Urheberrecht: Unerlaubtes Foto auf Homepage – Wie viel Schadensersatz steht dem Fotografen zu?
Wer ein Foto auf seiner Website veröffentlicht, ohne die Zustimmung des Fotografen zu besitzen, muss dem Fotograf als Inhaber des Urheberrechts dafür eine Lizenzgebühr als Schadensersatz bezahlen. Mit der Frage, wie hoch dieser Schadensersatz sein muss, hat sich jüngst das Oberlandesgericht Hamm auseinandergesetzt.
10 Euro Schadensersatz pro Bild
Im zugrundeliegenden Fall erstellte ein Modefotograf für ein Unternehmen rund 6.000 Fotografien mit Bade- und Strandbekleidung. Diese Fotografien waren zur Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens gedacht. Über eine Weitergabe der Fotografien an Dritte wurde zwischen Unternehmen und Fotografen nichts vereinbart. Das Unternehmen stellte die Fotografien auch seinen Vertriebspartnern zur Verfügung. Ein Vertriebspartner publizierte elf Fotografien auf seiner Homepage und erhielt vom Fotografen eine Abmahnung.
Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 4 U 34/15) musste nun klären, in welcher Höhe der Vertriebspartner dem Fotografen Schadensersatz für die Veröffentlichung der Fotos auf der Website leisten muss. Das Gericht hält 10 Euro Schadensersatz pro Bild für ausreichend. Der Fotograf könne die Bezahlung verlangen, die ihm geleistet worden wäre, wenn das Nutzungsrecht rechtswirksam übertragen worden wäre. Bei der Berechnung legte das Gericht die Vergütung zugrunde, die der Fotograf von seinem Auftraggeber erhalten hat, nämlich 6 Euro pro Bild, und rechnete noch einen Aufschlag dazu, weil der Urhebervermerk auf der Website des Vertriebspartners fehlte.
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