Expertentipps zu aktuellen Rechtsfragen (Seite 55)
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in mehreren Urteilen vom 17. September 2015 (2 C 13.14 u.a.) zur Gestaltung von Beurteilungen geäußert. Dem liegt zugrunde, dass in vielen Verwaltungen, insbesondere auch in großen Bundesverwaltungen (z.B. Zoll, Bundespolizei sowie Bundesanstalt für Post und Telekommunikation) die Beurteilungsrichtlinien ein Ankreuzverfahren bei den Beurteilungen vorsehen.
Zahlreiche Kreditnehmer haben in der Vergangenheit teure Baudarlehen aufgenommen und würden deshalb von den aktuell sehr günstigen Zinsniveaus für Immobilienkredite deutlich profitieren. Um jedoch eine teure Baufinanzierung durch eine günstigere zu ersetzen, müssen Darlehensnehmer bestehende Kreditverträge kündigen. Dieses Recht versuchen die Kreditgeber durch unterschiedliche Vertragsklauseln einzuschränken, indem sie einen vorzeitigen Vertragsausstieg ausschließen bzw. im Kündigungsfall z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen für entgangene Zinsgewinne verlangen.
Die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist für viele Steuerpflichtige an sich eine leidige Pflicht. Ob sie etwa elektronisch, brieflich oder per Fax an das Finanzamt übermittelt werden kann, wurde bereits mehrfach gerichtlich entschieden.
Grundsätzlich ist der Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen. Diese Berechtigung besteht dann, wenn der Mieter mit der Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem Betrag von mehr als einer Monatsmiete in Verzug ist oder über einen längeren Zeitraum mit einem Mietbetrag in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
Grundsätzlich galt beim Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Vermieters bei Zahlungsverzug des Mieters, dass der Mieter den Zahlungsverzug zu vertreten hatte, also ihm hieran ein Verschulden traf. Bei Nichtzahlung des Job-Centers oder verspäteter Zahlung haben die Gerichte bislang zu Gunsten des Mieters entschieden und die Auffassung vertreten, dass ein Verschulden des Job-Centers bei verspäteter Mietzahlung dem Mieter nicht zugerechnet werden könne.
Die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfes hat hohe Anforderungen, was die Begründung anbetrifft. Immer wieder scheiterten Eigenbedarfskündigungen, weil Gerichte den geltend gemachten Bedarf für unangemessen halten oder die Kündigung deshalb als rechtsmissbräuchlich ansehen, weil der Bedarf nur vorübergehend ist.
Laut gesetzlicher Verpflichtung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen Vermieter ihre Mietwohnungen mit Rauchwarnmeldern ausstatten. Bei größeren Objekten treten hier oft Fragen auf, insbesondere, ob der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter dulden muss, wenn er bereits selbst entsprechende Rauchwarnmeldegeräte installiert hat. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Kosten auf den Mieter umgelegt werden können.
Die Vorfälligkeitsentschädigung, welche Banken bei der Darlehenskündigung in Rechnung stellen, ist seit Jahren ein wichtiges Thema für alle Darlehensnehmer, deren Darlehen durch die Bank gekündigt wurde.
Der Finanzmarkt weist eine unüberschaubare Vielzahl an Anlageangeboten auf - mit teilweise undurchsichtigen Konditionen. Dabei kann der Verbraucher längst nicht davon ausgehen, von seiner Hausbank auch tatsächlich bedarfsgerecht beraten zu werden. Zahlreiche Banken verstehen sich heute eher als Vertriebsfilialen, deren Mitarbeiter bestimmte vorgegebene Finanzprodukte an die Kundschaft bringen müssen. In Bezug auf diese Produkte weisen jedoch selbst die Berater in vielen Fällen deutliche Wissenslücken auf. Erfolgt eine anleger-/objektgerecht, kann dies den Kunden ein Vermögen kosten.
Viele Kunden der Sparkassen zahlen monatlich einen festgesetzten Betrag in Bonussparprogramme (Scala Sparvertrag u.ä.) ein. Dabei handelt es sich teilweise um Anlageformen mit einer langen Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Kunden, die den Sparvertrag nicht vor Ablauf kündigen und die Einzahlungen ohne Unterbrechung vornehmen, bekommen teilweise einen Bonus von 3,5%. Dies ist, gemessen an dem derzeit niedrigen Zinsniveau sehr viel. Die Sparkassen wollen den Verlust, den sie wegen des niedrigen Zinsniveaus verbuchen, nicht hinnehmen und reagieren mit der Kündigung von Sparverträgen. Das ist jedoch nicht rechtens, wie z.B. das Landgericht Ulm in einem Urteil gegen die Sparkasse Ulm hat (Scala).