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Kategorie: Anwalt Mietrecht ,
06.10.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 2205 mal gelesen)
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Wohngemeinschaft: Welche Rechte und Pflichten haben Mieter?

Wohngemeinschaft: Welche Rechte und Pflichten haben Mieter? © contrastwerkstatt - Fotolia

Wohnungsnot, hohe Mieten oder einfach nicht alleine, sondern in einer Gemeinschaft wohnen zu wollen, veranlassen Mieter zur Wohngemeinschaft. Doch was muss man bei einer Wohngemeinschaft beim Mietvertrag beachten? Welche Mietvertragsformen gibt es für Wohngemeinschaften? Wer muss bei einer Wohngemeinschaft die Kaution zahlen? Und wer haftet für Schäden in der WG-Mietwohnung?

1. WG-Mietvertragstyp: Ein Hauptmieter - Mitbewohner sind Untermieter


Ein gängiger Mietvertragstyp ist, dass ein Mieter Hauptmieter der Wohnung ist und alle anderen Mitbewohner sind seine Untermieter. In diesem Fall treffen den Hauptmieter alle Rechte und Pflichten aus dem Mietervertrag. Das geht vom Straßenfegen bis zur Mietzahlung. Zahlt ein Untermieter seine Miete nicht, haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber trotzdem auf die volle Mietzahlung.
Wichtig ist, dass der Mieter sich im Mietvertrag vom Vermieter bestätigen lässt, dass er zur Untervermietung und zur alleinigen Auswahl der Untermieter berechtigt ist.

Diese Vertragsform ist besonders für Hauptmieter geeignet, für die die Untervermietung nur eine temporäre Lösung darstellt und die zu einem späteren Zeitpunkt die Wohnung alleine bewohnen wollen.

Vermieter haben bei diesem WG-Vertragstyps in der Regel auch keine Probleme, denn die vertragliche Situation ist keine andere als hätte er die Mietwohnung an nur einen Mieter vermietet.

2. WG-Mietvertragstyp: Alle Mieter sind Hauptmieter eines Mietvertrags


Ein weiterer verbreiteter WG-Mietvertragstyp ist, dass alle Mieter gleichberechtigte Hauptmieter sind. Der Mietvertrag wird von allen Mietern unterschrieben und mit dem Vermieter abgeschlossen. Damit haften alle Mieter gesamtschuldnerisch, zum Beispiel für die Miete. Zahlt also ein Mieter seinen Mietanteil nicht, müssen die übrigen Mieter dafür geradestehen. Der Vermieter kann sich in dem Fall einen Mitmieter aussuchen, der die offene Miete begleichen muss. Eine für den Vermieter vorteilhafte Vertragssituation.
Scheidet ein Mieter aus der Wohngemeinschaft aus, muss ein Nachfolger von allen Mitmietern und dem Vermieter akzeptiert werden. Aufgenommen wird er in den WG-Mietvertrag durch einen Nachtrag im Mietvertrag, den alle Mieter und der Vermieter unterzeichnen muss.

Wichtig: Alle Schreiben oder Abrechnungen des Vermieters müssen immer an alle Mieter adressiert sein. Das wird oft vergessen, mit der Folge das etwa eine Kündigung wegen formaler Fehler nicht wirksam ist.

3. WG-Mietvertragstyp: Jeder Mieter ist eigenständiger Mieter


Eine weitere WG-Mietvertrags-Variante ist, dass der Vermieter jedes Zimmer einer Mietwohnung - mit Mitbenutzungsmöglichkeit von Küche und Bad - an einen Mieter mit eigenem Mietvertrag vermietet. Das ist für den Vermieter sehr aufwändig, denn er muss bspw. die Nebenkosten mit jedem einzelnen Mieter abrechnen. Meist wird in diesem Fall daher eine Nebenkostenpauschale vereinbart.
Für den Vermieter nachteilig ist, dass die Mieter mit gesetzlicher Kündigungsfrist jederzeit das Mietverhältnis beenden können ohne sich um einen Nachfolger kümmern zu müssen.

Für Mieter kann es nachteilig sein, dass der Vermieter die Mieter aussucht, was ggfs. für die Chemie in der Wohngemeinschaft unvorteilhaft ist.

Wer muss in der Wohngemeinschaft die Kaution zahlen?


Wer in einer Wohngemeinschaft die Kaution zahlen muss, hängt entscheidend vom Vertragstyp ab:

In der Konstellation „Hauptmieter/Untermieter“ muss alleine der Hauptmieter die gesamte Mietkaution an den Vermieter zahlen. Am Ende des Mietverhältnisses bekommt auch nur er die Kaution zurück.

Sind alle Mieter Hauptmieter der Wohnung mit einem gemeinsamen Mietvertrag, ist jeder anteilig für die Mietkaution verantwortlich. Wer wie viel Kaution zahlen muss, können die Mieter untereinander klären – etwa in Abhängigkeit zur Zimmergröße.

Besitzen alle Mitbewohner einen eigenen Mietvertrag, muss jeder einzelne Mieter auch die Kaution für sein Zimmer zahlen und erhält diese nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurück.

Wer haftet für Schäden in der WG-Mietwohnung?


Bei der WG-Vertragssituation „Hauptmieter-Mitbewohner Untermieter“ haftet der Hauptmieter allein für alle Schäden, die in der Mietwohnung entstehen.

Sind alle Mieter Hauptmieter haften sie gesamtschuldnerisch, d.h. wenn keiner für den verursachten Schaden geradesteht, kann der Vermieter sich bei Schäden in der Wohnung einen Mieter aussuchen, der den Schaden beseitigen oder bezahlen muss.

Ist jeder Mitbewohner eigenständiger Mieter mit eigenem Mietvertrag, haftet er nur für die Schäden, die er zu verantworten hat. Dies kann im Hinblick auf die gemeinschaftlich genutzten Räume, wie Küche und Bad, ein Beweisproblem für den Vermieter werden.



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