Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt keine Erklärungen ab. Sorgen Sie dafür, dass auch Beschäftigte keine Erklärungen abgeben. Eine Selbstanzeige ist jetzt nicht mehr möglich. Gut zu wissen: Liegt der Steuerfahndung kein Haftbefehl vor, darf sie keinen Personenzwang ausüben. Auch Telefonverbote oder Stubenarrest sind keine Mittel, die die Steuerfahndung anordnen darf.Welche Strafe droht bei einer Steuerhinterziehung?
Im Fall einer Steuerhinterziehung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Im besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung ist eine Geldstrafe ausgeschlossen und es kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhangen werden. Die hinterzogenen Steuern müssen nachgezahlt werden. Daneben kann die Gewerbeausübung untersagt, die Gaststättenerlaubnis widerrufen, Ausländer ausgewiesen, Waffenscheine und Jagdscheine eingezogen werden.Wann ist eine Steuerhinterziehung verjährt?
Die Strafverfolgung von Steuerhinterziehung verjährt in der Regel nach fünf Jahren. In schweren Fällen der Steuerhinterziehung kann eine Verjährung erst in 15 Jahren erfolgen. Diese Verjährungsfrist kann entweder durch die Bekanntgabe eines Bußgeldverfahrens oder die Anordnung eines Bußgeldverfahrens unterbrochen werden.Anwälte für Steuerstrafsachen finden und beauftragen
Anwälte für Steuerstrafrecht Beratung vom Anwalt im Steuerstrafrecht Hier finden Sie schnell zu einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht und können sich umfassend über die weiteren Schritte informieren. Falls Sie Beratung in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir, Ihr Anliegen im Kontaktformular bereits zu schildern und sich unverbindlich zurückrufen zu lassen. Ihr Anwalt / Ihre Anwältin kann sich dann optimal vorbereiten und Sie effektiv zu Ihrem Rechtsfall und den möglichen Kosten beraten.Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafrecht werden strafrechtliche Tatbestände mit dem Steuerrecht zu einem Spezialrechtsgebiet verknüpft.
+ Was ist ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren?Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ermittelt zunächst die Finanzbehörde den Sachverhalt. Steht nicht fest, ob eine Steuerstraftat begangen wurde, wird ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle durchgeführt. Den Ablauf des Ermittlungsverfahrens finden Sie in unserer Checkliste.
erstmals veröffentlicht am 24.05.2019, letzte Aktualisierung am 17.04.2024
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