Ab wann gilt man als vorbestraft?
Bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder auch um eine Mietwohnung wird oft die Frage nach Vorstrafen gestellt. Doch wann ist man vorbestraft? Welche Strafen erscheinen im polizeilichen Führungszeugnis? Wer erfährt von einer Vorstrafe? Und wann wird eine Vorstrafe wieder aus dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht?
Wann bin ich vorbestraft?
Grundsätzlich ist jeder vorbestraft, der rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde und zwar unabhängig vom Strafmaß. Umgangssprachlich meint „vorbestraft“ aber, wann erscheinen Strafen im polizeilichen Führungszeugnis.
Das polizeiliche Führungszeugnis wird aus den Eintragungen im Bundeszentralregister erstellt. Dort werden zwar alle Vorstrafen unabhängig vom Strafmaß eingetragen, aber nicht alle Verurteilungen kommen auch ins polizeiliche Führungszeugnis. Verurteilungen zu einer Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen sowie zu einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Monaten oder einer Jugendstrafe auf Bewährung unter zwei Jahren erscheinen nicht im polizeilichen Führungszeugnis.
Als vorbestraft im umgangssprachlichen Sinn gilt man also erst nach einer strafrechtlichen Verurteilung mit einem Strafmaß von über 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Jugendstrafe ab zwei Jahren. Jemand ohne Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis gilt in diesem Sinne als nicht vorbestraft, obwohl er möglicherweise strafrechtlich verurteilt wurde.
Welche Strafen erscheinen im polizeilichen Führungszeugnis?
Im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen alle Verurteilungen zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und einer Jugendstrafe von mehr als zwei Jahre.
In Ausnahmefällen kann aber auch eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen ins polizeiliche Führungszeugnis gelangen. Das ist etwa der Fall, wenn der Betroffene wegen einer weiteren Straftat verurteilt wird.
Wer erfährt von meiner Vorstrafe?
Alle Vorstrafen werden in das Bundeszentralregister eingetragen. Gerichte, Polizei und andere Behörden, wie z.B. die Ausländerbehörde, können hier Einsicht nehmen und prüfen, ob jemand vorbestraft ist.
Wie lange bleibt die Vorstrafe in meinem polizeilichen Führungszeugnis?
Wann eine Vorstrafe wieder aus dem polizeilichen Führungszeugnis verschwindet, hängt von den Tilgungsregelungen im Bundeszentralregistergesetz ab. Grundsätzlich orientiert sich die Tilgungsfrist am begangenen Strafdelikt und der Schwere der Straftat. Die Tilgungsfristen liegen zwischen drei bis 10 Jahren und beginnen ab dem ersten Tag der Verurteilung. Für manche strafrechtlichen Verurteilungen ist eine Tilgung der Vorstrafe aus dem Bundeszentralregister gänzlich ausgeschlossen. So etwa bei Sicherheitsverwahrungen und lebenslangen Freiheitsstrafen.
Muss ich die Löschung meiner Vorstrafe aus dem polizeilichen Führungszeugnis beantragen?
Nein, mit Ablauf der Tilgungsfrist wird die Löschung der Vorstrafe aus dem polizeilichen Führungszeugnis automatisch veranlasst.
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