Sturz im Krankenhaus/Pflegeheim: Wer muss die Sorgfaltspflichtverletzung beweisen?
Arzthaftungsprozesse werden nach der jeweils geltenden Beweislastverteilung entschieden. In der Regel muss der Patient darlegen und auch beweisen, dass dem Arzt bzw. dem Personal des Krankenhauses/ Pflegeheimes ein Fehler unterlaufen ist. Bestehen daran Zweifel, geht dies voll zu Lasten des Patienten. Eine wichtige Ausnahme von diesem Grundsatz kann für Sturzereignisse im Krankenhaus bzw. in einem Pflegeheim gelten:
Dieses richtige Ergebnis wird damit begründet, dass für das Pflegepersonal in solchen Fällen ein "vollbeherrschbares Risiko" besteht, denn die Schadensursache ist dem Organisationsbereich des Krankenhauses/ Pflegeheimes zuzuordnen und stammt nicht aus der Sphäre des Patienten, der sich auf eine ordnungsgemäße Hilfeleistung verlassen darf. Kommt es hingegen zu einem Sturz außerhalb einer solchen Gefahrensituation, bleibt der Patient in der Regel beweispflichtig.
Gerade in Fällen schwerster Sturzverletzungen, in denen sich die gestürzten Patienten/ Bewohner gegebenenfalls gar nicht mehr an das Sturzereignis erinnern können, empfiehlt es sich daher, zunächst die vollständigen Behandlungsunterlagen anzufordern und darauf zu prüfen, wie und wann es zu dem Sturz gekommen ist und ob das Geschehen für das Pflegepersonal "eigentlich" voll beherrschbar gewesen wäre.
Dollinger Partnerschaft Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Medizinrecht · Fachanwalt für Versicherungsrecht
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