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Kategorie: Anwalt Strafrecht ,
08.04.2024 (Lesedauer ca. 6 Minuten, 44623 mal gelesen)
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Vorladung erhalten – Wie verhalte ich mich am besten?

Vorladung erhalten – Wie verhalte ich mich am besten? © freepik - mko

Sie haben als Beschuldigter oder Zeuge eine Vorladung erhalten? Keine Panik! Jetzt gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und sich richtig zu verhalten! Muss man einer Vorladung überhaupt Folge leisten? Was passiert, wenn man nicht zum Vorladungstermin geht? Wie läuft eine Vorladung ab? Und warum brauchen Sie jetzt unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht?

Was ist eine Vorladung?

Eine Vorladung ist die Aufforderung zum persönlichen Erscheinen zwecks einer Vernehmung in der Regel vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Die Vorladung erfolgt meist schriftlich. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Polizei telefonisch eine Vorladung ausspricht.

Muss ich einer Vorladung nachkommen?

Bei einer polizeilichen Vorladung besteht weder für einen Beschuldigten, noch für einen Zeugen, eine Pflicht zum Erscheinen. Anders sieht das bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht aus. In diesen beiden Fällen besteht für den Beschuldigten eine Plicht zur Vernehmung zu erscheinen. Die Staatsanwaltschaft hat das Recht Ihr Erscheinen etwa durch eine Festnahme zu erzwingen.

Was passiert, wenn ich zu einer polizeilichen Vorladung nicht erscheine?

Wenn Sie den Termin zu einer polizeilichen Vorladung nicht wahrnehmen, hat das keine nachteiligen Konsequenzen. Die Polizei wird Ihr Nichterscheinen in der Akte festhalten und diese an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung weiterleiten.

Muss ich den polizeilichen Vorladungstermin absagen?

Sie sind nicht verpflichtet den Vorladungstermin bei der Polizei mündlich oder schriftlich abzusagen, auch dann nicht, wenn die Polizei Sie darum in der Vorladung bittet. Möchten Sie aus Gründen der Höflichkeit den Termin dennoch absagen, sollten Sie dies schriftlich tun, um sich nicht der Gesprächssituation mit einem Ermittler auszusetzen.

Wie läuft eine Vorladung ab?

Eine Vorladung erfolgt in der Regel schriftlich. Im Schreiben erfahren Sie als Beschuldigter welcher Straftat Sie sich verdächtig gemacht haben. Zudem wird Ihnen Ort, Datum und Uhrzeit der Vernehmung mitgeteilt. Die polizeiliche Vernehmung beginnt damit Ihnen die vorgeworfene Tathandlung darzulegen und den Geschädigten mitzuteilen. Sie werden über Ihre Rechte als Beschuldigter nach § 163a Strafprozessordnung belehrt. Danach steht es Ihnen frei, sich zu den Beschuldigungen zu äußern oder zu schweigen. Sie haben das Recht jederzeit einen Strafverteidiger zur Vernehmung mitzubringen oder hinzuzuziehen. Als Beschuldigter können Sie zur Entlastung einzelne Beweisanträge stellen. Entscheiden Sie sich zur Sache auszusagen, werden Ihre Angaben zu Protokoll gegeben und Ihnen nach der Vernehmung zur Unterschrift vorgelegt.

Wie verhalte ich mich als Beschuldigter bei einer Vorladung richtig?

Mit einer Vorladung erfahren Sie als Beschuldigter in der Regel zum ersten Mal davon, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Die Vorladung zu einer Vernehmung kann von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. Die vernehmenden Polizisten sind in ihren Vernehmungsmethoden bestens geschult und entlocken Ihnen in einer scheinbar entspannten Gesprächsatmosphäre Informationen, die in einem späteren Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden können. Insbesondere sollten Sie sich nicht überschätzen und glauben, Sie könnten die Vorwürfe selbst widerlegen. Die Ermittlungen gegen Sie wären nicht eingeleitet worden, wenn nicht schon ein handfester Anfangsverdacht vorliegen würde. Das gleiche gilt bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft. Hier besteht für Sie nur die Pflicht Ihre Identifikation zu ermöglichen, also Name, Adresse, Geburtsdaten mitzuteilen. Weigern Sie sich diese Angaben zu machen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit!

Darf ich als vorgeladener Beschuldiger einen Strafverteidiger zur Vernehmeung mitnehmen?

Wer als Beschuldiger eine Vorladung erhält, darf seinen Strafverteidiger zur Vernehmung mitnehmen.
In der Regel ist es nicht vorteilhaft einer polizeilichen Vorladung ohne den Beistand eines Strafverteidigers zu folgen. Sie wissen ohne Akteneinsicht nicht, was Ihnen genau vorgeworfen wird und wie der Ermittlungsstand der Polizei ist. Ohne den Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers begeben Sie sich in eine für Sie nicht beherrschbare und kalkulierbare Situation.

Muss ich als Beschuldigter eine Aussage machen?

Als Beschuldigter müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Identifikation machen. Ansonsten steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu, von dem Sie ohne anwaltliche Unterstützung in jedem Fall Gebrauch machen sollten. Machen Sie sich bewusst, dass die Ermittlungsbehörden gegen Sie ermitteln und nach belastenden Aussagen suchen. Daher: Schweigen Sie! Ihr Recht auf Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Muss ich als Beschuldigter einer Vorladung zu erkennungsdienstlichen Behandlung Folge leisten?

Im Gegensatz zur Vorladung zu einer Vernehmung, ist eine Vorladung zu erkennungsdienstlichen Behandlung Folge zu leisten. Erscheint der Vorgeladene nicht, kann die Polizei unmittelbaren Zwang zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung anwenden. Der Vorgeladene muss aber nur Maßnahmen zu erkennungsdienstlichen Behandlung dulden, an denen er nur passiv mitwirken muss. Muss der Vorgeladene aktiv für die Behandlung werden, etwa um eine Schriftprobe abzugeben, kann er dazu nicht gezwungen werden und es ist dem Vorgeladenen nicht anzuraten dies freiwillig zu tun. Das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 6 L 63/06) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass die Polizei im Rahmen einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung dem Vorgeladenen nicht unter Anwendung von Zwang Speichelproben entnehmen darf. Gegen den Vorgeladenen wurde im konkreten Fall wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung, der Verbreitung pornographischer Schriften an Personen unter 18 Jahren, der Beleidigung sowie der Bedrohung förmlich ermittelt. Laut Gericht dürfen nur Staatsanwälte und Richter eine zwangsweise Entnahme einer Speichelprobe anordnen.

Woraus muss ich bei einer Vorladung als Zeuge achten?

Auch Zeugen einer Straftat dürfen von den Ermittlungsbehörden vorgeladen werden, da diese schließlich zur Aufklärung der Straftat verpflichtet sind. Dabei müssen Sie einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisten, einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts aber sehr wohl.

Muss ich als Zeuge eine Aussage machen?

Ebenso wie bei einer Vorladung als Beschuldigter, sollte man sich auch als Zeuge gut überlegen, ob man der Vorladung folgt. Ergeben sich aufgrund Ihrer Zeugenaussage Anhaltspunkte für eine eigene Straftat, etwa in Form von einer Beihilfe, kann dies für Sie möglicherweise nachteilig sein. Wichtig: Ist der Beschuldigte ein Angehöriger – Familienmitglieder oder Verlobter - steht Ihnen ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht zu. Auch Berufsgeheimnisträger, wie ein Arzt oder ein Rechtsanwalt dürfen die Aussage verweigern, wenn es um Sachverhalte geht, die der Beschuldigte ihnen anvertraut hat.

Vorladung erhalten? Jetzt schnell einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren!

Sobald Sie eine Vorladung zu einer Vernehmung in den Händen halten, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Er berät Sie, wie Sie sich jetzt am besten verhalten und fordert umgehend Akteneinsicht, um herauszufinden was Ihnen genau vorgeworfen wird. Danach wird er zusammen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwerfen und Sie in jedem Stadium der Ermittlungen kompetent und erfahren beraten und vertreten. Oft gelingt es einem Strafverteidiger schon in dieser Ermittlungsphase bei der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens zu bewirken.

Schon ausgesagt – und jetzt?

Was ist, wenn Sie den Termin zur polizeilichen Vernehmung bereits wahrgenommen und zur Sache ausgesagt haben? Kontaktieren Sie auch in diesem Fall möglichst schnell einen Anwalt für Strafrecht. Er fordert Akteneinsicht und prüft, ob das Ermittlungsverfahren korrekt abgelaufen ist oder ob Verfahrensfehler gemacht wurde. Vielleicht wurden Sie nicht ausreichend über Ihre Rechte belehrt schweigen zu dürfen oder einen Strafverteidiger hinzuziehen zu können. Dies könnte zu einem Beweisverwertungsverbot Ihrer Aussage führen. Möglich ist auch, dass die Polizei Sie bei der Befragung getäuscht hat oder Sie aufgrund von Drohungen Aussagen getätigt haben. Auch dies würde zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie schnell die Unterstützung eines kompetenten und erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch.

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Vorladung - Fragen und Antworten

+ Vorladung was ist das?

Eine Vorladung ist eine Einladung zu einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung.

+ Vorladung wie verhalten?

Nehmen Sie unbedingt Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht auf. Dieser berät Sie kompetent und erfahren, wie Sie sich jetzt richtig verhalten.

+ Was tun bei Vorladung als Beschuldigter?

Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht auf und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.

+ Wie läuft eine Vorladung bei der Polizei ab?

Lesen Sie dazu mehr in unserer Checkliste.

+ Wie verhalten bei Vorladung Polizei?

Ohne anwaltliche Unterstützung sollten Sie in jedem Fall schweigen und eine Aussage vermeiden.

+ Was bedeutet Vorladung als Beschuldigter?

Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsbehörden möchten Sie zu den Ihnen vorgeworfenen Straftaten vernehmen.

+ Was bedeutet Vorladung als Zeuge?

Die Ermittlungsbehörden möchten Sie als Zeuge einer Straftat vernehmen.

+ Was bedeutet Vorladung zur Erörterung?

Dieser Begriff hat keine juristische Bedeutung. Es handelt sich auch hier entweder um eine Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung.


erstmals veröffentlicht am 26.06.2019, letzte Aktualisierung am 08.04.2024

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